Begründung einer Forderung hinsichtlich des Gebrauchs des „Usus antiquior“ – Ein Nachtrag im Hinblick auf eine Bischofsbefragung zu „Summorum Pontificum“

Ein Beitrag von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 12. Mai 2020 um 17:47 Uhr

In großer Breite und Ausführlichkeit habe ich hier in einem zweiteilig angelegten Kommentar Sie fragen, wir antworten – ein Fragebogen an die Bischöfe zu Summorum Pontificum dreizehn Jahre späterTeil I sowie anschließend Sie fragen, wir antworten – ein Fragebogen an die Bischöfe zu Summorum Pontificum dreizehn Jahre späterTeil II Stellung genommen.

Nicht ohne Überraschung für mich sind daraufhin speziell aus der überlieferten Liturgie engagiert verbundenen Kreisen Stimmen zu mir gedrungen, die meine Forderung nach verpflichtenden Zelebrationskursen und nachgewiesener Eignung, im Usus antiquior zu zelebrieren, vereinfacht gesagt als Schikanemöglichkeit, als Hemmschuh oder Bremsung der liturgischen Tradition verdächtigen. Als solche sehe ich sie nicht. Alles freilich kann missbraucht werden.

Wenn aber das Motuproprio in Art. 2 keinerlei zusätzliche Genehmigung für die Privatmesse, sei es vom Heiligen Stuhl in Rom, sei es vom Ortsbischof oder dem eigenen Ordensoberen mehr verlangt, dann bedeutet das doch nicht, dass die kirchliche Obrigkeit keinerlei Möglichkeit mehr haben sollte, im Bereich der überlieferten Liturgie ordnend in den Gottesdienst einzugreifen.

Ruf nach Autorität und Aufsicht bei liturgischen Missbräuchen

Konservative Katholiken fordern diese ordnende Kraft immer wieder ein, wenn sie von den Bischöfen zu Recht erwarten, im Bereich der neuen Liturgie Missbräuche und eigenmächtiges Handeln der Zelebranten und Gemeinden vor Ort abzustellen. Mancher hat sich sogar deshalb der überlieferten Liturgie wieder zugewandt, weil solche Rufe allzu oft wirkungslos verhallen.

Forderungen dieser Art kann man nicht erheben, wenn man im Bereich der rituell viel anspruchsvolleren überlieferten Liturgie, die zudem in lateinischer Sprache vollzogen werden muss, eine nachprüfbare und nachgewiesene Eignung des Zelebranten nur als Bremse versteht. Um es ganz deutlich zu sagen: Wo das bloße Interesse, im Usus antiquior zu zelebrieren, ausreicht, um die bestehende Eignung zu vermuten, wie es in der Instructio Universae Ecclesiae in Nr. 20 c) geschieht, da bedarf es einer Präzisierung und Kontrollmöglichkeit, notfalls auch einer Bremse. Nicht, um die Feier der heiligen Messe nach dem MR1962 hintenherum doch wieder blockieren zu können, sondern um Schutz der überlieferten Liturgie vor Missbrauch zu gewährleisten.

Denn da, wo die tatsächliche Eignung fehlt oder unzureichend ist, geschieht Missbrauch in der traditionellen Liturgie, so fromm und ehrenhaft, von bester Absicht bestimmt die Motive des Priesters und der Gruppe um ihn auch sein oder scheinen mögen.

Foto: Pius V. in einer Darstellung von El Greco – Bildquelle: Wikipedia

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