Weibliche Ministranten in der „alten Messe“?
Der Einsatz von Altardienerinnen ist in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus nicht zulässig, da hier die Disziplin des alten Kirchenrechtes weiterhin anzuwenden ist. Can 230 § 2 des heutigen Kirchenrechtes ist darum auf die außerordentliche Form nicht anwendar. Es handelt sich um zwei Usus mit jeweils unterschiedlichen Riten und unterschiedlicher Disziplin. Eine Änderung der alten Disziplin kommt nur dem Apostolischen Stuhl zu. Es ist darum keinem Priester erlaubt, in der Feier des alten Usus Messdienerinnen einzusetzen. Es käme hier zu einer Vermischung unterschiedlicher Disziplinen. Die Praxis, keine weiblichen Messdiener im alten Usus einzusetzen, hat eine gewohnheitsrechtliche Grundlage. Ihr Einsatz ist nicht statthaft.
Textquelle: introibo.net
Bild: Alte Messe, Levitenamt – Bildquelle: Domvikar Georg Schwager (Privatarchiv)