Mitis Iudex Dominus

Welche Ă„nderungen brachte die neue Eheprozessordnung?

"Papst Franziskus bekräftigt die juristische Verantwortung des Diözesanbischofs bei Ehenichtigkeitssachen nach dem neuen, abgekürzten Verfahren. Der Bischof sei persönlicher und einziger Richter in solchen Verfahren, unterstrich Franziskus am Samstag in einer Rede vor Teilnehmern einer Konferenz der Römischen Rota, die sich mit dem Kurzverfahren und Fragen der Nichtigkeit bei nicht vollzogenen Ehen beschäftigte". So berichtete heute Radio Vatikan. Kathnews veröffentlicht noch einmal ein Interview mit dem Kirchenrechtler Dr. Gero P. Weishaupt über das Motu Proprio "Mitis Iudex Dominus Iesus" von Papst Franziskus, mit dem er den Eheprozess vereinfacht hat. (Erstellt von kathnews-Redaktion am 2. Oktober 2015).
Erstellt von kathnews-Redaktion am 25. November 2017 um 20:14 Uhr
Petersdom

In der Praxis komme das Kurzverfahren mit dem Bischof de facto kaum vor, sagte Dr. Gero P. Weishaupt heute auf Anfrage der Redaktion. Mit Ausnahme des Bistums St. Pölten in Ă–sterreich sei nach seiner Kenntnis das Kurzverfahren bisher in keinem Gericht in deutschsprachigen Ländern zur Anwendung gekommen. Auch nicht in den Niederlanden. Die Bedingungen fĂĽr […]

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