Kommunion für Protestanten – DBK hat keine Kompetenz

Trierer Kirchenrechtler: „In dieser Frage, die den Glauben der ganzen Kirche, hier spezifisch den inneren Zusammenhang von kirchlicher und eucharistischer Einheit berührt, vermag die Bischofskonferenz kein Recht im Blick auf ihr Territorium zu setzen. Das ist eine universalkirchliche Frage."
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 24. Mai 2018 um 18:04 Uhr
Monstranz

Nach dem Trierer Kirchenrechtler Christoph Ohly hat eine Bischofskonferenz keine Entscheidungskompetenz in der Frage, ob evangelische Ehepartner einer konfessionsverschiedenen Ehe die heilige Kommunion empfangen dürfen. Das schreibt die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ in ihrer Online-Ausgabe. Da es sich um eine lehramtliche Frage handele, könne nur eine universalkirchliche Antwort darauf gegeben werden, so der aus dem Erzbistum Köln stammende Kirchenrechtler. „In dieser Frage, die den Glauben der ganzen Kirche, hier spezifisch den inneren Zusammenhang von kirchlicher und eucharistischer Einheit berührt, vermag die Bischofskonferenz kein Recht im Blick auf ihr Territorium zu setzen. Das ist eine universalkirchliche Frage“, zitiert „Die Tagespost“ Ohly.

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Foto: Monstranz – Bildquelle: © Franziska Strecker, NIGHTFEVER Kasse

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