Novus Ordo – Römischer Kanon als Regel

Das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ öffnet den Weg für eine „Reform der Reform“ (bzw. für die Bereicherung der sogenannten ordentlichen Form des Römischen Ritus durch die klassische Form des Römischen Ritus) der nachkonziliaren Liturgie im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils. Mögliche Änderungen im Missale Romanum Pauls VI. – Teil 11: Die Eucharistischen Hochgebete.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 1. Oktober 2016 um 10:13 Uhr
Missale Romanum

(aus: Gero P. Weishaupt, „Päpstliche Weichenstellungen“, 188-193):

In der Postsynodalen Apostolischen Adhortation „Sacramentum Caritatis“ heißt es:

Die verschiedenen im Messbuch enthaltenen Hochgebete sind uns von der lebendigen Überlieferung der Kirche übergeben worden; sie zeichnen sich aus durch einen unerschöpflichen theologischen und spirituellen Reichtum“ (Nr. 48).

Wenn Benedikt XVI. in dem Dokument schreibt, dass die Eucharistischen Hochgebete „von der lebendigen Überlieferung der Kirche übergeben worden“ sind, dann kann dies im eigentlich wörtlichen Sinn nur vom ersten und – im Hinblick auf die antike Vorlage – vom zweiten Eucharistischen Hochgebet gesagt werden. Das dritte und vierte Hochgebet sind Neuschöpfungen der nachkonziliaren Liturgiereform, die allerdings in Form und Inhalt traditionellen Vorgaben, namentlich ostkirchlichen Vorbildern, folgen. Vor allem in stilistischer Hinsicht weichen die drei hinzugefügten Hochgebete vom herkömmlichen Canon Romanus ab (vgl. K. Gamber, Fragen in die Zeit, 87), der im Missale Pauls VI. weiterhin als das erste Eucharistische Hochgebet gilt.

Das Zweite Hochgebet und seine Vorlage

Dieses ist von seinem Ursprung her das eigentlich römische Hochgebet. Der Canon Romanus ist in Rom in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts entstanden (vgl. J. Hermans, Die Feier der Eucharistie, 267) und war bis 1968 das einzige Eucharistische Hochgebet im Römischen Ritus der Katholischen Kirche. Am 23. Mai 1968 wurden weitere drei Hochgebete eingeführt (Hermans, 267). Das zweite Hochgebet stellt eine Überarbeitung eines altkirchlichen Formulars aus der Traditio Apostolica des Hippolyt (ca. 215 n. Chr.) dar.

Bevor die römische Kirche zum Lateinischen als liturgischer Sprache überging, wurde das Griechische verwendet. Das wichtigste Zeugnis dieser ersten Periode ist Hippolyt. In der ‚Tradition Apostolica‘ aus dem Anfang des 3. Jh. bringt er schon den Text eines Hochgebetes, das beim heutigen zweiten Hochgebet als Basis genommen und an vielen Stellen wörtlich wiedergegeben ist“ (Hermans, 268).

Dennoch zeigt ein Vergleich des in das Missale Romanum Pauls XVI. verwendeten Textes mit dem Original, dass das Vorbild stark verändert ist (so Th. Schnitzler, Was die Messe bedeutet. Hilfe zur Mitfeier, 8. Auflage, Freiburg 1976, 148). Auch werden gebenüber der Überarbeitung ernst zu nehmende theologische Bedenken geäußert, die zur Frage berechtigen, ob der Text des Missale Pauls VI. mit der ursprünglich griechischen und späteren lateinischen Vorlage inhaltlich übereinstimmt. (Vgl. die eingehende Untersuchung von H.-L. Barth, Die Mär vom antiken Kanon des Hippolytos. Untersuchungen zur Liturgiereform, Una Voce, Köln 1999. Barth weist nach, dass in der Version des Missale Romanum Pauls VI. einige wichtige christologische Aussagen, die in der Vorlage des Originals stehen, ausgelassen worden sind.)

Weitere Hochgebete

Das dritte und das vierte Hochgebet sind neu geschaffen worden (vgl. Hermans, 269), wobei das dritte von gallikanischen, spanisch-mozarabischen und griechischen Vorbildern inspiriert ist (vgl. W. Lang, Die Liturgie der heiligen Messe. Ein Beitrag zur liturgischen Erneuerung, München 2005, 71), das vierte in Aufbau und Inhalt ostkirchlichen Vorgaben folgt (Hermans, 269).

Neben diesen vier (allgemeinen) Hochgebeten hat die Editio Typica des Missale Romanum von 2002 im Anhang einige sogenannte „Schweizer Hochgebete“ – die Entwürfe dazu wurden für die Schweizer Synode von 1971 verfasst – aufgenommen. Sie waren 1975 approbiert worden und sind für besondere Anlässe vorgesehen. Darüber hinaus hat die Gottesdienstkongregation 1974 die Zustimmung für den Gebrauch von Hochgebeten für Messfeiern mit Kindern erteilt. Es handelt sich dabei um drei zusätzliche Hochgebete. Im Zusammenhang mit dem Heiligen Jahr 1975 wurden erneut zwei Hochgebete zum Thema „Versöhnung“ zugelassen (Hermans, 270).

Vatikanum II ist das eine, die durchgeführte Liturgiereform das andere

Das Zweite Vatikanische Konzil hat keinen Auftrag zur Schaffung von Eucharistischen Hochgebeten erteilt; die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ gibt dazu keine Anweisungen. Die die Eucharistiefeier behandelnden Artikel im dritten Kapitel der Konstitution betreffen die biblischen Lesungen (Art. 51), die Homilie (Art. 52), die „Fürbitten“ (Art. 53), die Sprache (Art. 54), die Kommunion unter beiden Gestalten (Art. 55) und die Konzelebration (Art. 57-58). Die Schaffung drei weiterer Hochgebete ist das Resultat der Konzilskommission zur Durchführung der Liturgie der Liturgiekommission.

Doch schon nach der Einführung der drei allgemeinen Hochgebete in das Missale Romanum Pauls VI. wurde Anfang der 1970er Jahre der Wunsch nach weiteren Hochgebeten geäußert, die für besondere Anlässe Verwendung finden und der Sprache und dem Geist der Zeit mehr entsprechen sollten. Darüber hinaus sind zahlreiche Hochgebete zu Studienzwecken verfaßt worden und haben Priester entgegen den Bestimmungen und Verboten des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Bischöfe selber Texte zusammengestellt.

Keine Anpassung an den Zeitgeist, sondern Katechese

Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. hat im Zusammenhang mit seinen Bedenken gegenüber falsch verstandenen Anpassungsbestrebungen und dem daraus resultierenden übertriebenen Hang nach Kreativität die ekklesialen und universalen Geschichtspunkte der Eucharistiefeier betont. Die Messe ist nicht Feier irgendeiner Privatperson oder einer örtlichen Gemeinschaft, sonden Feier der ganzen Kirche. Sie ist Feier der Einheit der Gläubigen, des einen mystischen Leibes Christi, der einen heiligen, katholischen und apostolischen Kirche.

Das Eucharistische Hochgebet ist das Zentrum der heiligen Messe, „Mitte und Höhepunkt der ganzen Feier“ (SacCar Nr. 48). In seiner Herzmitte vollzieht sich auf unblutige Weise das Kreuzesopfer Christi und mit und in ihm das Opfer der Kirche. Das fordert noch mehr Behutsamkeit bei Reformen an diesen sakralen Texten als bei jedem anderen Teil des Messordo. Anpassungen dürfen nicht auf Kosten der Einheit der „lex orandi“ und der „lex credendi“ erfolgen. Anstatt Anpassungen der Texte der Hochgebete an Sprache und Geist der Zeit ist eine eingehende Katechese über Wesen und Inhalt des Hochgebetes notwendig.

Römischer Kanon die Regel

Bei einer „Reform der Reform“ des Messordo (verstanden als eine Bereicherung des neuen Ordo durch die klassische Liturgie) sollte darum die ausschließliche Verwendung der vier allgemeinen Eucharistischen Hochgebete erwogen und ein Ausschluss aller anderen Hochgebete bedacht werden. Wegen seiner Verwendung in der kirchlichen Tradition, seines theologischen Inhaltes, seines Ursprungs in der Kirche von Rom und seiner stilistischen Prägnanz und Eleganz, die in seinem lateinischen Originaltext zum Leuchten kommt, sollte die Verwendung des Canon Romanus die Regel sein, die drei anderen Hochgebete in begründeten Ausnahmen gebetet werden. Bereits die Institutio Generalis von 2000 sagt in Nr. 364(a) ausdrücklich, dass der Römische Kanon immer verwendet werden kann („Prex eucharistica prima seu Canon Romanus, qui semper adhiberi potest, ….“).

Indem der Römische Kanon diese Vorrangstellung in einem reformierten Missale Romanum Pauls VI. einnimmt, wird die Einheit zwischen der ordentlichen Form und der außerordentlichen Form des Römischen Ritus, dem Missale Pius´ V. noch deutlicher erkennbar.

Bisherige Beiträge in dieser Reihe:

Gabenbereitung oder Opferung?

Das Problem des Friedensgrußes im neuen Messordo Pauls VI.

Standardisierte Fürbitten, um Entgleisungen zu vermeiden

Reform der Reform – Änderung der Eingangsriten

Musica Sacra – Neue Chancen durch das Motu Proprio “Summorum Pontificum”

Vatikanum II wünscht den Erhalt des Gregorianischen Chorals und der Polyphonie

Vatikanum II: Der Gebauch der lateinischen Sprache soll erhalten bleiben

Das Problem der Übersetzungen ist ein ernstes Problem

JOSEPH RATZINGER: DIE ZELEBRATION ZUM OSTEN RICHTET PRIESTER UND GEMEINDE GEMEINSAM AUF DEN HERR UND NICHT AUF SICH SELBST

Was die ordentliche Form von der klassischen Form des Römischen Ritus lernen kann

Foto: Missale Romanum – Bildquelle. C. Steindorf, kathnews

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung