Tag und Nacht im Gebet vor Gott. Zweisprachiges Nocturnale Romanum nach der Ordnung von 1962 liegt vor
Die unmittelbare Assoziation, die sich mit dem Gedanken an die überlieferte Liturgie verbindet, ist umgangssprachlich und landläufig die Alte Messe. So denkt man beim Motuproprio Summorum Pontificum (SP) meist überhaupt nur an diese. Dabei wird vergessen, dass die Liturgie ein großes Ganzes ist und eine Einheit, die die Zeit heiligt: das liturgische Jahr, den Tag, die Stunde. Das Stundengebet, das Göttliche Offizium, das Brevier ist mit der Messliturgie gleichsam verzahnt, mit ihr verwoben und verflochten, Messliturgie und Stundenliturgie sind aufeinander abgestimmt. Diese Heiligung der Zeitlichkeit, die sie letztlich in Beziehung und Einheit mit der Ewigkeit rückt, umfängt auch die Stunden der Nacht.
Ideale Übereinstimmung von Messe und Offizium
Das Zusammenspiel der Messe, die wir feiern, mit dem Stundengebet erfordert es idealerweise, dass Messformular und Offizium einander entsprechen, was bedeutet, dass, wer beispielsweise konkret heute die Messe vom 3. Sonntag nach Epiphanie feiert, auch die entsprechenden Texte des Breviers verwenden soll. Priester und Ordensleute sind zum Breviergebet verpflichtet, gläubige Laien haben vielleicht dafür Interesse oder auch Gelegenheit, bisweilen am öffentlich vollzogenen, womöglich feierlich begangenen, Chorgebet teilzunehmen.
Eine Schwierigkeit und Anfrage an die postulierte Zweigestaltigkeit des einen Römischen Ritus
Nicht nur wegen der Abweichung der Ordnung des Kirchenjahres im sogenannten neueren und älteren Usus des Römischen Ritus, die dieser Abstimmung aufeinander grob entgegenstehen würde, hat darum der Papst im Jahre 2007, als er die Verwendung des Missale Romanum von 1962 für die Messfeier allgemein freigab, auch gestattet, dass Priester (und Ordensleute) die entsprechende Ausgabe des Breviarium Romanum verwenden dürfen und damit ihre Brevierpflicht erfüllen, vorausgesetzt, dass sie das Breviergebet in der lateinischen Kirchensprache verrichten (vgl. SP Art. 9 § 3). Die Erlaubnis zielt darauf, auch die Feinabstimmung der Sphären von Stunden- und Messliturgie im Usus antiquior zu ermöglichen und zu gewährleisten. Eine Verpflichtung dazu enthält freilich SP nicht, was einerseits liturgisch wenig zufriedenstellend ist, andererseits aber auch schwerlich hätte anders geregelt werden können, weil der Fall häufig auftritt, dass ein Priester nur dann und wann nach dem MR1962 zelebriert, nicht ständig oder ausschließlich. Müsste er jeweils zwischen neuem Stundenbuch (oder der Liturgia Horarum) und dem alten Brevier hin- und herwechseln, wäre vielleicht die Entsprechung von Messe und Stundengebet am einzelnen liturgischen Tage gegeben, dafür aber das Stundengebet in seinem wöchentlichen beziehungsweise vierwöchentlichem Psalmenrhythmus insgesamt empfindlich gestört. An diesem Punkt zeigt sich deutlich, dass das sicher gutgemeinte Konstrukt eines Ritus in zwei Formen bei umfassender Betrachtung gerade liturgisch weder befriedigen noch überzeugen kann.
Rechtmäßige Persolvierung des Stundengebetes im Usus antiquior nur in Latein möglich
Diejenigen, die von Rechts wegen zum Breviergebet verpflichtet sind und sich entschließen, dazu das BR1962 zu benutzen, müssen es, wie bereits angemerkt, lateinisch beten. Auf landessprachliche Übersetzungen können sie dabei nicht zurückgreifen. Es kommt hier also die Eignung ins Spiel, die SP Art. 5 § 4 für die Zelebration nach MR1962 verlangt und voraussetzt. Neben einer echten und soliden Beherrschung der Rubriken, die sich nicht einfach autodidaktisch erwerben lässt, was sich in vielen Messfeiern seit 2007 immer wieder schmerzlich bestätigt, gehört dazu – im Brevier noch anspruchsvoller als im Messbuch – eine gute Kenntnis und Kompetenz des Lateinischen.
Nocturnale vervollständigt Stundengebet nach der Ordnung von 1962
Nachdem die Tageshoren lateinisch und deutsch von Pater Martin Ramm FSSP erstmals bereits 2011 herausgegeben wurden und aktuell in zweiter Auflage von 2016 vorliegen, konnten in ähnlicher Ausstattung auch die Matutinen, das kirchliche Stundengebet während der Nacht, das sogenannte Nocturnale Romanum nach der Ordnung von 1962, im vergangenen Jahr erscheinen.
Der immense Umfang von mehr als 3000 Seiten erklärt von selbst, dass die Aufteilung auf zwei Bände, Diurnale und Nocturnale, nicht nur die praktische Handhabung erleichtert, sondern auch auf die Übersetzungsaufgabe und –leistung Pater Ramms und seiner Truppe im Hintergrund zurückgeführt werden muss. Die kirchliche Druckerlaubnis datiert bereits vom 22. August 2016, die Approbation für den liturgischen Gebrauch betrifft indes ohnehin nur den lateinischen Text.
Eigenart des Nachtoffiziums und ihre Konsequenz für den Charakter der Neuerscheinung
Die Matutin geht normalerweise den Laudes voraus. Sie kann aber auch tatsächlich während der Nacht, von den Laudes getrennt, gebetet werden. In beiden Fällen ist sie selten öffentlich, gemeinschaftlich gefeierte Liturgie, höchstens ein monastisches Umfeld ausgenommen. Damit soll gesagt sein, dass Laien die Matutin normalerweise nur selten miterleben werden, anders als etwa Laudes, Vesper und Komplet. Aber auch Kleriker und Ordensleute halten sie in der Regel nicht feierlich, sondern beten sie privatim.
Daraus ergibt sich für das Noturnale und vor allem für seine deutsche Textfassung, dass es sich nicht um ein liturgisches Buch handelt. Die Übersetzung ist wirklich ein sprachlicher Schlüssel sowie eine Verständnishilfe für zum Officium Divinum Verpflichtete. Nicht zuletzt deswegen, weil wie in Ramms Diurnale so auch im Nocturnale die sogenannten Bea-Psalmen erfreulicherweise überwunden und wieder durch die traditionelle Vulgata-Version ersetzt sind, steigt der Anspruch an Lateinkenntnisse. Nüchtern muss man konstatieren, dass diese heutzutage auch im Klerus eher mittelmäßig bis schlecht sind. Wenn daraus nicht eine praktische Barriere für die rechtskonforme Umsetzung von SP erwachsen sollte, waren die Übersetzungsprojekte Pater Ramms nicht weniger unerlässlich wie ambitioniert, und sie werden als Vermittlung wahrscheinlich auch für Kleriker eher zunehmend unentbehrlich, als dass sie irgendwann wieder überflüssig sind.
Gerade, weil im Usus antiquior das Latein für den amtlichen Vollzug der Liturgie verbindlich und verpflichtend bleibt, das Brevier aber doch sinnerfassend und verständig gebetet werden soll, wird der Blick des Beters sicher oftmals dankbar und gerne in die rechte Kolumne der Seiten des Nocturnale schweifen. Wertvoll sind in diesem Sinne auch die gründlich übersetzten Rubriken. Der spezifische Charakter der Matutin macht das Buch, so das Resümee, angesichts seines, dem Liber Usualis zu vergleichenden Umfangs, seines seltenen öffentlichen und gemeinschaftlichen Gebrauchs und im Verhältnis dazu seines relativ hohen Preises mehr zu einem Hilfsinstrument für tatsächlich Brevierpflichtige, weniger zu einer Laienausgabe für liturgisch (überdurchschnittlich) Interessierte und Passionierte.
Bestellmöglichkeit und bibliographische Informationen
Foto: Nocturnale Romanum – Bildquelle: FSSP









