Kirchenrecht
Kirchenrechtler: Can. 915 bleibt auch nach Amoris laetitia unverändert in Kraft
„Die vor wenigen Tagen erfolgte Veröffentlichung der Orientierungshilfe der Bischöfe der Pastoralregion Buenos Aires zu „Amoris laetitia“ und eines Briefes von Papst Franziskus, in dem dieser die Richtlinien gutheiĂźt, in den Acta Apostolicae Sedis (AAS) ändern nichts an der Lehre der Kirche und ihrer Sakramentenordnung.“ Das schreibt laut einem Bericht des katholischen Internetportals Kathnews der […]
Welche Änderungen brachte die neue Eheprozessordnung?
In der Praxis komme das Kurzverfahren mit dem Bischof de facto kaum vor, sagte Dr. Gero P. Weishaupt heute auf Anfrage der Redaktion. Mit Ausnahme des Bistums St. Pölten in Ă–sterreich sei nach seiner Kenntnis das Kurzverfahren bisher in keinem Gericht in deutschsprachigen Ländern zur Anwendung gekommen. Auch nicht in den Niederlanden. Die Bedingungen fĂĽr […]
Unsere Erlösung ist unentgeltlich
Von Dr. Gero P. Weishaupt: Vatikan (kathnews). In seiner Predigt am gestrigen Freitagmorgen in der Kapelle des Vatikanischen Gästehauses Santa Marta hat Papst Franziskus die Erhebung von GebĂĽhren fĂĽr bestimmte seelsorgliche Leistungen kritisiert, berichtete das Kölner Domradio. Und laut Radio Vatikan habe der Papst gesagt, dass man zuweilen nicht wisse, ob man „in einem Gotteshaus […]
„Rette uns vor dem Bösen“ (Mt 6, 13)
Von Gero P. Weishaupt: Seit dem 1. August 2017 ist im Erzbistum Köln eine „Ordnung ĂĽber den Umgang mit Anfragen zum Exorzismus und zum Befreiungsgebet im Erzbistum Köln“ in Kraft. Rainer Maria Kardinal Woelki erlieĂź Regelungen nach den Prinzipien der Theologie, der christlichen Anthropologie und der Humanwissenschaften (Psychologie und Medizin). Anfragen an das Generalvikariat richten […]
Altphilologen lobten seine Latinität
Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt: Kirchenrecht kennt die Kirche seit ihrem Bestehen. Schon im Neuen Testament lassen sich rechtliche Bestimmungen ausfindig machen. Aber ein Gesetzbuch hat die Kirche erst seit genau 100 Jahren. Am 27. Mai 1917 promulgierte Papst Papst Benedikt XV. den Codex Iuris Canonici, kurz „CIC/1917“, den Kodex des kanonischen Rechts. […]
Papst Franziskus hat die Beweiskriterien nicht geändert
„Amoris laetitia“ – Hermeneutik der Reform in Kontinuität: Am vergangenen Samstag berichtete die „Die Tagespost“, dass der Erzbischof von Baltimore, William E. Lori, in seinen diözesanen Richtlinien zur Anwendung von „Amoris laetitia“ die Seelsorger aufrief, das nachsynodale Schreiben von Papst Franziskus im Einklang mit dem bisherigen Lehramt, d.h. vor allem mit „Familiaris Consortio“, „Veritatis Splendor“ […]
Nach „Amoris laetitia“ ist vor „Amoris laetitia“
Kommentar von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt: Rom (kathnews). Radio Vatikan berichtet heute ĂĽber ein von Kardinal Francesco Coccopalmerio veröffentlichtes Buch, in dem der Präsident des Päpstlichen Rates fĂĽr die Gesetzestexte sich dem achten Kapitel des nachsynodalen Schreibens „Amoris laetitia“ annimmt. Besondere Autorität Auch wenn es sich bei dem nun veröffentlichen Buch des Präsidenten […]
Wiederverheiratete Geschiedene dĂĽrfen nicht zur Kommunion zugelassen werden
Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt: Das päpstliche Schreiben “Amoris laetitia” enthält keinerlei rechtliche Regelung. Darum findet sich dort keine Bestimmung, nach der geltendes Kirchenrecht geändert wird. Denn „Amoris laetitia“ ist von seinem Selbstverständnis her kein Rechtstext. Es will vielmehr unveränderliche moralische Prinzipien einer pastoralen Lösung zufĂĽhren, wobei es immer die zahllosen Unterschiede konkreter […]
Deutsche Bischöfe: Dienst der Ehegerichte in Anspruch nehmen
Von Dr. Gero P. Weishaupt: Die deutschen Bischöfe haben Stellung genommen zum päpstlichen Schreiben Amoris laetitia in ihrem „Wort zu erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia“, das sie am 1. Februar 2017 veröffentlicht haben. Darin thematisieren sie die Intensivierung der Ehevorbereitung, die Verstärkung der Ehebegleitung, die UnterstĂĽtzung der Familien und das Verhalten gegenĂĽber […]
Laien haben nicht ein Recht zur Kommunionspendung
Kommentar von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt: Das katholische Internetportal „katholisch.de“ veröffentlichte am 27.1.2017 einen Artikel ĂĽber den „auĂźerordentlichen Dienst“ des Spenders der heiligen Kommunion. Obwohl der Beitrag ganz richtig die AuĂźerordentlichkeit dieses Dienstes betonte – auĂźerordentlich in dem Sinne, dass die Kommunionspendung durch Laien nur dann möglich ist, wenn es an Klerikern mangelt […]
















