Frei nach „Humani generis“? – Zum neuesten Interview des Autors Hubert Wolf über sein aktuelles Buch „Der Unfehlbare“

Ein Beitrag von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 30. August 2020 um 14:29 Uhr

Das neueste Buch des Kirchenhistorikers Hubert Wolf hat sogar in weltlichen Tageszeitungen viel Interesse und Resonanz hervorgerufen. Ausgangspunkt dafür ist die These, die in Der Unfehlbare entwickelt wird, auf dem Ersten Vatikanischen Konzil (1869/70) habe sich die damalige Strömung des Ultramontanismus ein Instrumentarium geschaffen, um Deutungshoheit und Monopol darüber zu erlangen, wer und was denn wirklich katholisch ist. Vorbereitet habe man dies während des langen Pontifikats Pius‘ IX. schon vorher, indem man die eigene Interpretation des Konzils von Trient (1545-1563), richtiger noch: die eigene Geschichtssicht davon, zur einzig wahren und verbindlichen erklärt habe. An die Stelle vielfältiger Ausprägungen und praktischer Umsetzungen, die recht flexibel gewesen seien, sei eine streng einheitliche Gestalt des Katholischen gesetzt worden, und wer diese nicht geteilt oder sich zumindest stillschweigend in sie gefügt habe, dem habe man kurzerhand abgesprochen, katholisch zu sein.

Wer das Buch liest, der wird Wolf in der faktischen Beobachtung dieser Entwicklung zustimmen und sie in den Schritten, in denen Wolf sie anhand von Quellenbelegen nachzeichnet, auch nachvollziehen können. Deutlich gesprochen: Der damals etablierte Katholizismus war tatsächlich der Ultramontanismus. Auch wird der Leser die Neigung vieler Konservativer und heutiger Traditionalisten wiedererkennen, allen anderen das Katholischsein abzusprechen.

Fakten von der Meinung und Tendenz des Autors abstrahieren!

Jeder Autor hat das Recht, mit seinem Buch beim Leser auch eine gewisse Absicht zu verfolgen. Diejenige, die Hubert Wolf mit Der Unfehlbare anzielt, versteckt er nicht. Er will sein Buch so verstanden wissen, dass er für die Wiederherstellung größerer Vielfalt und Selbständigkeit in den Ortskirchen plädiert und steht dabei aufseiten von Bestrebungen wie dem Synodalen Weg in Deutschland. Der bewusst populärwissenschaftliche Stil des Buches kann nicht den Wert des dargebotenen Quellenmaterials verdecken und lässt genauso eine geradezu entgegengesetzte Deutung und Schlussfolgerung zu, auf die ich bereits in einer ausführlichen Rezension hingewiesen habe. Unverändert halte ich daher an meiner Empfehlung fest, das Buch zu lesen. Deswegen teile ich auch nicht die Kritik, die Pater Matthias Gaudron FSSPX an Wolf geübt hat, worin der langjährige Dogmatikdozent am Zaitzkofener Priesterseminar, der unter Benedikt XVI. auch an den Lehrgesprächen der Piusbruderschaft mit der Glaubenskongregation in Rom beteiligt gewesen ist, faktisch die maximalistische Position zur Unfehlbarkeit einnimmt, weil er sich offenbar durch Wolfs mehr oder weniger provokativ erklärte Zielsetzung davon ablenken lässt, dass der Autor in der Sache durchaus recht hat.

Sind die Piusbrüder wirklich die heutigen Ultramontanen, und ist Hubert Wolf tatsächlich ihr schärfster Gegner?

Gaudron wiederholt so wieder die Ausflucht, die Gegner eines Dogmas der päpstlichen Unfehlbarkeit unter den Vätern des Ersten Vaticanums hätten überwiegend bloß den Zeitpunkt oder die Zeitumstände als ungeeignet für eine Dogmatisierung erachtet. Gaudron und Wolf zugleich kann man hier in einer gewissen Weise aber auch zustimmen. Unbestritten lag das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes schon auf dem Konzil von Trient in der Luft; auf dem historischen Konzil, nicht bloß auf dem verklärten, stilisierten und instrumentalisierten Tridentinum, das man sich dann im 19. Jahrhundert zurechtgelegt hat. Man kann vielleicht folgendes sagen: Rückblickend wäre es für die Kirche wohl weniger konfliktträchtig und problematisch gewesen, wenn das tridentinische Konzil die päpstliche Unfehlbarkeit im 16. Jahrhundert dogmatisiert hätte, denn dann hätten die Ultramontanen und Pius IX. im 19. Jahrhundert sie nicht mehr dogmatisieren können und keinen Einfluss auf Formulierung und Inhalt der Definition gehabt.

Gaudron muss man entgegenhalten, dass er Wolf gegenüber zwar maximalistisch argumentiert, dass aber doch die Priesterbruderschaft, der er angehört, in der Praxis generell die Unfehlbarkeit des Lehramts und des Papstes ihrerseits – und wie ich finde zutreffend und zu Recht – selbst limitierend interpretiert. Das Traditionsverständnis der Piusbruderschaft ist nicht ultramontan, und doch scheint sie die Ultramontanen des 19. Jahrhunderts heute als ihre Verbündeten misszuverstehen.

Die Enzyklika Humani generis und das Lehramt von Papst und Konzil

Vor kurzem hat sich am 12. August zum siebzigsten Male das Erscheinen der Enzyklika Humani generis Papst Pius‘ XII. gejährt. Darin liest man in Nr. 20: „Man darf ebenfalls nicht annehmen, man brauche den Rundschreiben nicht zuzustimmen, weil die Päpste darin nicht ihr höchstes Lehramt ausüben. Sie sind aber doch Äußerungen des ordentlichen Lehramtes, von dem auch das Wort Christi gilt: ‚Wer euch hört, der hört mich‘ (Lk 10,16). Sehr häufig gehört das, was die Enzykliken lehren und einschärfen, sonstwie schon zum katholischen Lehrgut. Wenn die Päpste in ihren Akten ein Urteil über eine bislang umstrittene Frage aussprechen, dann ist es für alle klar, dass diese nach der Absicht und dem Willen dieser Päpste nicht mehr der freien Erörterung unterliegen [kursiv zur Hervorhebung, C. V. O.] kann.“ Diese Stelle der letzten Enzyklika, die man klar dem Antimodernismus zuordnen kann, hallt wider in der Dogmatischen Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) über die Kirche, wo es in Lumen gentium 25 heißt: „Dieser religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, dass sein höchstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und dem von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht.“

Wo und wann, so ist Pater Gaudron zu fragen, verhält sich seine Priesterbruderschaft alltäglich auf der Linie dieser beiden Zitate des päpstlichen beziehungsweise konziliaren Lehramtes?  Es wird doch stets betont, dass alles, was nicht ausdrücklich unter Inanspruchnahme der Unfehlbarkeit gelehrt werde, kritisiert, ja, zurückgewiesen werden könne. Damit konfrontiere ich die Position der Piusbruderschaft nicht, um sie zu kritisieren, sondern um ihr bewusst zu  machen, dass die, wie Wolf sagt[1], zur Dogmatisierung vom 18. Juli 1870 erfundene Differenzierung zwischen ordentlichem und außerordentlichem Lehramt letztlich auch (noch) nicht unfehlbar vorgetragene Lehren jeder substantiellen Kritik entzieht. Und doch kritisiert die Piusbruderschaft, mit dem Hinweis, dieses habe nichts dogmatisiert, nicht nur punktuell die eine oder andere Enzyklika, sondern ziemlich munter und pauschal prinzipiell sämtliche Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils und des kirchlichen Lehramtes seitdem.

Ich will nicht so weit gehen und wie Wolf von einer für das Erste Vaticanum erfundenen Differenzierung sprechen, er kann aber zeigen, dass diese Unterscheidung in der Tat damals neu formuliert wurde und so gesehen damals neu eingeführt worden ist.[2]

Wolf beantwortet Frage zu Ordinatio sacerdotalis

In seinem jüngsten Interview über sein Buch geht Wolf, zugegebenermaßen, ohne sie oder mich namentlich zu nennen, auf meine eigene, eingangs bereits verlinkte Rezension ein. Darin hatte ich ihn nämlich unter anderem gefragt, wie er das Lehrschreiben Ordinatio sacerdotalis einordnet. Dazu sagt Wolf nun, dass Johannes Paul II. wenigstens den gesamten Weltepiskopat zur Frage des Weihevorbehalts der Priester- (und folglich der Bischofsweihe) beziehungsweise zum Ausschluss der Frau von diesen Weihen hätte befragen müssen. Tatsächlich stimme ich Wolf darin zu, dass Ordinatio sacerdotalis noch nicht die höchste Stufe einer Definition de fide definita erreicht, sondern sage, dass dieses Apostolische Lehrschreiben Johannes Pauls II. in seinem Ergebnis de fide tenenda ist.

Hubert Wolf weiß, dass es das Erste Vaticanum ist, durch das der Papst strenggenommen nicht darauf angewiesen ist, vor einer Dogmatisierung die Ansicht der Bischöfe des ganzen Erdkreises zu der beabsichtigten Definition einzuholen[3] (was man problematisch finden kann) und dass Pius XII. im Vorfeld des Mariendogmas vom 1. November 1950 in Kenntnis dieser Problematik und der vor 1870 üblichen Vorgehensweise dennoch eine solche Befragung durchführen ließ.

Der Vir baptizatus als ausschließlicher Empfänger der erlaubten und gültigen Priesterweihe

Trotzdem widerspreche ich Wolfs Argument, im Vorfeld zu Ordinatio sacerdotalis wäre eine solche Befragung erforderlich gewesen, um der Lehrvorlage letzte Verbindlichkeit zu verleihen. Und zwar deshalb, weil es in diesem Falle nicht um eine theologische Lehrmeinung gegangen ist, die bis dahin neben anderen bestand und nun zum Glaubenssatz erhoben werden sollte. Vielmehr schloss der Papst 1994 aus einer konstanten und ubiquitären Praxis der Gesamtkirche, dass die Kirche keine Vollmacht hat, diese Praxis zu modifizieren oder etwa in einzelnen Teilkirchen abweichend zu handhaben. Dieses Faktum aus der Tradition und durchgehenden Praxis der Kirche bis herauf in die Gegenwart bot damals genügend Evidenz, gerade angesichts der Tatsache, dass unter den Gläubigen, den Theologen und Bischöfen Zweifel an der Unveränderbarkeit dieser Praxis aufgekommen waren. Daran ändert auch die historische Existenz und die Möglichkeit einer Diakonissenweihe nichts, die deshalb in Ordinatio sacerdotalis ausgeklammert geblieben ist, weil jeder Hinweis oder gar Beleg fehlt, dass diese Weihe zur Diakonisse jemals nach dem identischen Ritus erteilt (und als gültig akzeptiert) worden wäre, nach dem der getaufte Mann das Sakrament der Diakonatsweihe empfängt.

Abschließend möchte ich nochmals an die Enzyklika Humani generis in ihrer Nr. 20 anknüpfen und Hubert Wolf cum grano salis daran erinnern, dass er als Autor nicht die Vollmacht besitzt, eine ganz bestimmte Lesart und Interpretation seines Buches vorzugeben, so als könnten es und die historischen Informationen, die er darin zusammengetragen hat, nach seiner Absicht und seinem Willen nicht mehr der freien Erörterung unterliegen.

[1] Wolf, H., Der Unfehlbare. Pius IX. und die Erfindung des Katholizismus im 19. Jahrhundert, (C. H. Beck) München 2020, vgl. S. 234-240.

[2] Vgl. ebd., S. 291.

[3] Vgl. ebd., S. 287f.

Foto: Der Unfehlbare, Buchcover – Bildquelle: C.H.BECK

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