Lumen gentium, Artikel 20
Einleitung von Gero P. Weishaupt:
In Artikel 20 von Lumen gentium legen die Konzilsväter die Lehre von der apostolischen Sukzession der Bischöfe dar. Der Text gipfelt in der Feststellung: „Aus diesem Grunde lehrt die Heilige Synode, dass die Bischöfe aufgrund göttlicher Einsetzung an die Stelle der Apostel als Hirten der Kirche getreten sind. Wer sie hört, hört Christus, und wer sie verachtet, verachtet Christus und ihn, der Christus gesandt hat.“
Definitive Lehre des auĂźerordentlichen authentischen Lehramtes
Mit der Autorität des auĂźerordentlichen Lehramtes bestätigt das Zweite Vatikanische Konzil damit die Lehre des ordentlichen und universalen Lehramtes, dass die Bischöfe die Nachfolger der Apostel sind, wie aus der Formulierung der Konzilsväter unschwer zu erkennen ist: „… lehrt die Heilige Synode“ (…. docet Sacra Synodus). Zugleich macht der Text mit der Aussage „aufgrund göttlicher Einsetzung“ (ex diniva insitutione) unmissverständlich deutlich, dass es sich bei der Lehre von der apostolischen Sukzession der Bischöfe nicht um eine rein kirchliche Lehre handelt, sondern um eine Glaubenslehre, die ihren Grund im göttlichen Recht hat und somit unveränderbar ist. Wenngleich das Konzil in Artikel 20 keine dogmatische Defintion ĂĽber die apostolische Sukzession der Bischöfe vorlegt, so ist diese Lehre dennoch definitiv (vgl. Vatican II. Renewal within tradition, ed. by Matthews L. Lamb, Matthews Levering, Oxfort 2008, 32). Die Konzilsväter berufen sich zur UnterstĂĽtzung dieser definitiven Lehraussage auf das Trienter Konzil, das Erste Vatikanische Konzil sowie auf das Lehramt Papst Pius´ XII.
Text von Lumen gentium Artikel 20
Jene göttliche Sendung, die Christus den Aposteln anvertraut hat, wird bis zum Ende der Welt dauern (vgl. Mt 28,20). Denn das Evangelium, das sie zu überliefern haben, ist für alle Zeiten der Ursprung jedweden Lebens für die Kirche. Aus diesem Grunde trugen die Apostel in dieser hierarchisch geordneten Gesellschaft für die Bestellung von Nachfolgern Sorge.
Sie hatten nämlich nicht bloß verschiedene Helfer im Dienstamt, sondern übertrugen, damit die ihnen anvertraute Sendung nach ihrem Tod weitergehe, gleichsam nach Art eines Testaments ihren unmittelbaren Mitarbeitern die Aufgabe, das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu kräftigen. Sie legten ihnen ans Herz, achtzuhaben auf die ganze Herde, in welcher der Heilige Geist sie gesetzt habe, die Kirche Gottes zu weiden (vgl. Apg 20,28). Deshalb bestellten sie solche Männer und gaben dann Anordnung, daß nach ihrem Hingang andere bewährte Männer ihr Dienstamt übernähmen. Unter den verschiedenen Dienstämtern, die so von den ersten Zeiten her in der Kirche ausgeübt werden, nimmt nach dem Zeugnis der Überlieferung das Amt derer einen hervorragenden Platz ein, die zum Bischofsamt bestellt sind und kraft der auf den Ursprung zurückreichenden Nachfolge Ableger apostolischer Pflanzung besitzen (44). So wird nach dem Zeugnis des heiligen Irenäus durch die von den Aposteln eingesetzten Bischöfe und deren Nachfolger bis zu uns hin die apostolische Überlieferung in der ganzen Welt kundgemacht und bewahrt.
Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen, übernommen. An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor, deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung. Wie aber das Amt fortdauern sollte, das vom Herrn ausschließlich dem Petrus, dem ersten der Apostel, übertragen wurde und auf seinen Nachfolger übergehen sollte, so dauert auch das Amt der Apostel, die Kirche zu weiden, fort und muß von der heiligen Ordnung der Bischöfe immerdar ausgeübt werden (50). Aus diesem Grunde lehrt die Heilige Synode, daß die Bischöfe aufgrund göttlicher Einsetzung an die Stelle der Apostel als Hirten der Kirche getreten sind. Wer sie hört, hört Christus, und wer sie verachtet, verachtet Christus und ihn, der Christus gesandt hat (vgl. Lk 10,16).
Foto: Papst Paul VI., Ansprache in der Konzilsaula – Bildquelle: Lothar Wolleh / Wikipedia