Getaufte Männer wie Frauen als Laien stärken – Teil I

Schlüsselkommentar zum Motu Proprio „Spiritus Domini“ und zum Begleitschreiben des Papstes an den Kardinalpräfekten der Glaubenskongregation. Von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 16. Januar 2021 um 09:28 Uhr

Mit seinem jüngsten Motu Proprio Spiritus Domini (SD) hat Papst Franziskus die nachkonziliaren Aufgabenfelder des Lektors und Akolythen als auf Dauer angelegte Beauftragungen auch für Frauen geöffnet. Dabei ist es wichtig zu sehen, dass diese Dienste zwar die Bezeichnung mit der überlieferten zweiten und vierten Niederen Weihe teilen und im Umfang ihrer Aufgaben mit diesen ganz oder überwiegend übereinstimmen, jedoch nicht mehr als deren einfache Fortführung aufzufassen sind. Diese Neugestaltung, man könnte auch von Umwidmung sprechen, wurde allerdings bereits 1972 von Papst Paul VI. vorgenommen.

Wohl deshalb, weil diese Beauftragungen nach wie vor auch Etappen auf dem Weg zum Empfang der Diakonats- und Priesterweihe sind und als solche der heutigen Admissio vorausgehen, durch welche die Seminaristen in den Kreis der Weihekandidaten aufgenommen werden, behielt Papst Paul VI. ursprünglich die Beschränkung auf männliche Laien bei, die dauerhaft als Lektor und Akolyth (im hier betrachteten Zusammenhang ist dessen Aufgabe vor allem die Kommunionspendung als außerordentlicher Kommunionspender [vgl. can. 230 § 1 und 3 i.V.m. can. 910 CIC/1983]) beauftragt werden konnten. Diese Beschränkung hat nun Papst Franziskus aufgehoben, da es sich seit jener Neufassung im aktuellen Verständnis dabei um Laiendienste handelt, die also selbst weder in den Klerus eingliedern noch zu diesem in einer wesenhaften, vorbereitenden Zugehörigkeit stehen und deshalb auch dauerhaft und prinzipiell auch je einzeln und gesondert von Personen übernommen werden können, die nicht beabsichtigen, später die Weihe zum (Ständigen) Diakon und Priester zu empfangen. Ohne speziell und formell dauerhaft dazu beauftragt zu sein, fungieren Frauen längst schon als Lektorinnen und Kommunionhelferinnen. Die einzige Änderung ist nun, dass auch Frauen, Laiinnen, Geweihte Jungfrauen und Ordenschristinnen,  in Zukunft ausdrücklich, auf Dauer und in einem gottesdienstlichen Rahmen mit diesen Aufgaben betraut werden können.

Der von Papst Franziskus gesetzte Schritt steht in ursächlichem Zusammenhang mit der Amazonas-Synode und war bereits bei einer Lektüre des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Querida Amazonia (QA) vorherzusehen. Im Begleitbrief an Kardinal Ladaria, den der Heilige Vater seinem neuen Motu Proprio beigefügt hat, vertieft und begründet er die bereits in QA eingenommene Perspektive, wie diese sich in QA Nr. 89 findet: „Unter den besonderen Umständen Amazoniens, vor allem im tropischen Regenwald und in abgelegeneren Gebieten, muss ein Weg gefunden werden, um diesen priesterlichen Dienst zu gewährleisten. Die Laien können das Wort verkünden, unterrichten, ihre Gemeinschaften organisieren, einige Sakramente feiern, verschiedene Ausdrucksformen für die Volksfrömmigkeit entwickeln und die vielfältigen Gaben, die der Geist über sie ausgießt, entfalten. Aber sie brauchen die Feier der Eucharistie, denn sie ‚baut die Kirche‘, und daraus folgt, dass die christliche Gemeinde ‚aber nur auferbaut [wird], wenn sie Wurzel und Angelpunkt in der Feier der Eucharistie hat‘. Wenn wir wirklich glauben, dass dies so ist, ist es dringend notwendig zu verhindern, dass den Amazonasvölkern diese Nahrung des neuen Lebens und des Sakraments der Versöhnung vorenthalten wird.“

Laien können also katechetisch tätig sein, bestimmte Sakramente spenden, namentlich das Tauf- und Ehesakrament, bei welch letzterem tatsächlich die Kontrahenten, Braut und Bräutigam, es sich wechselseitig spenden und empfangen. Sie können ihre Gemeinschaften organisieren, der Volksfrömmigkeit eigene, ihrer Kultur und Mentalität gemäße Ausdrucksformen schaffen. Außerdem bringt der Papst hier Charismen ins Spiel, die der Heilige Geist in den Gemeinden unter den Gläubigen weckt, wobei sicher nicht nur spektakuläre Gnadengaben gemeint sind, sondern auch ganz praktische Begabungen und Talente, die von Laien in den Aufbau der Kirche vor Ort eingebracht werden können. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille, weswegen dieser Abschnitt den Akzent von Laien und Charismen um denjenigen der Eucharistie und des Bußsakramentes ergänzt, den nur der geweihte Priester einbringen kann.

QA Nr. 91 rundet den Gedankengang ab: „Andererseits ist die Eucharistie das große Sakrament, das die Einheit der Kirche darstellt und verwirklicht, und sie wird gefeiert, ‚damit wir, die wir weit verstreut leben und einander fremd und gleichgültig sind, vereint und gleichberechtigt zu Freunden werden‘. Wer der Eucharistie vorsteht, muss Sorge tragen für die Gemeinschaft, die keine verarmte Einheit ist, sondern die vielfältigen Reichtümer an Gaben und Charismen aufnimmt, die der Geist in der Gemeinde ausgießt“ und bringt damit den Akzent der Geistbegabung auch wieder im eucharistischen Gefüge zur Geltung. Die Abschnitte QA Nrn. 92-97 stehen in diesem Zusammenspiel von Eucharistie (und damit dem geweihten Priestertum) und vom Heiligen Geist geweckten Charismen. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Laien und Ordensleuten kommt im Amazonasgebiet eine wichtige, das Leben der Gemeinde tragende Stellung zu. Für die Präsenz der Eucharistie und den Zugang zum Beichtsakrament werden mehr Priester benötigt, die bereit sind, im Amazonasgebiet zu wirken. Auch ein Mangel an geweihten Diakonen besteht, dem abzuhelfen ist. Alleiniges Ziel ist nicht eine dichtere Häufigkeit der Eucharistiefeier oder eine größere Zahl an Priestern, die Aufgabe der Laien bleibt entscheidend. Sie soll sich aber nicht in reiner Eigeninitiative, freier Form oder gar Anarchie ausdrücken, sondern setzt in einer Kirche mit amazonischen Gesichtszügen, wie QA Nr. 94 wörtlich sagt, mit entsprechenden Vollmachten ausgestattete Laien-Gemeindeleiter voraus, „die die Sprachen, Kulturen, geistlichen Erfahrungen sowie die Lebensweise der jeweiligen Gegend kennen und zugleich Raum lassen für die Vielfalt der Gaben, die der Heilige Geist in uns sät. Denn dort, wo eine besondere Notwendigkeit besteht, hat der Heilige Geist bereits für die Charismen gesorgt, die darauf antworten können. Dies setzt in der Kirche die Fähigkeit voraus, der Kühnheit des Geistes Raum zu geben sowie vertrauensvoll und konkret die Entwicklung einer eigenen kirchlichen Kultur zu ermöglichen, die von Laien geprägt ist. Die Herausforderungen Amazoniens verlangen von der Kirche eine besondere Anstrengung, um eine Präsenz in der Fläche zu erreichen, was nur zu verwirklichen ist, wenn die Laien eine wirksame zentrale Rolle innehaben.“ Der Papst denkt hier von den lateinamerikanischen Basisgemeinden her und würdigt diese ausdrücklich.

Da es sich im jüngsten Motu Proprio um eine Änderung des Kirchenrechtes handelt, die der Papst mit SD angeordnet hat, betrifft sie den gesamten Rechtskreis der Lateinischen Kirche. Es liegt nicht etwa ein Indult, geltend allein für das Amazonasgebiet vor. Das eigentlich Bemerkenswerte an SD ist freilich nicht die Öffnung des von Paul VI. neugefassten Lektorats und Akolythats, sondern die konkretisierte Ankündigung der Schaffung völlig neuer Laiendienste, die außerdem entsprechend der Bedürfnisse der unterschiedlichen Ortskirchen variieren können. Auch diese Möglichkeit wurde bereits von Paul VI. angelegt, bisher aber noch nie und nirgendwo umgesetzt.

Teil I

Keine Umformung des Weihesakramentes, stattdessen Möglichkeit auch zu neuen Laiendiensten

Wenn es darum geht, neue Dienste und Ämter zu schaffen, beabsichtigt Papst Franziskus damit keine Umformung des Weihesakramentes oder will den Diakonat daraus ausgliedern, um ihn selbst als laikalen Dienst zu etablieren, der dann prinzipiell auch von Frauen übernommen werden könnte, sondern es schweben ihm offenbar wirklich neue Laiendienste vor, eigens geschaffen zunächst für die und in der Amazonasregion und abgestimmt auf diese.

Papst Franziskus möchte die Laien als Laien stärken und dies dadurch anerkennen, dass sie von der Kirche offiziell mit neuen Ämtern und Diensten beauftragt werden.

Im Begleitbrief an Kardinal Ladaria, den Gero P. Weishaupt dankenswerterweise für Kathnews mit einer Einleitung versehen und ins Deutsche übersetzt hat,  heißt es in Nr. [3] sehr klar zu Stufung und Umfang des Weihesakramentes: „In einigen Fällen hat das Dienstamt seinen Ursprung in einem besonderen Sakrament, dem geweihten Ordo. Es handelt sich dabei um geweihte Diener: Bischof, Priester, Diakon. In anderen Fällen wird der Dienst in einer liturgischen Handlung des Bischofs einer Person anvertraut, die die Taufe und die Firmung empfangen hat und in dem nach einer angemessenen Vorbereitung besondere Charismen anerkannt werden. Man spricht hier von Beauftragungen (Italienisch: ministeri istituti). Viele andere kirchliche Dienste oder Ämter werden tatsächlich von vielen Gliedern der Gemeinschaft ausgeübt zum Wohl der Kirche, oft für eine lange Periode und mit großer Wirksamkeit, ohne dass ein besonderer Ritus für die Übertragung der Aufgabe vorgesehen ist.“ Die Dreistufigkeit des sakramentalen Ordo ist damit nochmals betont. Deutlich ist dies besonders dadurch, dass die Weihegrade nicht in der üblichen Chronologie und Steigerung ihres Empfangs angeführt, sondern von ihrer hierarchischen Spitze und sakramentalen Fülle im Episkopat her genannt werden.

Der Episkopat in der Lehrentwicklung – ein Blick auf den Subdiakonat

In vereinfachter Skizze lässt sich nämlich sagen, dass das Konzil von Trient (1545-1563) die Frage nach der Sakramentalität der Bischofsweihe nicht entscheiden wollte und dass sich schon auf Trient die Befürworter dieser Sakramentalität und jene gegenüberstanden, die die Übertragung jurisdiktioneller Vollmacht als das Spezifikum der Bischofsweihe betrachteten (vgl. zu dieser Konstellation während des Konzils von Trient etwa: Jedin, H., Girolamo Seripando. Sein Leben und Denken im Geisteskampf des 16. Jahrhunderts, 2 Bde., Würzburg 21984, Bd. II, S. 195-228, Girolamo Seripando (1493-1563) war als der damalige Generalobere der Augustinereremiten ein in dogmatischen Fragen führender Teilnehmer am Konzil von Trient und in dieser Diskussion ein wichtiger Befürworter der Sakramentalität der Bischofsweihe, im Zusammenhang mit der tridentinischen Messopferlehre war sein Einfluss ganz ausgesprochen zentral. Am 26. Februar 1561 wurde dieser bedeutende Theologe von Papst Pius IV. zum Kardinal erhoben.) Gemäß der zweiten Richtung bringt zwar die Bischofsweihe auch einen Zuwachs an sakramentaler Vollmacht mit sich, doch wird sie nach dieser Ansicht nicht im eigentlichen Sinne durch die Bischofsweihe übertragen, sondern ist als eine sakramentale Vollmachtsfülle prinzipiell bereits mit der Priesterweihe gegeben.

Der einfache Priester besitzt zwar diese Vollmachtsfülle, kann sie aber nicht erlaubt ausüben, denn, so argumentieren jene, die man vielleicht Jurisdiktionalisten nennen könnte, beim einfachen Priester sei die Vollmachtsfülle zwar vorhanden, aber beschränkt und teilweise gebunden. Mehr anlässlich oder bei der Bischofsweihe als durch sie werde diese Beschränkung mit der Übertragung bischöflicher Jurisdiktion aufgehoben. Strenggenommen kann es deswegen nach dieser Auffassung keine reinen Weihbischöfe geben, vielleicht ein Grund, warum jeder Weihbischof ordnungsgemäß zumindest Titularbischof einer erloschenen Diözese sein muss.

Dieser Auffassung vom bloß jurisdiktionalen, nicht sakramentalen, Charakter des Episkopats entsprechen übrigens zwei historische Fälle, wo Äbte von Klöstern, die nicht Bischöfe waren, der erste in der Diözese London, der zweite der Abt des Zisterzienserklosters Altzella in Sachsen (im Denzinger-Hünermann fehlerhaft als „Altzelle“ bezeichnet), mit päpstlich übertragener Vollmacht den Angehörigen ihres Klosters die Höheren Weihen, einschließlich der Priesterweihe, gültig und erlaubt gespendet haben (vgl. dazu die beiden Bullen Sacrae Religionis Papst Bonifatius’ IX. und Gerentes ad vos Papst Martin V., DH 1145 und DH 1290). Später haben die Theologen deswegen teilweise spekuliert, ob möglicherweise jeder Kleriker im Prinzip all jene Weihen gültig, aber ohne besondere Vollmacht nur unerlaubt, spenden kann, die er selbst persönlich empfangen hat. Zwar sind die zwei historischen Beispiele Einzelfälle geblieben, die zeitlich sehr begrenzt waren und auf Privilegien beruhten, die längst widerrufen sind. Keiner der aufgrund dieser Privilegien Geweihten musste aber, als sie zurückgenommen wurden, erneut die Priesterweihe empfangen, auch nicht sub conditione.

Das hat man später mit der päpstlichen, nicht bloß bischöflichen, Bevollmächtigung zu erklären versucht, die diese Äbte hatten, was wohl selbst ein argumentatorisches Relikt der jurisdiktionalen Ansicht ist. In der Frühen Kirche ist das Problem vermutlich allerdings wieder anders gelagert gewesen, insofern, als ganz zu Beginn der Kirche die Ausdifferenzierung der Weihegrade wahrscheinlich zunächst nur den Diakonat und den Episkopat voneinander abgegrenzt hat. Diese Frage soll hier nicht weiter verfolgt werden, aber jedenfalls zeigt die Lehrentwicklung ein immer stärkeres Hinneigen zur Sakramentalität der Bischofsweihe, wobei bis ins 20. Jahrhundert hinein eine juristiktionalistische Minorität von Dogmatikern ihre Position behaupten konnte.

Mit LG 20, 21 und 26 ist die Sakramentalität der Bischofsweihe eindeutig klargestellt, und eigentlich wartet man nur noch auf einen Canon, der etwa lauten könnte: „Wer sagt, der Episkopat verleihe nicht die Fülle des Weihesakramentes, und das eine Sakrament des Ordo werde nicht in drei Stufen: Diakonat, Presbyterat und Episkopat gespendet, anathema sit.“ Damit ist übrigens nicht nur die Sakramentalität der Bischofsweihe klare Glaubenslehre des Zweiten Vaticanums, sondern wohl auch die Diskussion beendet, ob die erste Höhere Weihe, die zum Subdiakon, nicht vielleicht doch eine sakramentale Weihestufe sein könnte, was bis in die 1960ger Jahre eine ausgesprochene Minderheit von Theologen für wahrscheinlich gehalten hat.  Freilich hatte Paul VI. auch die Subdiakonatsweihe bereits abgeschafft, was er nicht hätte tun können, wäre sie eine sakramentale Weihestufe des Ordo.

Die forma Servi als durchgängige und gemeinsame Struktur aller kirchlichen Dienste und der (vor-)sakramentalen Ämterstufen

Im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben QA wurde eine eucharistisch-ekklesiale Beziehung deutlich, die man als diejenige von Bräutigam und Braut bezeichnen kann. Diese Perspektive ist besonders ab dem Diakonat wirksam. Mit diesem beginnend gewinnt aber auch das, was man als forma Servi bezeichnen kann, sein Fundament im Sakrament der Weihe.

Im Zusammenhang mit der Möglichkeit, neue Dienste und Ämter auszubilden, die unter den Bedingungen von Missionsgebieten von Laien übernommen werden können, thematisiert und würdigt Papst Franziskus die Rolle der Frau in der Glaubensweitergabe in Familie und Gemeinde und führt in QA Nr. 99 aus: „In Amazonien gibt es Gemeinschaften, die lange Zeit hindurch sich gehalten und den Glauben weitergegeben haben, ohne dass dort – manchmal jahrzehntelang – ein Priester vorbeigekommen wäre. Dies ist der Präsenz von starken und engagierten Frauen zu verdanken, die, gewiss berufen und angetrieben vom Heiligen Geist, tauften, Katechesen hielten, den Menschen das Beten beibrachten und missionarisch wirkten. Jahrhundertelang hielten die Frauen die Kirche an diesen Orten mit bewundernswerter Hingabe und leidenschaftlichem Glauben aufrecht. Mit ihrem Zeugnis haben sie uns alle bei der Synode angerührt.“

In QA Nr. 100 heißt es anschließend: „Dies ist eine Einladung an uns, unseren Blick zu weiten, damit unser Verständnis von Kirche nicht auf funktionale Strukturen reduziert wird. Ein solcher Reduktionismus würde uns zu der Annahme veranlassen, dass den Frauen nur dann ein Status in der Kirche und eine größere Beteiligung eingeräumt würden, wenn sie zu den heiligen Weihen zugelassen würden. Aber eine solche Sichtweise wäre in Wirklichkeit eine Begrenzung der Perspektiven: Sie würde uns auf eine Klerikalisierung der Frauen hinlenken und den großen Wert dessen, was sie schon gegeben haben, schmälern als auch auf subtile Weise zu einer Verarmung ihres unverzichtbaren Beitrags führen.“

Teil II und Teil III

Foto: Tonsur bei der Piusbruderschaft – Bildquelle: pius.info

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