Vatikanum II wünscht den Erhalt des Gregorianischen Chorals und der Polyphonie

„Reform der Reform“ oder: Die Bereicherung der sogenannten ordentlichen Form des Römischen Ritus durch die klassische Form des Römischen Ritus. 5. Teil: Bewahrung des überlieferten Schatzes der „Musica sacra“.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 20. August 2016 um 12:43 Uhr
Joseph Ratzinger - Gesammelte Schriften - Theologie der Liturgie

(aus: Gero P. Weishaupt, „Päpstliche Weichenstellungen“, 169 – 172.)

Das sechste Kapitel der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium des Zweiten Vatikanischen Konzils mit dem Titel „De Musica sacra“ (über die sakrale Musik) widmet sich der überlieferten Kirchenmusik der Gesamtkirche. Wenn die Liturgiekonstitution von der „Gesamtkirche“ (Ecclesia universa) spricht, dann hat sie nicht nur die Kirchenmusik des Westens vor Augen. Auch darüber hinausgehende kirchenmusikalische Traditionen sind damit gemeint (vgl. J. Lengeling, Lebendiger Gottesdienst, 212). Der Maßstab für die Zugehörigkeit der Kirchenmusik ist mit den Worten Joseph Ratzingers die „Logosbezogenheit“ der sakralen Musik, auf die weiter unten kurz eingegangen wird.

Kirchenmusik ist wesentlicher Bestandteil der Liturgie

Die Konzilsväter würdigen die Musica sacra als „einen Reichtum von unschätzbarem Wert“. Sie ist vor allem dadurch ausgezeichnet, dass „sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht“ (Sacrosanctum Concilium, Art. 112). J. A. Jungamn fügt dem erklärend hinzu, dass die Musik

„nicht nur Zutat und Ausschmückung der Liturgie (ist), sie ist selber Liturgie, integrierender Bestandteil, der zwar nicht zum Wesensbestand, aber zur vollen Gestalt der Liturgie gehört, ähnlich wie Hand und Fuß zur Vollgestalt des Menschen gehören“ (J. A. Jungmann, Fußnote zu Artikel 112 von Sc, in: LThK, Ergänzungsband I, 95 f.).

Johannes Overath hat die Stoßrichtung der kirchenmusikalischen Reform des Zweiten Vatikanischen Konzils einmal treffend wie folgt formuliert:

„Es ergibt sich die logische Konsequenz, im Bewußtsein der Kirche von heute und insbesondere im Bewußtsein der heranwachsenden Priestergeneration (im Welt- und Ordensklerus) die Überzeugung wieder lebendig zu machen, daß die Musica sacra nicht Ornament, nicht eine Zutat, nicht eine im Grunde entbehrliche Randverzierung des christlichen Kultes und ganz allgemein der christlichen Frömmigkeit ist, sondern, wie das Konzil sagt, ‚pars integralis‘, wesentlicher Bestandteil, wesensgemäße, hohe festliche Form christlichen Betens. Der Heilige Geist selbst wird in der Sprache der Kirche genannt ‚Jubilus Patris et Filii‘. Eine Liturgie, die auf das pneumatische Lied, auf den ‚Jubilus‘ des hochgestimmten Herzens, auf das ‚Singen und Spielen im Herrn‘ verzichten wollte, wäre nicht nur eine Verkümmerung, sondern geradezu eine Verleugnung ihres eigenen Wesens. Es geht also hier nicht … um irgendwelche bloße Kategorie der Ästethik, sondern um echte Kategorien der Theologie. Es geht darum, der Musica sacra den ihr gebührenden theologischen Rang wiederzugeben, den sie aus mancherlei Gründen weithin verloren hat. Erinnern wir nur an das Wort des hl. Ambrosius: Christus in ecclesia cantat. Das im Opus Die gesungene Wort wird zum Symbol und zur Erscheinung des göttliche Logos, dessen Mysterium der Inkarnation sich fortsetzt“ (J. Overath, „Anmerkungen zur Theologie der Musica sacra“, in: Musica Spiritus Sancti numine sacra, Beiträge zur Theologie der Musica Sacra aus den Publikationen  der Consociatio Internationalis Musicae Sacrae, hrsg. V. G. Steinschulte, Città del Vaticano 2001, 107.).

Christologische und anthopologische Prämissen der Musica sacra

Joseph Ratzinger hat in seinen Beiträgen zur Kirchenmusik die theologische Dimension der Logosbezogheit der Musica sacra stetes hervorgehoben. In „Der Geist der Liturgie“ deutet er den „mit dem Wort (Logos) verbundenen gottesdienstlichen Gesang“ in seiner eigentlich christologischen Tiefe. Er spricht von der „Logosbezogenheit“ der christlichen Liturgie, d. h. von deren wesentlichem Bezug auf  Christus als den fleischgewordenen Sohn Gottes in seiner kosmologischen und heilshistorischen Dimension (J. Ratzinger, Gesammelte Schriften, Bd. II, 132 f.). Auf die theolgoischen und anthropologischen Gedanken Ratzingers zur Kirchenmusik kann hier nicht weiter eingegangen werden. Jedenfalls ergibt sich aus der Logosbezogenheit, dass nicht jede Art von Musik für den christlichen Gottesdienst geeignet ist.

„Der richtet seinen Maßstab auf: und der Maßstab ist der Logos. … Die Integration des Menschen nach oben zu und nicht die Auflösung in den gestaltlosen Rausch oder die bloße Sinnlichkeit ist Maßstab logosmäßiger Musik …“ (J. Ratzinger, 133 f.).

Im Rahmen einer theologischen Grundlegung der Kirchenmusik konkretisiert er:

„Die Musik, die dem Gottesdienst des Menschgewordenen und am Kreuz Erhöhten entspricht, lebt aus einer anderen, größeren und weiter gespannten Synthese von Geist, Intuition und sinnhaftem Klang. Man kann sagen, dass die abendländische Musik vom Gregorianischen Choral über die Musik der Renaissance und des Barock bis hin zu Bruckner und darüber hinaus aus dem inneren Reichtum dieser Synthese kommt und sie in einer Fülle von Möglichkeiten entfaltet. Es gibt  dieses Große nur hier, weil es allein aus dem anthropologischen Grund wachsen konnte, der Geistiges und Profanes in einer letzten menschlichen Einheit verband. Sie löst sich auf in dem Maß, in dem diese Anthropologie entschwindet. Die Größe dieser Musik ist für mich die unmittelbarste und evidenteste Verifikation des christlichen Menschenbildes und des christlichen Erlösungsglaubens, die uns die Geschichte anbietet. Wer wirklich von ihr getroffen ist, weiß irgendwie vom Innersten her, dass der Glaube wahr ist, auch wenn er noch viele Schritte braucht, um diese Einsicht mit Verstand und Willen nachzuvollziehen. … Das bedeutet, dass liturgische Musik der Kirche jener Integration des Mensch zugeordnet sein muss, die im Fleischwerdungsglaubens vor uns hintritt“ (J. Ratzinger, 543).

Daraus ergibt sich nach Ratzinger eine zweifache praktische Konsequenz für die liturgische Musik. Sie muss zum einen

„in ihrem innersten Charakter dem Anspruch der großen liturgischen Texte – Kyrie , Gloria, Sanctus, Agnus Die – entsprechen“.

Alledings besagt das nicht,

„dass sie nur Textmusik sein dürfte … . Aber sie findet in der inneren Richtung dieser Texte eine Wegweisung für ihre eigene Aussage“ (J. Ratzinger, 545).

Zum anderen sind der Gregorianische Choral und die Polyphonie ein weiterer Orientierungspunkt.

„Dieser Hinweis bedeutet nicht, dass alle Musik der Kirche Nachahmungen dieser Musik sein müssen. In diesem Punkt gab es in der Tat in der kirrchenmusikalischen Erneuerung des 19. Jahrhundets und wohl auch in darauf fußenden päpstlichen Dokumenten manche Verengung. Richtig verstanden ist damit einfach gesagt, dass hier Maßbilder gegeben sind, die Orientierung gewähren; …“ (J. Ratzinger, 545).

Der Auftrag des Zweiten Vatikanischen  Konzils

Das Zweite Vatikanische Konzil hebt ausdrücklich den Gregorianischen Choral und besonders die Polyphonie hervor:

„Die Kirche betrachtet den Gregorianischen Choral als den der römischen Liturgie eigenen Gesang; demgemäß soll er in ihren liturgischen Handlungen, wenn im übrigen die gleichen Voraussetzungen gegeben sind, den ersten Platz einnehmen. Andere Arten der Kirchenmusik, besonder die Mehrstimigkeit, werden für die Feier der Liturgie keineswegs ausgeschlossen, wenn sie dem Geist der Liturgie im Sinne von Art. 30 entsprechen“ (Sacrosanctum Concilium Art. 116).

Wenn auch die Formulierung des Konzilstextes dem Choral und der Mehrstimmigkeit (Polyphonie) keine „Allgemeingültigkeit“ (vgl. J.A. Jungman, Fußnote zu Artikel 116 von SC, in: LThK, Ergänzungsband I, 97 f.) zuspricht, so ist doch unzweideutig eine Priorität für den Gregorianischen Choral – er soll den ersten Platz, eine Vorrangstellung in der Liturgie einnehmen (principem locum obtineat) – und unter den anderen Formen der Musik die herausragende Stellung der Polyphonie (praesertim vero polyphonia) ausgesagt. Die Konzilsväter nennen die Kirchenmusik einen „Reichtum von unschätzbarem Wert“. Wenn sie dabei den Gregorianischen Choral und die Polyphonie unter den anderen Formen der Kirchenmusik besonders hervorheben, dann darf man darin den Willen der Konzilsväter sehen, den Gregorianischen Chroal und die Polyphonie innerhalb des reichen Erbes der Kirchenmusik als außerordentliche Schätze zu werten.

Mit dem Hinweis auf Artikel 30 der Liturgiekonstitution ordnen die Konzilsväter die Verwendung aller Formen der sakralen Musik dem Postulat der tätigen Teilnahme der Gläubigen (participatio actuosa) unter. Das heißt im Kontext der sakralen Musik in der Feier der Messe, dass die Akklamationen des Volkes aufgrund des Chorgesanges nicht vernachlässigt werden dürfen.

aus: Gero P. Weishaupt, Päpstliche Weichenstellungen. Das Motu Proprio Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI. und der Begleitbrief an die Bischöfe. Ein kirchenrechtlicher Kommentar und Überlegungen zu einer „Reform der Reform“, Bonn 2010, 169-173.)

Vorausblick

In der nächsten Folge (immer samstags) lesen Sie im Rahmen dieser Reihe über die Reform der Reform der nachkonziliaren Liturgie bzw. der Bereicherung der ordentlichen Form durch die klassische Form des Römischen Ritus über Fehlentwicklungen im Bereich der Kirchenmusik in der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil sowie über die neuen Chance für die Musica sacra durch das Motu Proprio Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI., mit dem er die klassische Römische Liturgie unter den im Motu Proprio genannten rechtlichen Bedingungen der Gesamtkirche zurückgegeben hat.

Bisherige Beiträge in dieser Reihe:

 Die Zelebration zum Osten richtet Priester und Gemeinde gemeinsam auf den Herrn und nicht auf sich selbst

Vatikanum II: Der Gebauch der lateinischen Sprache soll erhalten bleiben

Das Problem der Ãœbersetzungen ist ein ernstes Problem

Was die ordentliche Form von der klassischen Form des Römischen Ritus lernen kann.

Foto: Joseph Ratzinger – Gesammelte Schriften – Theologie der Liturgie – Bildquelle: Verlag Herder

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung