Neuer Anhang des Sarto-Schott 2018 als Appendix für Altarmissalia erschienen

Ein Beitrag von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 22. Januar 2020 um 22:52 Uhr
Alte Messe - Manipel

Als der Sarto-Verlag Ende 2018 eine hochwertige Ausgabe des lateinisch-deutschen Vollständigen Römischen Messbuches der Schott-Reihe auf dem Stand des MR1962 herausbringen konnte, fiel dies sehr erfreulich in das Jubiläumsjahr anlässlich des 175. Geburtstages des Pater Anselm Schott (5. September 1843-23. April 1896), während dem kathnews dem bekannten Benediktiner eine Vielzahl von Beiträgen gewidmet hat, unter anderem eine großangelegte, vierteilige Genese des Schott-Messbuches bis zur Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils (1884-1963) sowie am 18. Dezember 2018 eine detaillierte Buchvorstellung der Neuausgabe des klassischen Schott durch Sarto.

Damals schon wurde besonderes Augenmerk gelegt auf den im Sarto-Schott neu hinzugekommenen Anhang mit Messen pro aliquibus locis, der einerseits freilich nicht vollkommen mit dem entsprechenden Abschnitt im Volksmissale der Priesterbruderschaft St. Petrus übereinstimmt, sondern aus anderen Quellen (offensichtlich früheren Editiones typicae des Römischen Messbuches, aus verschiedenen Diözesan- und Ordensproprien) ergänzt ist, andererseits weniger gebräuchliche Messen, die das Volksmissale und das Pustet-Missale in seiner letzten Ausgabe von 1963 bieten, auslässt.

Eine kirchliche Druckerlaubnis liegt zwar für den so gestalteten, neuen Anhang II des Sarto-Schott vor, die Bischof Dr. Vitus Huonder seinerzeit als noch amtierender Diözesanbischof von Chur erteilt hat, doch eine solche stellt strenggenommen keine Approbation für den liturgischen Gebrauch dar.

Missale-Anhang endlich verfügbar

Beim Erscheinen des Sarto-Schott stellte ich als Rezensent die praktische Sinnhaftigkeit abweichender Messformularien im Schott-Anhang pro aliquibus locis in Frage, wenn diese nicht zusätzlich rein in lateinischer Fassung und im Format der  Altarmessbücher herausgegeben würden.

Dieses Desiderat hat sich nun Ende 2019 erfüllt. Die genau fünfundzwanzig, sozusagen eigenmächtig  eingefügten Messformulare liegen in zwei Formaten (Version 1: 30 x 20,5 cm, Version 2: 25,2 x 17,5 cm), also für das Standard-Altarmessbuch und für etwas kleinere Kapellen- oder Reisemissalien vor. Im Preis unterscheiden sich beide Varianten nicht. Die Gestaltung ist ansprechend, auf leicht getöntem Dünndruckpapier, gestalterisch dem Erscheinungsbild liturgischer Bücher der überlieferten Römischen Liturgie gemäß. Die schon oben angeführte kirchliche Druckerlaubnis wird auch für diese „liturgische“ Ausgabe in Anspruch genommen.

Grundsätze, die schon bei der Missale-Reform Pius‘ X. galten, verletzt?

Im Jahr 2020 jährt sich zum hundertsten Male das Erscheinen der Editio typica des MR1920, sozusagen des Messbuchs Pius‘ X., das bedingt durch eine, durch den Ersten Weltkrieg (1914-1918) bewirkte Verzögerung erst mit Wirkung vom 25. Juli 1920 durch Benedikt XV. veröffentlicht werden konnte.

Dies sei hier erwähnt, weil damals eine umfangreiche Monographie des fachkundigen Priesters Franz Brehm (1872-1937) erschien, der Konsultor der Heiligen Ritenkongregation und, wie das Titelblatt informiert, als liturgischer Redakteur Mitarbeiter des Regensburger Verlages Friedrich Pustet gewesen ist. Das über 450 Seiten umfassende Werk trägt den Titel Die Neuerungen im Missale zusammengestellt und erläutert, (Friedrich Pustet) Regensburg 1920.

Ich führe es an, weil es zur Frage der Messen pro aliquibus locis interessante Hintergrundinformationen bereithält, die sich auch heute noch auf die Neuerscheinung des Verlages Sarto übertragen lassen, zumal dies der deutsche Verlag der Priesterbruderschaft St. Pius‘ X. ist, die zwar auch die liturgischen Bücher von 1962 verwendet, sicherlich aber keine Einwände gegen die Grundsätze haben wird, die schon bei der Editio typica, welche auf ihren heiligen Patron zurückgeht, leitend gewesen sind. Brehm führt aus: „Während der Appendix der Editio typica 1900 212 in extenso gesetzte oder auf das Commune ganz oder teilweise zitierte Messen aufweist, enthält das im Jahre 1911 als letztes vor der Reform gedruckte Pustet’sche Missale deren 250. Es war allmählich unter den Typographen ein wahres Wettrennen in der Aufnahme neuer Messen entstanden, wodurch der Appendix immer reichhaltiger wurde.

Um dieses für die Zukunft ganz auszuschalten, wurde die Zahl der in den Appendix aufzunehmenden Messen von der Kommission für die Reform des Missale selbst (auf insgesamt 62, wovon fünf 1920 völlig neu waren, Anm. C.V.O.) festgelegt, zugleich den liturgischen Verlegern die strikte Weisung erteilt, daß andere Messen in den Appendix nicht mehr aufgenommen werden dürften“ (Brehm, Die Neuerungen im Missale, S. 397, Rechtschreibung dem Original entsprechend). Unter den Typographen, die Brehm hier nennt, sind die Verleger zu verstehen, die von der Heiligen Ritenkongregation überhaupt autorisiert waren, liturgische Bücher iuxta typicam herauszugeben. Damals, 1920, waren dies weltweit acht Verlagshäuser. Die bekannteren und traditionsreichsten: Marietti, Turin in Italien; Mame et Fils, Tours in Frankreich; Desclée et Cie, Tournay und Dessain, Mecheln in Belgien; Benziger Brothers, New York in den USA und eben Pustet, Regensburg in Deutschland (vgl. ebd. S. 6, Anm. 2).

Messen aus Diözesan- und Ordensproprien ohne Kennzeichnung des Geltungsbereichs der Approbation

Deswegen wäre es besser gewesen, der Sarto-Verlag hätte nicht einfach stillschweigend und ohne weitere Kennzeichnung im neuherausgegebenen Schott  und jetzt im entsprechenden quasi-liturgischen Faszikel zum Altarmissale Messen gleichsam eigener Auswahl und Vorliebe in die Messen pro aliquibus locis eingereiht, sondern wenn, dann einen gesonderten Anhang mit Diözesan- (oder Ordens-)Proprien geschaffen und jeweils angegeben, für welches Bistum im deutschsprachigen Raum oder für welche Ordensgemeinschaft das jeweilige Messformular auf dem Stand von 1962 approbiert war beziehungsweise ist.

Nur auf dem Gebiet dieser Diözesen beziehungsweise von Priestern, die den entsprechenden Ordensgemeinschaften angehören oder von anderen Priestern (etwa der Piusbruderschaft), die in den Häusern, Kirchen und Kapellen dieser Ordensgemeinschaften zelebrieren, dürfen die fraglichen Messformulare überhaupt rechtmäßig benutzt werden. Eine anfänglich von mir vorgetragene, großzügigere Einschätzung, die so hätte aufgefasst werden können, schon die aktuelle kirchliche Druckerlaubnis Bischof Huonders ermögliche eine generelle liturgische Verwendung, muss ich korrigieren. Diese Druckerlaubnis ersetzt keine ausdrückliche Approbation für den liturgischen Gebrauch über seine ursprünglichen Grenzen hinaus.

Exemplarischer Streifzug durch den Anhang

Überhaupt keine deutschsprachige Diözese oder im deutschsprachigen Raum tätige Ordensgemeinschaft konnte festgestellt werden, die 1962 (oder auch vorher) am 12. Dezember das Fest Unserer Lieben Frau von Guadalupe (Missale-Anhang Sarto 2019, vgl. S. 5f) begangen hätte. Das Fest vom Heiligen Rock zu Trier am Mittwoch nach dem 3. Sonntag nach Ostern ist eine Eigenmesse des Bistums Trier (ebd., vgl. S. 13-15) und kann deshalb nur innerhalb der Diözese Trier (gegebenenfalls auch als Votivmesse) benutzt oder von auswärtigen Priestern, die Pilgergruppen auf einer Wallfahrt zum Heiligen Rock begleiten, während sie sich dort aufhalten, verwendet werden. Niederlassungen der Priesterbruderschaft St. Pius‘ X. bestehen auf dem Territorium dieser Diözese aktuell in Trier selbst, in Koblenz und Saarbrücken; daneben werden die Sühneschwestern vom Heiligen Geiste in Rehlingen-Niedaltdorf im saarländischen Teil des Bistums von der Piusbruderschaft betreut.

Nützlich ist die Aufnahme dieses Messformulars gewiss auch für Schott-Benutzer, die andere tridentinische Messen in der Diözese besuchen, die etwa von Priestern der Priesterbruderschaft St. Petrus, des Instituts Christus König und Hoherpriester sowie St. Philipp Neri oder von Diözesanpriestern und anderen Ordensgeistlichen, die die alten liturgischen Bücher verwenden, gefeiert werden. Diesen Zelebranten wird freilich das Diözesanproprium ohnehin bereits zur Verfügung stehen. Was exemplarisch für dieses Trierische Messformular von der Tunika Christi gesagt ist, gilt entsprechend für andere Formulare, und deswegen wäre es so wichtig, angegeben zu finden, für welche Diözese, für welchen Orden oder welche Kongregation ein Formular jeweils liturgisch approbiert und zugelassen ist.

Das von mir schon in der ursprünglichen Buchvorstellung der Neuausgabe des Schott ausgedrückte Unverständnis, warum das Messformular, das vermutlich die Unbeschuhten Karmeliten am 16. Juli haben oder 1962 hatten, aufgenommen wurde (vgl. ebd., S. 27-29), bleibt bestehen. Der unveränderte Stammteil des Schott bietet für das Skapulierfest bereits zwei Varianten an (vgl. Sarto-Schott 2018, S. 952-954). Das zusätzliche Formular kann ohnehin nur von einem Pater der Unbeschuhten Karmeliten oder von einem anderen Priester in einer Niederlassung dieses Ordens legitim gebraucht werden.

Hat St. Philomena, V., M., nach MR1962 eine Eigenmesse? Einige andere Detailfragen

Fraglich ist, ob die Eigenmesse der heiligen Philomena (vgl. Missale-Anhang Sarto, S. 34-36) noch zulässig ist. Vermutlich ist sie am Pilgerort Mugnano del Cardinale noch erlaubt, allgemein hatte diese Heilige ab 1960 keine Eigentexte mehr. Jedenfalls, wo das Patrozinium nach 1960 neu begründet wurde oder jetzt und in Zukunft erst noch begründet werden soll, müsste vermutlich ein Indult eingeholt werden, um sie verwenden zu können. Diese Eigentexte zu gewähren, liegt jedenfalls nicht in der Kompetenz eines Distriktoberen oder des Generaloberen der Piusbruderschaft. Deshalb ist es ansonsten sicherer und dringend zu empfehlen, für das Fest der heiligen Philomena und für Votivmessen zu ihrer Ehre auf die Communetexte einer Jungfrau und Martyrerin zurückzugreifen.

Bereits für den Samstag nach Christi Himmelfahrt ist eine Eigenmesse der Vierzehn Nothelfer angeführt (vgl. ebd., S. 15-17) Vermutlich entstammt sie dem Würzburger Diözesanproprium, da auf dem Territorium dieser Diözese die Wallfahrtsbasilika Vierzehnheiligen liegt. Das Formular ist einigermaßen seltsam und unbequem, da in Oratio, Secreta und Postcommunio jeweils sämtliche vierzehn Nothelfer namentlich genannt werden. In Kaufbeuren-Neugablonz/Bistum Augsburg besteht eine Kapelle der Piusbruderschaft mit dem entsprechenden Patrozinium. Vorausgesetzt, dass das Formular nicht im Augsburger Proprium enthalten ist, kann diese Eigenmesse trotz Patrozinium ohne Indult in Kaufbeuren jedenfalls nicht legitim gefeiert werden.

Als weiteres Beispiel möchte ich das sehr schöne Messformular von den Sieben Freuden Mariens nennen. Es handelt sich dabei um ein Fest, das der Missale-Anhang am 27. August anführt (vgl. ebd., S. 36-39). Manche Kalendarien verzeichnen es auch am 5. Juli. Es ist dies ein Eigenfest der franziskanischen Ordensfamilie und ihrer Zweige, und es mag sein, dass die beiden voneinander abweichenden Festtermine auf diese Diversität oder auf unterschiedliche Kalendarien dieser Gemeinschaften oder verschiedener Ordensprovinzen derselben zurückzuführen sind.

Die Messe kann also an diesen Terminen zum Fest oder jederzeit, wenn die Rubriken dies zulassen, als Votivmesse gefeiert werden und zwar von jedem Priester, der entweder selbst einem der franziskanischen Orden angehört oder in einer franziskanischen Niederlassung zelebriert. Da die schon erwähnten Sühneschwestern in Niedaltdorf eine franziskanische Schwesternkongregation sind, geht die Vermutung dahin, dass die Messe von den Sieben Freuden Mariens auf diesem Wege Eingang in den Sarto-Schott und nunmehr auch in den zugehörigen Missale-Anhang gefunden hat.

War der Verlag Sarto seiner Zeit voraus? Ein neues Dekret der Gottesdienstkongregation

Abschließend sei ein wirklicher Sonderfall genannt, das Loretofest, am 10. Dezember. Gleich an der Spitze des Missale-Anhangs steht die Eigenmesse, die das Fest vor seiner allgemeinen Streichung 1960 besaß (vgl. ebd., S. 3f). Entsprechend dieser Streichung ist es an sich im MR1962 nicht, auch nicht pro aliquibus locis, vorgesehen. In Loreto selbst und wo das Patrozinium schon seit alters bestand, blieb die Eigenmesse gestattet. Unter dem Datum vom 7. Oktober 2019 hat nun aber Robert Kardinal Sarah als Präfekt der Gottesdienstkongregation im Auftrag und in der Vollmacht des Heiligen Vaters Franziskus ein Dekret erlassen und veröffentlicht, mit dem das Fest Unserer Lieben Frau von Loreto als „nichtgebotener Gedenktag“ am 10. Dezember wieder in den neuen (!) Generalkalender des Römischen Ritus eingefügt wird.

Die ältere Bezeichnung: In Translatione Almae Domus B.M.V/Übertragung des heiligen Hauses Unserer Lieben Frau, findet sich (durch einen Druckfehler verstümmelt) im Sarto-Schott (vgl. ebd., S. [280]-[282]), auffälligerweise aber nicht im Missale-Anhang, wo es heißt: Beatae Mariae Virginis de Loreto (vgl. ebd. S. 3f). Das kann aber schon auf eine Tendenz von 1960 zurückzuführen sein. Damals schon wurde bekanntlich auch das Rosenkranzfest offiziell in Fest Unserer Lieben Frau vom Rosenkranz umbenannt. Die Messtexte selbst blieben dabei aber – so auch hier – unverändert.

Das Paradoxon ist nun, dass das Loretofest nach dem neuen Kalender und Messbuch Pauls VI. zumindest generell wieder gefeiert werden kann, nach dem alten liturgischen Kalender und dem MR1962 strenggenommen nicht. Man sollte an die Glaubenskongregation in Rom, in der die vormalige Kommission Ecclesia Dei aufgegangen ist, beziehungsweise an die Gottesdienstkongregation eine Anfrage richten, ob mit diesem Dekret vom 7. Oktober 2019 das Fest auch nach altem Kalender wieder aufgelebt ist und zumindest gefeiert werden kann und ob dazu in Messen nach MR1962 wieder die Eigentexte zu benutzen sind, die das Fest im alten Missale Romanum vor seiner Tilgung 1960 zuletzt hatte.

Diese Texte sind diejenigen, die sich nämlich jetzt im Sarto-Schott und im hier vorgestellten Missale-Anhang finden. Falls diese Anfrage bejahend beantwortet würde, wovon eigentlich logischerweise auszugehen ist, könnte und sollte das Loretofest mit seiner Messe bei der nächsten Auflage und mit eigener Übersetzung auch in das Volksmissale Eingang finden.

Bestellinformation: Version 1 und Version 2

UPDATE: 26.01.2020

Foto: Alte Messe – Manipel – Bildquelle: Berthold Strutz

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