Lumen Gentium
Lumen gentium, Artikel 27
Einleitung von Gero P. Weishaupt: Wie in meiner Einleitung zu Artikel 22 (Primat und Kollegialität) von Lumen gentium erwähnt, kam es beim Ersten Vatikanischen Konzil nicht mehr zur Ausformulierung der Lehre über das Bischofsamt. Die Folge war eine Betonung der Rolle des Papstes, wodurch wiederum der Eindruck entstand, dass das Amt des Bischofs nur das […]
Lumen gentium, Artikel 26
Einleitung von Gero P. Weishaupt: Nach dem munus docendi, dem Verkündigungsdienst der Bischöfe (LG, Art. 24 und 25), thematisiert Lumen gentium Artikel 26 das munus sanctificandi, den Heiligunsdienst der Bischöfe, wobei die Konzilsväter aus dem reichen Schatz der heiligen Schrift, der Kirchenväter und liturgischer Texte schöpfen. Die Bischöfe, die die Fülle des Weihesakramentes empfangen haben, […]
Lumen gentium, Artikel 25
Einleitung von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt: Ermächtigt durch Christus üben die Bischöfe zusammen und in Einheit mit dem Bischof von Rom, ihrem Haupt, im Rahmen ihrer Sendung den Dienst des Lehrens und des Verkündigens (munus docendi) aus. Das Konzil thematisiert dabei sowohl das universale Lehramt des Papstes und des Bischofskollegiums (mit dem Papst als seinem […]
Unterschiedliche Lehrautorität der Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils
Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt: Das Zweite Vatikanische Konzil hat in Artikel 25 seiner Kirchenkonstitution Lumen gentium auf die unterschiedlichen Grade der Lehrautorität hingewiesen. Diese betreffen auch die Texte des letzten Konzils selber. Den unterschiedlichen Verbindlichkeitsgraden entsprechen auch unterschiedliche Grade der Zustimmung seitens der Gläubigen. In meiner Reihe „Ausgewählte Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils“ hier bei […]
Lumen gentium, Artikel 24
Lumen gentium thematisiert in den vier Artikeln 24-27 die Sendung der Bischöfe, genauer der Bischöfe, die einer Diözese, einem Teil des Volkes Gottes, als Oberhirten vorstehen. Nachdem im folgenden Artikel 24 allgemein einleitend über deren Sendung und Bevollmächtigung durch Jesus Christus die Rede ist, kommen in den drei anderen Artikeln die einzelnen Aufgaben (munera) der […]
Lumen gentium, Artikel 23
Einleitung von Gero P. Weishaupt: Neben der Kollegialität im eigentlichen theologischen Sinn, wie sie in Artikel 22 der Kirchenkonstitution dargelegt wird, besteht zwischen den Bischöfen in Gemeinschaft mit dem Papst eine wechselseitige Beziehung, eine „kollegiale Gesinnung“ (affectus collegialis). Gemeint ist ein Geist der Zusammenarbeit und Mitverantwortung der einzelnen Bischöfen als Hirten verschiedener Teilkirchen untereinander und […]
Lumen gentium, Artikel 22
Einleitung von Gero P. Weishaupt: Die Väter des Ersten Vatikanischen Konzils kamen wegen des deutsch-französischen Krieges (1870 bis 1871) nicht mehr dazu, die Lehre vom Primat des Papstes und seiner Unfehlbarkeit durch die Lehre von der Kollegialität der Bischöfe zu ergänzen. Die Textentwürfe, die die Kollegialität thematisierten, landeten in den Archiven. So blieb das Konzil […]
Lumen gentium, Artikel 21
Einleitung von Gero P. Weishaupt: Durch das Bischofsamt, so die Konzilsväter im ersten Abschnitt des Artikel 21 von Lumen gentium, ist Christus seiner Kirche gegenwärtig und wirkt in ihr. Denn das Bischofsamt verleiht die Fülle der seinsmäßigen Teilhabe am dreifachen Amt Christi als des Priesters, Lehrers und Hirten seiner Kirche. Authentische Lehre der Kirche von […]
Lumen gentium, Artikel 20
Einleitung von Gero P. Weishaupt: In Artikel 20 von Lumen gentium legen die Konzilsväter die Lehre von der apostolischen Sukzession der Bischöfe dar. Der Text gipfelt in der Feststellung: „Aus diesem Grunde lehrt die Heilige Synode, dass die Bischöfe aufgrund göttlicher Einsetzung an die Stelle der Apostel als Hirten der Kirche getreten sind. Wer sie […]
Lumen gentium, Artikel 19
Einleitung von Gero P. Weishaupt: Viele Schriftstellen zitierend zeigen die Konzilsväter, dass Christus seine Kirche auf die zwölf Apostel gegründet hat, um – mit seiner Vollmacht, an der sie teilhaben, ausgestattet – „das Reich Gottes zu verkünden“. Diese Gruppe der Zwölf hat der Herr „nach Art eines Kollegiums“ (ad modum collegii) bzw. als einen festen […]