Knabenchor

Tradition der Knabenchöre in Deutschland einstweilen gesichert

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Berliner Knabenchor muss keine Mädchen aufnehmen. Richtungsweisend auch für andere Knabenchöre in Deutschland.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 17. August 2019 um 17:39 Uhr
Reichstag in Berlin

Berlin (kathnews). Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich gegen die Klage einer Mutter entschieden, die ihre neunjährige Tochter als Anwältin vor Gericht vertrat. Sie hatte im November 2018 geklagt, weil das Mädchen wegen des Ausschlusses aus dem Knabenchor vom Berliner Staats- und Domchor diskriminiert worden sei. Sie wirft dem Chor geschlechtsspezifische Benachteiligung vor. Der Chor lehnte die Aufnahme […]

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