Welche Aufgaben haben Lektorinnen und Akolythinnen?

Lektorat und Akolythat sind Laiendienste, die durch kirchenamtliche Beauftragung (Lateinisch: institutio), nicht durch Weihe (Lateinisch: ordinatio) in einem liturgischen Akt im Auftrag des Bischofs übertragen und im Namen der Kirche ausgeübt werden. Von Dr. Gero P. Weishaupt.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 15. Januar 2021 um 18:13 Uhr

Vatikan (kathnews). Papst Franziskus hat mit dem Motu Proprio „Spiritus Domini“ vom 10. Januar 2021 die bisher nur Männern (viri laici in can. 230 § 1 CIC/1983) vorbehaltenen ständigen, auf Dauer angelegten Dienstämter (ministeria) des Lektorats und Akolythats auch für Frauen geöffnet. Kathnews hat darüber berichtet und den Brief des Papstes an den Präfekten der Glaubenskongregation, der für die Interpretation der Gesetzesänderung unerlässlich ist, in einer deutschen Übersetzung vorgelegt.  Es handelt sich bei den von Paul VI. am 15. August 1972 mit seinem Motu Proprio „Ministeria quaedam“ nur für Männer geschaffenen Dienstämtern um reine Laiendienste für den liturgischen Bereich, wenngleich sie – wie alle Dienste und Aufgaben, die auf der Grundlage  des in der Taufe begründeten  allgemeinen Priestertums ausgeübt werden – eine Hinordnung zum besonderen, durch Weihe vermitteltes hierarchischen Priestertum aufweisen. Umgekehrt ist das hierarchische Priestertum und dessen Ämter auf das allgemeine Priestertum der Laien hingeordnet, beide Formen des einen Priestertums Christi sind komplementär  (vgl. Vatikanum II, Lumen gentium, Nr. 10).

Die Neuerung des Gesetzes (can. 230 § 1) besteht darin, dass auch Frauen künftig im Auftrag des Bischof in einem liturgischen Akt zu Lektorinnen und Akolythinnen bestellt werden können und diese Dienste im Namen der Kirche ausüben. Bisher war das gemäß can. 230 § 2 nur eine zeitliche, nicht hoheitlich kirchenamtlich vorgenommene Beauftragung, z. B. durch den Ortspfarrer. Die kirchenamtliche  Beauftragung gemäß can. 230 § 1 erfolgt durch ein Dekret des Bischofs. Sie endet mit dem Widerruf durch den Bischof.

Die Gesetzesänderung von Papst Franziskus  gilt nicht für den Bereich der klassischen römischen Liturgie, die seit dem Motu Propro „Summorum Pontificum“ Papst Benedikts XVI. vom 7.7.2007 auch „außerordentliche Form des Römischen Ritus“ genannt wird. Für dessen Rechtsbereich ist nach wie vor das liturgische Recht, insbesondere die liturgischen Bücher von 1962, anzuwenden. Danach gelten die Dienste des Lektorates und Akolythates als „niedere Weihen“ (wenngleich sie keine ontologisch-sakramentale Teilhabe am Weiheamt vermitteln, sondern  theologisch als Sakramentalien [nicht Sakramente] zu qualifizieren sind) und werden ausschließlich Männern erteilt, die sich auf die heiligen Weihen vorbereiten.

Welche Aufgaben erfüllt ein Lektor/eine Lektorin, welche ein Akolyth/eine Akolythin?

Die Aufgaben, welche Lektorat und Akolythat für Männer und Frauen mit sich bringen, hat Papst Paul VI. in dem genannten Motu Proprio deutlich aufgeführt.  Zusammengefaßt sind es folgende:

  1. Dienst des Lektors/der Lektorin

  • In der liturgischen Feier das Wort Gottes der Heiligen Schrift vorlesen ausser dem Evangelium, das dem geweihten Amt vorbehalten ist.
  • Wo es keinen Vorsänger gibt, trägt er/sie auch den Antwortpsalm nach der Lesung vor.
  • Wo kein Diakon zur Verfügung steht, spricht er/sie die Fürbitten.
  • Er/sie dirigiert den Gesang, leitet die Gläubigen zur tätigen Teilnahme an und bereitet diese auf den würdigen Empfang der Sakramente vor.
  1. Dienst des Akolythen/der Akolythin

  • Er/sie ist beauftragt, dem Diakon, wenn er anwesend ist, zu helfen und dem Priester zu dienen.
  • Er/sie trägt Sorge für den Dienst am Altar und steht Diakon und Priester bei der Feier der heiligen Messe zur Seite.
  • Er/sie ist außerordentliche(r) (!!!), also nicht ordentlicher Spender/ordentliche Spenderin der heiligen Kommunion. Ordentliche Spender sind ausschließlich die geweihten Amtsträger; Aktolythen und Akyolyhinnen erfüllen Laiendienste. Der außerordentliche Spender/die außerodentliche Spnderin tritt ausnahmsweise in Funktion, wenn geweihte Amtsträger fehlen oder wegen Krankheit, vorgerückten Alters oder seelsorglicher Verpflichtungen nicht zur Spendung der heiligen Kommunion  in der Lage sind, oder auch wenn die Zahl der Gläubigen, die die heilige Kommunion empfangen möchten, so groß ist, dass die Messfeier sich zu lange hinzieht (can. 230 § 3 i.V.m. can. 910).
  • Unter denselben außerordentlichen Umständen kann der Akolyth/die Akolythin beauftragt werden, das Sakrament der heiligen Eucharistie den Gläubigen zur Anbetung auszusetzen und wieder in den Tabernakel zurückzustellen. Er/sie erteilt allerdings nicht den Segen. Dieser kommt ausschließlich dem geweihten Amtsträgern zu.

Foto: Altarraum – Bildquelle: Kathnews

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