Elmar Guthoff

Im sogenannten „Fall O.“ hat Kardinal Woelki gegen keine kirchenrechtliche Pflicht verstoßen

Der Münchner Kirchenrechtler Elmar Güthoff hat die Kölner Akte gelesen. Er widerspricht Münsteraner und Bonner Kirchenrechtler und gibt dem Vatikan recht, der den Kardinal entlastet hat.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 20. März 2021 um 14:45 Uhr
Petersdom

München (kathnews/Domradio). Im Vorfeld der Veröffentlichung der umfangreichen Akte zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln, die am vergangenen Donnerstag in Köln der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, machten der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller und der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke dem Kölner Erzbischof den Vorwurf, er habe sich einer Pflichtverletzung schuldig gemacht, weil er im Jahr […]

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