Deutsche Bischöfe

Das Strafrecht ernst nehmen

Hinter der Diskussion über die Priesterweihe von Frauen steckt eine Infragestellung einer definitiven, unfehlbaren und unveränderlichen Glaubenslehre der Kirche. Die nicht enden wollende Diskussion erfüllt einen Straftatbestand. Der Apostolische Stuhl müsste die Mehrheit der DBK und Mitglieder des ZdK nun verwarnen und, falls kein Widerruf erfolgt, mit einer Strafe sanktionieren. Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 27. September 2019 um 12:57 Uhr
Johannes Paul II.

Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt (kathnews). Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und der Regensburger Bischof Vorderholzer lehnen die Diskussionen über eine Priesterweihe für Frauen im Zuge des „synodalen Weges“ ab. Diese Frage liege nicht in der Verfügungsgewalt der katholischen Kirche, erklärte der Kölner Kardinal. Papst Johannes Paul II. habe diese Frage verbindlich […]

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