Personenstandsregister

„Sternenkinder“

Totgeborene zukĂĽnftig mit eigenem Namen im Personenstandsregister.
Erstellt von Radio Vatikan am 7. Februar 2013 um 09:09 Uhr
Embryo

Berlin (kathnews/RV). Eltern können totgeborene Kinder unter 500 Gramm kĂĽnftig mit eigenem Namen im Personenstandsregister eintragen lassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete der Bundestag am vergangenen Donnerstagabend. So können die sogenannten Sternenkinder auch normal bestattet werden. Bislang galten Totgeborene mit einem Gewicht unter 500 Gramm als Fehlgeburten und wurden personenstandsrechtlich nicht erfasst. Damit waren sie juristisch […]

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