Erneut erteilt Papst Franziskus einer Klerikalisierung von Frauen eine Absage

Akolythat und Lektorat sind nicht mehr nur Männern vorbehalten. Papst Franziskus änderte mit einem Motu Proprio die entsprechende Norm im Gesetzbuch der Katholischen Kirche. Hintergründe und Motive dazu in einem Brief des Papstes an den Präfekten der Glaubenskongregation. Einleitung (kursiv) und Übersetzung des Briefes aus dem Italienischen von Dr. Gero P. Weishaupt.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 13. Januar 2021 um 14:15 Uhr
Papst Franziskus

Vatikan (kathnews). Am Fest der Taufe des Herrn, dem 10. Januar 2021, hat Papst Franziskus in seinem Motu Proprio „Spiritus Domini“ das Gesetz, dass nur Männern die auf Dauer angelegten Dienstämter des Lektorates und des Akolythates vorbehalten sind, aufgehoben (derogiert). Mit Inkraftreten der Gesetzesänderung sind diese dauerhaften Dienste nun auch für Frauen zugänglich. Die Norm bleibt als Ganze in Geltung. Allerdings hat der Papst das Adjektiv „männliche“ vor Laien (viri laici) in can. 230 § 1 gestrichen.

In seinem Brief an den Präfekten der Glaubenskongregation (siehe unten) erläutert Papst Franziskus Motive und Hintergründe dieser Gesetzesänderung. Mit der Öffnung von Lektorat und Akolythat für Frauen würdigt der Papst nicht nur den Einsatz von Frauen in der Sendung der Kirche, sondern auch das Allgemeine Priestertum. Der Papst erinnerte daran, dass das besondere Priestertum der geweihten Amtsträger sich nach Lumen gentium Nr. 10 nicht nur dem Grade nach, sondern auch dem Wesen nach vom Allgemeinen Priestertum aller Getaufen unterscheidet. Doch ist gerade diese graduell-wesentliche Unterscheidung der Grund für die Hinordnung (Komplementarität) beide Verwirklichungsweisen des einen Priestertums Christi in der Kirche. Das eine wird durch die Taufe, das andere durch die Weihe vermittelt.

Indem der Papst Lektorat und Akolythat also allen getauften Gliedern der Kirche, Männern wie Frauen, nun zugänglich gemacht hat, wendet er den Blick von einer Klerikalisierung der Frauen durch Weiheämter erneut ab, wie es schon in seinen Apostolischen Schreiben „Evangelii gaudium“ und Querida Amazonia erkennen ließ. Erneut erteilt Papst Franziskus mit der jüngsten Gesetzesnovelle den Bestrebungen einer Klerikalisierung von Frauen, wie sie unter anderem der „Synodale Weg“ in Deutschland fordert, eine deutliche Absage.

 

Brief des Heiligen Vaters Papst Franziskus an den Präfekten der Glaubenskongregation  über die Zulassung von Frauen zu den Diensten des Lektorates und Akolythates vom 11.01.2021

 

An den verehrten Bruder

Kardinal Luis F. Ladaria, SJ

Präfekt der Glaubenskongregation

[1] Der Heilige Geist, Beziehung der Liebe zwischen dem Vater und dem Sohn,  baut die Gemeinschaft des ganzen Volkes auf und nährt sie, indem er in ihr vielfältige und verschiedene Gaben und Charismen weckt (vgl. Franziskus, Apostolische Exhortation Evangelii gaudium Nr. 117). Durch die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie  empfangen die Glieder des Leibes Christi vom Heiligen Geist in je verschiedenem Maße und unter verschiedenen Bezeichnungen  jene Gaben, die es ihnen erlauben, den erforderlichen Beitrag zum Aufbau der Kirche und zur Verkündigung des Evangeliums an alle Geschöpfe zu leisten.

[2] Der Apostel Paulus unterscheidet  diesbezüglich drei Gnadengaben- Charismen („charismata“) und Dienste („diakonei“ – „ministeria“ [vgl. Röm 12, 4 ff und 1 Kor 12, 12 ff]). Gemäß der Tradition der Kirche werden Dienste die unterschiedlichen Formen genannt, die die Charismen annehmen, wenn sie öffentlich anerkannt sind und der Gemeinschaft und ihrer Sendung in stabiler Form zur Verfügung gestellt werden.

[3] In einigen Fällen hat das Dienstamt seinen Ursprung in einem besonderen Sakrament, dem geweihten Ordo. Es handelt sich dabei um geweihte Diener: Bischof, Priester, Diakon. In anderen Fällen wird der Dienst in einer liturgischen Handlung des Bischofs einer Person anvertraut, die die Taufe und die Firmung empfangen hat und in dem nach einer angemessenen Vorbereitung besondere Charismen anerkannt werden. Man spricht hier von Beauftragungen (Italienisch: ministeri istituti). Viele andere kirchliche Dienste oder Ämter werden tatsächlich von vielen Gliedern der Gemeinschaft ausgeübt zum Wohl der Kirche, oft für eine lange Periode und mit großer Wirksamkeit, ohne dass ein besonderer Ritus für die Übertragung der Aufgabe vorgesehen ist.

[4] Im Laufe der Geschichte hat im Zuge der Veränderung kirchlicher, sozialer, kultureller Umstände die Ausübung der Dienste in der Katholischen Kirche verschiedene Formen angenommen, während  die Unterscheidung zwischen Diensten zur Beauftragung (bzw. Laiendienste) und geweihte Dienstämter aufrechterhalten blieb.  Erstere sind ein besonderer Ausdruck des priesterlichen und königlichen Charakter, der jedem Getauften eigen ist (vgl. 1 Pet 2, 9). Die anderen sind einigen unter den Gliedern des Volkes Gottes eigen, die als Bischöfe und Priester „die Sendung und die Befugnis erhalten, in der Person Christi des Hauptes zu handeln empfangen“ oder als Diakone „befähigt werden zum Dienst am Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Verkündigung und der Caritas“ (Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben in Form eines Motu Proprio Omnium in mentem, 26. Oktober 2009).  Um diese Unterscheidung anzudeuten,  verwendet man auch Ausdrücke wie Taufpriestertum und Weihepriesterum (oder ministerielles Priestertum).  Auf jeden Fall ist es gut, mit der Dogmatischen Konstitution Lumen gentium des Zweiten Vatikanischen Konzils zu betonen, dass „sie einander zugeordnet“ sind, „das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Weise teil am Priestertum Christi“ (LG, Nr. 10). Das kirchliche Leben nährt sich aus dieser wechselseitigen Beziehung und wird gespeist durch die fruchtbare Spannung beider Pole des Priestertums, des Taufpriestertums und das des Dienstes, welches trotz des Unterschiedes im einzigen Priestertum Christi wurzelt.

[5] Auf der Linie des Zweiten Vatikanischen Konzils hat der heilige Papst Paul VI. die Praxis in Bezug auf die nicht geweihten Dienstämter in der Lateinischen Kirche – bis dahin „Niedere Weihen“ genannt – untersucht  und an die Erfordernisse der Zeit angepasst. Eine solche Anpassung darf jedoch nicht als eine Überwindung der bisherigen Lehre verstanden werden, sondern als eine Aktualisierung jener Dynamik, welche die Natur der Kirche kennzeichnet, die immer gerufen ist, mit der Hilfe des Heiligen Geistes der Wahrheit auf die Herausforderungen jeder Epoche zu antworten im Gehorsam gegenüber der Offenbarung. Das Apostolische Schreiben in der Form eines Motu Propio Ministeria quaedam (15. August 1972) schuf zwei Ämter (uffici)  (Aufgaben [compiti]), jene des Lektors und jene des Akolythen, ohne auszuschließen, dass andere „Ämter“ („uffici“)  vom Heiligen Stuhl auf Ersuchen der Bischofskonferenzen eingerichtet werden können.  Das erste Amt ist eng verbunden mit dem Verkündigungsdienst, der zweite mit dem des Altares.

[6] Der Wechsel der Formen für die Ausübung der Dienste, die keine Weihe erfordern, ist außerdem nicht die einfache soziologische Folgerung aus dem Verlangen der Anpassung an die Sensibilität oder an die Kultur der Epochen oder Orte, sondern wird von der Notwendigkeit bestimmt, jeder einzelnen Orts-/Teilkirche in Gemeinschaft mit allen anderen und mit dem Zentrum der Einheit der Kirche, die in Rom ist, zu ermöglichen, die Liturgie, den Dienst an den Armen und die Verkündigung des Evangeliums in der Treue zum Auftrag des Herrn Jesus Christus zu leben. Es ist Aufgabe der Hirten der Kirche, die Gaben jedes Getauften zu erkennen, sie auch auf bestimmte Dienste auszurichten, sie zu fördern und zu koordinieren, damit sie zum Wohl der Gemeinschaft und zu der, allen Jüngern anvertrauten, Sendung beitragen.

[7] Der Einsatz der Laien, die „einfach die große Mehrheit des Volkes Gottes sind“ (Franziskus, Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium Nr. 102), kann und darf sich gewiss nicht in der Ausübung nicht geweihter Ämter erschöpfen (vgl. Franziskus, Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium Nr. 102), aber eine bessere Gestaltung dieser Ämter und ein genauerer Hinweis auf die Verantwortung, die für jeden Christen aus der Taufe und der Firmung erwächst, kann der Kirche helfen, den Sinn für die Gemeinschaft, die sie kennzeichnet, wiederzuentdecken und ein erneutes Engagement in der Katechese und der Feier des Glaubens in die Wege zu leiten (vgl. Franziskus, Apostolische Exhortation Evangelii gaudium Nr. 102) Und gerade in dieser Wiederentdeckung kann die fruchtbare Zusammenarbeit, die sich aus der gegenseitigen Hinordnung von Weihepriestertum und Taufpriestertum ergibt, eine bessere Verwirklichung finden. Diese Gegenseitigkeit in der Unterscheidung der Aufgaben soll in jenen Dienst, „Christus zum Herzen der Welt zu machen“, der die besondere Sendung der ganzen Kirche ist, vom Dienst am Sakrament des Altars zurückfließen. Gerade dieser eine, wenn auch unterschiedliche Dienst an der Welt erweitert den Horizont der kirchlichen Sendung, bewahrt sie davor, sich in sterile Logiken einzuschließen, die vor allem darauf abzielen, Räume der Macht zu beanspruchen, und hilft ihr, sich als eine geistliche Gemeinschaft zu erfahren, die „den Weg mit der ganzen Menschheit gemeinsam“ geht und „das gleiche irdische Geschick mit der Welt“ erfährt (GS Nr. 40). So geht denn diese Kirche, zugleich „sichtbare Versammlung und geistliche Gemeinschaft“.

In dieser Dynamik kann man wirklich die Bedeutung der „missionarischen Kirche“ verstehen.

[8] Im Horizont der Erneuerung, den das Zweite Vatikanische Konzil vorgezeichnet hat, wird es heute immer dringlicher, die Mitverantwortung aller Getauften in der Kirche und besonders die Sendung der Laien neu zu entdecken. Die Sonderversammlung der Bischofssynode fĂĽr die pan-amazonische Region (6.-27. Oktober 2019) hat im fĂĽnften Kapitel des Schlussdokumentes auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, ĂĽber „neue Wege des kirchlichen Dienstes“ nachzudenken. Nicht nur fĂĽr die Kirche in Amazonien, sondern fĂĽr die ganze Kirche ist es in der Vielfalt der Situationen „dringend notwendig, dass Ă„mter gefördert und an Männer und Frauen ĂĽbertragen werden … Es ist die Kirche der getauften Männer und Frauen, die wir festigen mĂĽssen, indem wir die Dienerschaft und vor allem das BewuĂźtsein der WĂĽrde der Taufe fördern“ (Schlussdokument Nr. 95).

[9] Diesbezüglich ist bekannt, dass das Motu Proprio Ministeria Quaedam die Einrichtung des Amtes des Lektors und des Akolythen allein Männern vorbehält, und Kanon 230 § 1 des Codex des kanonischen Rechts legt dies entsprechend fest. In jüngster Zeit und in vielen kirchlichen Kontexten ist jedoch darauf hingewiesen worden, dass die Aufhebung eines solchen Vorbehalts dazu beitragen könnte, die gemeinsame Taufwürde der Glieder des Gottesvolkes stärker zu bezeugen. Bereits anlässlich der XII. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode zum Thema „Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche“ (5.-26. Oktober 2008) haben die Synodenväter den Wunsch geäußert, „dass der Dienst des Vorlesers auch für Frauen offen sein möge“ (vgl. ebd. Nr. 17); und im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Verbum Domini (30. September 2010) hat Benedikt XVI. genau angegeben, dass die Ausübung des munus [GPW: Funktion/Aufgabe/Dienst] des Lektors in der liturgischen Feier und in besonderer Weise der Dienst des Lektorats als solcher im lateinischen Ritus ein Laiendienst ist (vgl. ebd. Nr. 58).

[10] Seit Jahrhunderten hat die „ehrwĂĽrdige Tradition der Kirche“ die sogenannten Niederen Weihen“ – einschlieĂźlich des Lektoren- und Akolythenamtes – als Etappen auf einem Weg betrachtet, der zu den Höheren Weihen (Subdiakonat, Diakonat, Presbyterium) fĂĽhren sollte. Da das Weihesakrament nur Männern vorbehalten ist, galt dies auch fĂĽr die Niederen Weihen.

[11] Eine klarere Unterscheidung zwischen den Zuschreibungen dessen, was heute „nicht geweihte (oder Laien-) Ă„mter“ und „Weiheämter“ genannt wird, ermöglicht es, den Vorbehalt der ersteren allein fĂĽr Männer aufzulösen. Wenn die Kirche in Bezug auf die geweihten Ă„mter „in keiner Weise die Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu erteilen“ (vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis, 22. Mai 1994), so ist es fĂĽr die nicht-geweihten Ă„mter möglich und scheint es heute angebracht, diesen Vorbehalt zu ĂĽberwinden. Dieser Vorbehalt war in einem bestimmten Zusammenhang sinnvoll, aber er kann in neuen Kontexten neu ĂĽberdacht werden, immer mit dem Kriterium der Treue zum Auftrag Christi und dem Wunsch, das von den Aposteln ĂĽbermittelte und der Kirche anvertraute Evangelium zu leben und zu verkĂĽnden, damit es in religiöser Weise gehört, in heiliger Weise bewahrt und treu verkĂĽndet wird.

[12] Nicht ohne  Grund bezieht sich Paul VI. auf eine verehrungswürdige Tradition, nicht auf eine verehrungswürdige Tradition im strengen Sinn (d.h. einer, die beachtet werden „muss“): Sie kann als gültig anerkannt werden, und das war sie auch lange Zeit; sie ist jedoch nicht verbindlich, das heißt der Vorbehalt, durch den sie  nur  Männern offenstehen, gehört nicht zum Wesen der Ämter des Vorlesers und des Akolythen. Indem Laien beiderlei Geschlechts die Möglichkeit geboten wird, kraft ihrer Teilhabe am Taufpriestertum Zugang zu den Ämtern des Akolythen und des Lektors zu erhalten, wird der wertvolle Beitrag, den seit langem sehr viele Laien, darunter auch Frauen, zum Leben und zur Sendung der Kirche leisten, auch durch einen liturgischen Akt (Beauftragung) stärker anerkannt.

[13] Aus diesen Gründen habe ich es für angebracht gehalten, festzulegen, dass nicht nur Männer, sondern auch Frauen als Lektoren oder Akolythen eingesetzt werden können, in denen und bei denen die Kirche durch die Unterscheidung der Hirten kraft des Sakraments der Taufe und der Firmung und nach angemessener Vorbereitung „den festen Willen erkennt, Gott und dem christlichen Volk treu zu dienen“, wie es im Motu Proprio Ministeria quaedam heißt.

[14] Die Entscheidung, diese Ämter, ihre Stabilität, öffentliche Anerkennung und ein Mandat des Bischofs, auch den Frauen zu übertragen, macht die Beteiligung aller am Werk der Evangelisierung in der Kirche effektiver. „Das ermöglicht auch den Frauen einen wirklichen und wirksamen Eintritt in die Organisation, in die wichtigsten Entscheidungen und in die Leitung der Gemeinschaften, ohne dass sie jedoch aufhören, dies mit dem ihrer weiblichen Prägung eigenen Stil zu tun“ (Franziskus, Apostolisches Schreiben Querida Amazonia, Nr. 103). Das „Taufpriestertum“ und der „Dienst an der Gemeinde“ stellen somit die beiden Säulen dar, auf denen die Einrichtung der Ämter beruht.

[15] Auf diese Weise wird es – auch fĂĽr diejenigen, die sich auf den Weg zum geweihten Dienst machen – deutlicher, dass der Lektorat und der Akolythat im Sakrament der Taufe und der Firmung verwurzelt sind und dass wir auf das eingehen, was in der heutigen Zeit fĂĽr die Mission verlangt wird, und das Zeugnis so vieler Frauen begrĂĽĂźen, die sich um den Dienst am Wort und am Altar gekĂĽmmert haben und weiterhin kĂĽmmern. Auf diese Weise werden diejenigen, die auf dem Weg zur Diakonen- und Priesterweihe zum Lektor und Akolythen beauftragt werden, besser verstehen, dass sie an einem Dienst teilnehmen, den sie mit anderen getauften Männern und Frauen teilen. Auf diese Weise werden das Priestertum, das jedem Glied der Gläubigen eigen ist (communis sacerdotio), und das Priestertum der geweihten Amtsträger (sacerdotium ministeriale seu hierarchicum) noch deutlicher zueinander in Beziehung gesetzt (vgl. LG Nr. 10), zum Aufbau der Kirche und zum Zeugnis des Evangeliums.

[16] Es wird Aufgabe der Bischofskonferenzen sein, mit vorheriger Zustimmung des Heiligen Stuhls und entsprechend den Erfordernissen der Evangelisierung in ihrem Gebiet angemessene Kriterien für die Unterscheidung und Vorbereitung der Kandidaten für die Ämter des Lektorats oder des Akolythen oder für andere Ämter, die sie gemäß dem, was bereits im Motu Proprio Ministeria quaedam vorgesehen ist,  für einsetzbar halten, aufzustellen. Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung wird die Umsetzung der oben genannten Reform durch eine Änderung der Editio typica des Pontificale Romanum oder „De Institutione Lectorum et Acolythorum“ Sorge tragen.

Indem ich die Gewissheit meiner Gebete erneuere, erteile ich Eurer Eminenz herzlich den Apostolischen Segen, den ich gerne auf alle Mitglieder und Mitarbeiter der Kongregation fĂĽr die Glaubenslehre erstrecke.

Aus dem Vatikan, den 10. Januar 2021, am Fest der Taufe des Herrn.

Franziskus

Foto: Papst Franziskus – Bildquelle: Kathnews

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