Welche Aufgaben haben Lektorinnen und Akolythinnen?

Lektorat und Akolythat sind Laiendienste, die durch kirchenamtliche Beauftragung (Lateinisch: institutio), nicht durch Weihe (Lateinisch: ordinatio) in einem liturgischen Akt im Auftrag des Bischofs ĂŒbertragen und im Namen der Kirche ausgeĂŒbt werden. Von Dr. Gero P. Weishaupt.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 15. Januar 2021 um 18:13 Uhr

Vatikan (kathnews). Papst Franziskus hat mit dem Motu Proprio „Spiritus Domini“ vom 10. Januar 2021 die bisher nur MĂ€nnern (viri laici in can. 230 § 1 CIC/1983) vorbehaltenen stĂ€ndigen, auf Dauer angelegten DienstĂ€mter (ministeria) des Lektorats und Akolythats auch fĂŒr Frauen geöffnet. Kathnews hat darĂŒber berichtet und den Brief des Papstes an den PrĂ€fekten der Glaubenskongregation, der fĂŒr die Interpretation der GesetzesĂ€nderung unerlĂ€sslich ist, in einer deutschen Übersetzung vorgelegt.  Es handelt sich bei den von Paul VI. am 15. August 1972 mit seinem Motu Proprio „Ministeria quaedam“ nur fĂŒr MĂ€nner geschaffenen DienstĂ€mtern um reine Laiendienste fĂŒr den liturgischen Bereich, wenngleich sie – wie alle Dienste und Aufgaben, die auf der Grundlage  des in der Taufe begrĂŒndeten  allgemeinen Priestertums ausgeĂŒbt werden – eine Hinordnung zum besonderen, durch Weihe vermitteltes hierarchischen Priestertum aufweisen. Umgekehrt ist das hierarchische Priestertum und dessen Ämter auf das allgemeine Priestertum der Laien hingeordnet, beide Formen des einen Priestertums Christi sind komplementĂ€r  (vgl. Vatikanum II, Lumen gentium, Nr. 10).

Die Neuerung des Gesetzes (can. 230 § 1) besteht darin, dass auch Frauen kĂŒnftig im Auftrag des Bischof in einem liturgischen Akt zu Lektorinnen und Akolythinnen bestellt werden können und diese Dienste im Namen der Kirche ausĂŒben. Bisher war das gemĂ€ĂŸ can. 230 § 2 nur eine zeitliche, nicht hoheitlich kirchenamtlich vorgenommene Beauftragung, z. B. durch den Ortspfarrer. Die kirchenamtliche  Beauftragung gemĂ€ĂŸ can. 230 § 1 erfolgt durch ein Dekret des Bischofs. Sie endet mit dem Widerruf durch den Bischof.

Die GesetzesĂ€nderung von Papst Franziskus  gilt nicht fĂŒr den Bereich der klassischen römischen Liturgie, die seit dem Motu Propro „Summorum Pontificum“ Papst Benedikts XVI. vom 7.7.2007 auch „außerordentliche Form des Römischen Ritus“ genannt wird. FĂŒr dessen Rechtsbereich ist nach wie vor das liturgische Recht, insbesondere die liturgischen BĂŒcher von 1962, anzuwenden. Danach gelten die Dienste des Lektorates und Akolythates als „niedere Weihen“ (wenngleich sie keine ontologisch-sakramentale Teilhabe am Weiheamt vermitteln, sondern  theologisch als Sakramentalien [nicht Sakramente] zu qualifizieren sind) und werden ausschließlich MĂ€nnern erteilt, die sich auf die heiligen Weihen vorbereiten.

Welche Aufgaben erfĂŒllt ein Lektor/eine Lektorin, welche ein Akolyth/eine Akolythin?

Die Aufgaben, welche Lektorat und Akolythat fĂŒr MĂ€nner und Frauen mit sich bringen, hat Papst Paul VI. in dem genannten Motu Proprio deutlich aufgefĂŒhrt.  Zusammengefaßt sind es folgende:

  1. Dienst des Lektors/der Lektorin

  • In der liturgischen Feier das Wort Gottes der Heiligen Schrift vorlesen ausser dem Evangelium, das dem geweihten Amt vorbehalten ist.
  • Wo es keinen VorsĂ€nger gibt, trĂ€gt er/sie auch den Antwortpsalm nach der Lesung vor.
  • Wo kein Diakon zur VerfĂŒgung steht, spricht er/sie die FĂŒrbitten.
  • Er/sie dirigiert den Gesang, leitet die GlĂ€ubigen zur tĂ€tigen Teilnahme an und bereitet diese auf den wĂŒrdigen Empfang der Sakramente vor.
  1. Dienst des Akolythen/der Akolythin

  • Er/sie ist beauftragt, dem Diakon, wenn er anwesend ist, zu helfen und dem Priester zu dienen.
  • Er/sie trĂ€gt Sorge fĂŒr den Dienst am Altar und steht Diakon und Priester bei der Feier der heiligen Messe zur Seite.
  • Er/sie ist außerordentliche(r) (!!!), also nicht ordentlicher Spender/ordentliche Spenderin der heiligen Kommunion. Ordentliche Spender sind ausschließlich die geweihten AmtstrĂ€ger; Aktolythen und Akyolyhinnen erfĂŒllen Laiendienste. Der außerordentliche Spender/die außerodentliche Spnderin tritt ausnahmsweise in Funktion, wenn geweihte AmtstrĂ€ger fehlen oder wegen Krankheit, vorgerĂŒckten Alters oder seelsorglicher Verpflichtungen nicht zur Spendung der heiligen Kommunion  in der Lage sind, oder auch wenn die Zahl der GlĂ€ubigen, die die heilige Kommunion empfangen möchten, so groß ist, dass die Messfeier sich zu lange hinzieht (can. 230 § 3 i.V.m. can. 910).
  • Unter denselben außerordentlichen UmstĂ€nden kann der Akolyth/die Akolythin beauftragt werden, das Sakrament der heiligen Eucharistie den GlĂ€ubigen zur Anbetung auszusetzen und wieder in den Tabernakel zurĂŒckzustellen. Er/sie erteilt allerdings nicht den Segen. Dieser kommt ausschließlich dem geweihten AmtstrĂ€gern zu.

Foto: Altarraum – Bildquelle: Kathnews

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