Messdienerinnen
Weibliche Ministranten in der „alten Messe“?
Kirchenrechtliche Regelung sorgt fĂĽr Klarheit.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 16. November 2014 um 09:08 Uhr
Der Einsatz von Altardienerinnen ist in der auĂźerordentlichen Form des Römischen Ritus nicht zulässig, da hier die Disziplin des alten Kirchenrechtes weiterhin anzuwenden ist. Can 230 § 2 des heutigen Kirchenrechtes ist darum auf die auĂźerordentliche Form nicht anwendar. Es handelt sich um zwei Usus mit jeweils unterschiedlichen Riten und unterschiedlicher Disziplin. Eine Ă„nderung der […]