außerordentlicher Kommunionspender

Laien haben nicht ein Recht zur Kommunionspendung

Der außerordentliche Dienst des Kommunionshelfers ist nicht mit der Forderung des Zweiten Vatikanischen Konzils nach aktiver Teilnahme der Gläubigen zu begründen. Ein Kommentar von Gero P. Weishaupt.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 27. Januar 2017 um 20:16 Uhr
Weihbischof Athanasius Schneider

Kommentar von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt: Das katholische Internetportal „katholisch.de“ veröffentlichte am 27.1.2017 einen Artikel über den „außerordentlichen Dienst“ des Spenders der heiligen Kommunion. Obwohl der Beitrag ganz richtig die Außerordentlichkeit dieses Dienstes betonte – außerordentlich in dem Sinne, dass die Kommunionspendung durch Laien nur dann möglich ist, wenn es an Klerikern mangelt […]

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