Unschärfe als Spielraum?

Zu einem Interview mit Pater Ansgar Wucherpfennig SJ. Von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 4. September 2020 um 16:26 Uhr
Priesterkragen

Am heutigen 4. September 2020 hat der Frankfurter Jesuit Pater Ansgar Wucherpfennig auf katholisch.de ein Interview gegeben, in dem er die Ämter- und Geschlechterfrage aufgreift und meint, die Unschärfe, die das frühkirchliche Amt der Diakonisse umgebe, gewähre der Kirche einen umso größeren Gestaltungsspielraum, sollte sie (zunächst) einen weiblichen Diakonat einführen. Dieser Spielraum umfasse auch die Möglichkeit, Frauen die Vollmacht zur sakramentalen Absolution zu übertragen.

Im Vorspann zu Wucherpfennigs Interview sind seine Schwierigkeiten erwähnt, das Nihil obstat [Nichts steht im Wege, Anm. d. Red.] für eine weitere Amtszeit als Rektor der Theologischen Hochschule St. Georgen zu erhalten, und tatsächlich könnte man ihm wohl eher ein Aliquid obstat [Etwas steht im Wege, Anm. d. Red.] bescheinigen, wenn er übersieht, dass die mit der Sündenvergebung verbundenen Akte der Absolution im Bußsakrament und der Spendung der Krankensalbung nicht einmal mit dem Sakrament der Diakonatsweihe verbunden sind, das der Mann empfängt.

Die Frage der Diakonatsweihe war auch in meiner jüngsten Erwiderung auf Professor Hubert Wolf angeschnitten, doch da Wucherpfennig in seinem Interview auch angibt, sich über seine Einschätzung der Position und Rolle von Papst Franziskus für das Reformanliegen in der Kirche noch nicht abschließend sicher zu sein, möchte ich den theologisch visionär-phantasievollen Pater an das Nachsynodale Schreiben Querida Amazonia erinnern, worin der Papst sich sehr eindeutig zu der von Wucherpfennig eingenommenen Perspektive äußert:

Im Zusammenhang mit der Möglichkeit, neue Dienste und Ämter auszubilden, die unter den Bedingungen von Missionsgebieten von Laien übernommen werden können, thematisiert und würdigt Papst Franziskus in Querida Amazonia die Rolle der Frau in der Glaubensweitergabe in Familie und Gemeinde und führt in QA 99 aus: „In Amazonien gibt es Gemeinschaften, die lange Zeit hindurch sich gehalten und den Glauben weitergegeben haben, ohne dass dort – manchmal jahrzehntelang – ein Priester vorbeigekommen wäre. Dies ist der Präsenz von starken und engagierten Frauen zu verdanken, die, gewiss berufen und angetrieben vom Heiligen Geist, tauften, Katechesen hielten, den Menschen das Beten beibrachten und missionarisch wirkten. Jahrhundertelang hielten die Frauen die Kirche an diesen Orten mit bewundernswerter Hingabe und leidenschaftlichem Glauben aufrecht. Mit ihrem Zeugnis haben sie uns alle bei der Synode angerührt.“

In QA 100 heißt es anschließend: „Dies ist eine Einladung an uns, unseren Blick zu weiten, damit unser Verständnis von Kirche nicht auf funktionale Strukturen reduziert wird. Ein solcher Reduktionismus würde uns zu der Annahme veranlassen, dass den Frauen nur dann ein Status in der Kirche und eine größere Beteiligung eingeräumt würden, wenn sie zu den heiligen Weihen zugelassen würden. Aber eine solche Sichtweise wäre in Wirklichkeit eine Begrenzung der Perspektiven: Sie würde uns auf eine Klerikalisierung der Frauen hinlenken und den großen Wert dessen, was sie schon gegeben haben, schmälern als auch auf subtile Weise zu einer Verarmung ihres unverzichtbaren Beitrags führen.“

Die zu sakramentalen Ämtern Geweihten bleiben grundlegend Getaufte und Gefirmte

Der Stand des Laien ist nicht als ein Mangelstand der Nichtgeweihten zu deuten, ebensowenig dient er bloß dazu, lediglich eine Grenze, gar ein reines Ranggefälle gegenüber den männlichen und weiblichen Ordensleuten einzuziehen. Alle Kleriker, Diakone, Priester, Bischöfe, die Ordensleute beiderlei Geschlechts sind und bleiben zunächst und grundlegend das, was die Laienchristen, Frauen wie Männer, ausmacht: Sie sind Getaufte und Gefirmte.

Deswegen sind die Frauen, die in den christlichen Familien und Gemeinden eine tragende Rolle in der Bewahrung und Weitergabe des Glaubens spielen, nicht auf das Weihesakrament angewiesen, um beteiligt und in dieser ihrer Bedeutung gewürdigt zu werden. Wenn neue Dienste und Ämter, die der Bischof autorisiert, geschaffen werden, sind sie nicht Ausflüsse des Ordo, weder für den Mann noch für die Frau, die damit beauftragt werden.

Kein Funktionärskatholizismus, keine Berufslaien!

Zu vermeiden ist also ein Funktionärskatholizismus, quasi von Berufslaien. Man kann nicht ein klerikalistisches Amtsverständnis, das es tatsächlich geben mag, kritisieren, es aber dann durch Klerikalisierung von Laien überwinden wollen, wodurch es quasi Laien 1. und 2. Klasse geben würde. Man kann sogar kritisch fragen, ob es diese Tendenz nicht zum Beispiel in Pfarrgemeinderäten, unter Lektoren und Kommunionhelfern, viel stärker aber noch in den höheren Rängen  des deutschen Gremienkatholizismus nicht sogar bereits gibt, jenes untereinander eingeschworene Personal, aus dem jetzt auch wieder die Delegierten des Synodalen Weges rekrutiert werden.

Diese Gefahr betrifft Laiinnen und Laien gleichermaßen, sie verzerrt aber, wenn der bräutliche Charakter der Kirche missachtet wird, besonders verheerend die Würde, Stellung und Sendung gläubiger und engagierter Christinnen in der Gemeinde und Kirche.

Eine kirchenrechtliche Präzisierung genauer beleuchtet

Die Differenzierung, die durch Benedikt XVI. in den Codex des kanonischen Rechts eingetragen wurde und den Diakon sowie das Weihesakrament betrifft, geht bereits auf Lumen gentium 29 zurück und fand sich auch schon im KKK 875. Also war die Übernahme in die Canones 1008 und 1009 CIC/1983, wo zu diesem Zweck ein neuer, dritter Paragraph formuliert wurde, nur eine Angleichung an eine zuvor vom Zweiten Vatikanischen Konzil getroffene Aussage.

Beabsichtigt ist mit der Differenzierung eine Präzisierung innerhalb des Ordo-Sakramentes und seiner drei Stufen. Die dazu gewählte Formulierung ist allerdings bereits in Lumen gentium 29 unbeholfen und missverständlich. Klärung lässt sich vielleicht erreichen, wenn man das agere in persona Christi Capitis und eine repraesentatio Christi Capitis vel Sponsi voneinander begrifflich abgrenzt, jedoch dabei sachlich nicht zerreißt.

Haupteshandeln und Repräsentanz des Bräutigams

Das Haupteshandeln ist dann auf die Akte der Konsekration und Absolution zu beziehen und darauf einzugrenzen, welche nur die Priester und Bischöfe setzen können, nicht aber die Diakone. Die sakramentale Repräsentanz (!) des Hauptes beginnt allerdings mit dem Diakonat, bleibt beim Presbyterat grundlegend und bis zum Episkopat durchgehend erhalten, umgreift also alle drei Weihestufen und ist deren Gemeinsamkeit, folglich garantiert die Repräsentanz des Hauptes oder Bräutigams zugleich die Dreistufigkeit und die Einheit des Weihesakramentes. Dort, wo die Niederen Weihen und der Subdiakonat bewahrt werden, kann man zumindest sagen, dass sie als Sakramentalien diese Hauptesrepräsentanz ankündigen, anlegen und vorbereiten.

Es geht also damit dieser Repräsentation um die Beziehung des Hauptes zum Leib oder vielleicht noch deutlicher: um diejenige des Bräutigams gegenüber der Braut.

Blicken wir in den Text von Lumen gentium 29, in den Weltkatechismus und in das Motuproprio Benedikts XVI. Omnium in mentem vom 26. Oktober 2009 beziehungsweise den Kodex, finden wir darin beginnend mit dem Diakon die Repräsentanz Christi des Dieners, Christi Ministri vel Servi, ausgesagt und zugewiesen. Das sollte man als ein Stichwort wahrnehmen, mit dem sich das inkarnatorische Prinzip, das auch sonst in Querida Amazonia auf Schritt und Tritt begegnet, im Weihesakrament zeigt. Denn der Philipperhymnus charakterisiert die Menschwerdung Phil 2, 7 als Entäußerung und als Annahme der forma Servi. Diese forma Servi begründet und ist die Einheit des Ordo-Sakramentes durch alle seine drei Stufen hindurch.

Nun könnte man einwenden: Die forma Servi kann auch die Frau, nämlich als Ancilla abbilden, also kann sie zumindest zum Diakonat zugelassen werden. Dieses Argument kann freilich nicht überzeugen, weil in Christus die forma Servi nicht vom Sponsus getrennt werden kann, die Frau also höchstens die Braut (= die Kirche, die Eucharistiegemeinde) repräsentieren könnte, nicht jedoch den Bräutigam im Gegenüber zu ihr. In Zeiten der Ehe für alle im staatlichen Bereich ist das vielleicht nicht mehr so ganz selbstverständlich oder auf Anhieb einsichtig, kann aber hoffentlich innerhalb der Kirche, wo der Blick einer religiösen, sakramentalen Sicht der Ehe noch nicht ganz verstellt ist, bei etwas ruhigem Nachdenken vielleicht doch noch eingesehen werden.

Ungeachtet der Geschlechterfrage ergibt sich ganz allgemein, dass das Weihesakrament und die mit ihm verbundenen Ämter für niemanden ein Recht darstellen oder in einem Anspruch begründet sind. Sie sind nicht Karrierestufen oder Instrument des Prestiges oder der Macht. Auch wenn sie mit Vollmacht und Autorität ausgestattet sind, stehen sie in der forma Servi: „Wer bei euch groß sein will, der soll euer Diener sein, und wer bei euch der Erste sein will, der soll der Sklave aller sein. Denn der Menschensohn ist nicht gekommen, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben hinzugeben als Lösegeld für viele“ (Mk 10, 43-45).

Forma Servi auch bei der Schaffung etwaiger neuer Dienste und Ämter maßgeblich

Diese Grundstruktur des Dienens prägt alle Aufgaben in der Kirche, und wer sie aus anderer Motivation anstrebt oder übernimmt, verfehlt sie. Deswegen gilt die forma Servi auch außerhalb direkt sakramentaler Ämter und folglich auch für neue Dienste und Ämter, die im Amazonasgebiet (oder prinzipiell auch anderswo) in Zukunft erst noch geschaffen werden könnten.

Wo sie nicht zugleich mit der Repräsentanz des Bräutigams verbunden sein müssen, können sie auch von Frauen übernommen werden und dann an Mariens Ecce, ancilla Domini (Lk 1, 38) anschließen: „Denn der Herr wollte seine Macht und seine Liebe in zwei menschlichen Gesichtern kundtun: das seines göttlichen menschgewordenen Sohnes und das eines weiblichen Geschöpfes, Maria. Die Frauen leisten ihren Beitrag zur Kirche auf ihre eigene Weise und indem sie die Kraft und Zärtlichkeit der Mutter Maria weitergeben. Auf diese Weise bleiben wir nicht bei einem funktionalen Ansatz stehen, sondern treten ein in die innere Struktur der Kirche“, wie Papst Franziskus im zweiten Teil von QA 101 erklärt. Weiter heißt es dort noch: „So verstehen wir in der Tiefe, warum sie [die innere Struktur der Kirche, Anm. C. V. O.] ohne die Frauen zusammenbricht, so wie viele Gemeinschaften in Amazonien auseinandergefallen wären, wenn es dort keine Frauen gegeben hätte, die sie aufrechterhalten, bewahrt und sich ihrer angenommen hätten. Hier wird sichtbar, was ihre spezifische Macht ist.“

QA 101 ist verschiedentlich scharf kritisiert worden; Papst Franziskus zeige sich hier als Macho mit einem überholten Frauenbild. Tatsächlich fügt sich die Argumentation nicht in die Kategorien von Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit oder gar Gender. Sie setzt die Kirche und die Ehe als eine theologische und geistliche Wirklichkeit christlichen Lebens voraus und zeigt bei genauer Betrachtung auch den Zusammenhang von Ehe-, Weihe-, und Eucharistiesakrament auf.

Fußnoten bei Papst Franziskus

In QA 88 hatte Papst Franziskus bereits gesagt: „Der Priester ist Zeichen dieses Hauptes, das die Gnade vor allem im Feiern der Eucharistie ausgießt, die Quelle und Höhepunkt allen christlichen Lebens ist. Darin besteht seine große Amtsgewalt, die nur im Weihesakrament empfangen werden kann. Deshalb kann nur er sagen: ‚Das ist mein Leib‘. Auch andere Worte kann nur er sprechen: ‚Ich spreche dich los von deinen Sünden‘. Denn die sakramentale Vergebung steht im Dienst einer würdigen Eucharistiefeier. Diese beiden Sakramente bilden die Mitte seiner exklusiven Identität.“

Fußnoten bieten bei Franziskus bekanntlich bisweilen einigen Konfliktstoff, dem letzten Satz des Zitates ist in Querida Amazonia die Fußnote 129 zugeordnet, die auch für Pater Wucherpfennig letzte Klarheit schaffen sollte und die jedenfalls der hier entwickelten Interpretation zustimmt; sie lautet: „Dem Priester ist auch die Spendung der Krankensalbung vorbehalten, da diese im inneren Zusammenhang mit der Vergebung der Sünden steht: ‚Und wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben‘ (Jak 5, 15)“. Genaugenommen müsste man also von einer exklusiven Identität der Priester- und Bischofsweihe sprechen, die durch die (den Priestern und Bischöfen gemeinsame) Vollmacht zur eucharistischen Konsekration, zur sakramentalen Absolution von den Sünden und zur Spendung der ebenfalls sündentilgenden und –vergebenden sakramentalen Krankensalbung konstituiert wird.

Foto: Priesterkragen – Bildquelle: Kathnews

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