Kein Buch mit sieben Siegeln – Buchvorstellung der Neuausgabe des klassischen Schott-Messbuches im Jubiläumsjahr „175 Jahre Pater Anselm Schott OSB“

Eine Buchbesprechung von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 18. Dezember 2018 um 21:56 Uhr

Godefroid Kurth (1847-1916), ein engagierter Katholik und in Lüttich tätiger Historiker, dessen Vater aus Köln und dessen Mutter aus Luxemburg stammten, forderte auf dem Gesamtbelgischen Katholikentag in Mechelen am 23. September 1909: „Kein Buch mit sieben Siegeln“[1] solle das Missale für die Gläubigen sein. Das erstaunt etwas, war doch gerade in Belgien bereits 1882 das französischsprachige Missel des Fidèles von der Abtei Maredsous herausgebracht worden[2], worin Pater Anselm Schott OSB (1843-1896) Anregung und Vorbild seines deutschen Messbuches der heiligen Kirche fand, das 1884 erstmals[3] erschien. Aber das Bild vom Buch mit sieben Siegeln trifft Schotts Anliegen gut. Das Messbuch sollte den Gläubigen erschlossen, seine Siegel sollten gelöst werden. Wollte man der Metapher ein Sprachspiel hinzufügen, könnte man sagen, Schott sei es gerade nicht darum gegangen, das Messopfer und seine Liturgie vor der Einsicht und dem Verständnis der Messbesucher abzuschotten, sondern sie dafür zu öffnen.

Darum muss es nach wie vor gehen, wenn sich der Sarto-Verlag entschließt, im Jahr 2018, dem 175. Geburtsjahr Pater Anselm Schotts, eine erweiterte Neuauflage des Vollständigen Römischen Messbuches lateinisch und deutsch zu unternehmen, das es seit 1926[4] gab.

Neuauflage mit Messformularen pro aliquibus locis

Die in der Neuauflage vorgenommene Erweiterung um die Messformulare pro aliquibus locis folgt wohl einer Anregung durch das Volksmissale[5] der Petrusbruderschaft, das diese erstmals 2015 in einem eigenen Segment in den Anhang aufgenommen hat, kann sich aber auch auf den Ur-Schott der ersten Generation (1884-1894)[6] stützen, in dem solche Messformulare schon einmal vorgekommen waren, allerdings in den Verlauf des generellen Kirchenjahres und den Gang der Heiligenfeste eingebunden, nicht wie im Ramm und jetzt sozusagen im Sarto-Schott, in einer eigenen Kategorie oder einem Anhang zusammengestellt.

Da die Messen für bestimmte Orte neu hinzugekommen sind und zusätzlich ihr Repertoire in Schott und Ramm nicht völlig übereinstimmt, sondern sich der Sarto-Verlag laut Verlagsankündigung entschieden hat, circa zwanzig Formulare weniger bekannter Heiliger gegen solche auszutauschen, „die für uns beziehungsweise weltkirchlich von größerer Bedeutung sind“, möchte ich bei meiner Buchvorstellung besonders der Frage nachgehen, aus welchen Quellen die Messformulare stammen, die sich wohl im erweiterten klassischen Schott finden, nicht jedoch im Volksmissale vorkommen.

Diese Recherche kann nicht die Provenienz jedes einzelnen Messformulars klären. Manche Auswahl überrascht. So erschließt sich mir nicht, worin für die Priesterbruderschaft St. Pius‘ X., die ja hinter dem Sarto-Verlag steht, im deutschen Sprachraum eine spezielle Bedeutung des Festes U.L.F. von Guadaloupe (12. Dezember), siehe S. [283]-[285], bestehen soll, das natürlich in Mexiko einen hohen Stellenwert besitzt und in zahlreichen, weiteren spanischsprachigen Ländern Lateinamerikas sowie in den USA gefeiert wird oder wurde, nicht jedoch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz traditionell verwurzelt ist.

Eine Stichprobe: Das Messformular vom Heiligen Rock Рgleichzeitig ein Blick auf Eigenliturgie und R̦mischen Ritus in der Kirche von Trier

Mit besonderem Interesse habe ich das Messformular vom Heiligen Rock zu Trier auf S. [337]-[340] bemerkt. Dieses soll herausgegriffen werden, da sowohl das Messformular als auch der kalendarische Ansatz des jährlichen Festes gewissen Schwankungen und Entwicklungen unterworfen gewesen ist und die Trierische Kirche jahrhundertelang sogar einen altüberlieferten Eigenritus besaß.

Als der Heilige Rock 1512 erstmals ausgestellt wurde, war er zuvor am 22. April 1512 im Dom gefunden und geborgen worden, wobei es sich damals um den Mittwoch der Osteroktav jenes Jahres gehandelt hatte. So etablierte sich zunächst dieser Termin – Mittwoch in der Oktav von Ostern – als das jährliche Datum eines Festes vom Heiligen Rock, ebenso ergab sich damit der Mittwoch als der Tag einer entsprechenden, wöchentlichen Votivmesse im Trierer Dom. Das erste Messformular vom Heiligen Rock wurde damals zusammengestellt. Andreas Heinz hat es 1995 zum ersten Male lateinisch ediert, übersetzt, analysiert und gelehrt kommentiert.[7]  Die allererste feierliche Ausstellung der Heiligen Tunika Christi wurde am 3. Mai, dem Fest Kreuzauffindung, 1512 vorgenommen.[8]

Ab 1669 wurde das Fest des Heiligen Rockes bis 1844 am Freitag nach dem Weißen Sonntag begangen[9], dabei allerdings der Festinhalt auch auf die Heilige Lanze und die Heiligen Nägel erstreckt.[10] Man befand sich also wohl in der Österlichen Zeit, doch scheint die Beigesellung ausgesprochener Leidenswerkzeuge und die Verschiebung auf einen Freitag den Passionsgedanken betont zu haben, der freilich seit der Premiere von 1512, am ersten der beiden Kreuzesfeste, nie ganz gefehlt hatte.

Im ursprünglichen Messformular[11] war indes trotzdem der Osterjubel gewissermaßen mit dem Festgepränge des Fronleichnamsfestes verbunden, gab es doch darin die  vierundzwanzigstrophige Sequenz Exultando sacras laudes, die in Metrum und Melodie dem Lauda, Sion, Salvatorem nachgestaltet war.[12] Neben dem Wert der Sequenz betont Johannes Flöck zu Recht den theologischen Tiefgang der Secreta des ersten Formulars, in der sehr bemerkenswert der Konnex zwischen der oblatio im gegenwärtigen, konkreten Messopfer und der Identität Jesu Christi als sacrificium und sacerdos ausgedrückt war. Diese Präzision sieht Flöck im Klima der bevorstehenden Reformation als speziell beachtlich an.[13] Hinzu tritt die gloriose tunicae filii tui, die also als glorreich bezeichnet wird und insofern weniger den Leidenswerkzeugen zugerechnet ist, als vielmehr als Signum österlichen Sieges und apotropäisches Schutzzeichen erscheint[14], ein Motiv und eine Zuordnung, die in der Kreuzespräfation, welche in der Messe vom Heiligen Rock vorgeschrieben ist, erneut aufgenommen werden.

Auf die großartige und zugleich kirchenkritisch äußerst umstrittene Heilig-Rock-Wallfahrt des Jahres 1844[15] folgte die Verlegung des Festes auf den Mittwoch nach dem 3. Sonntag nach der Osteroktav, also auf den Mittwoch nach Iubilate. Bischof Wilhelm Arnoldi (1798-1864, Bischof von Trier von 1842 bis 1864) machte sich dabei den Umstand zunutze, dass dieser Tag damals im protestantisch geprägten Königreich Preußen, zu dem das katholische Trier als Teil der Rheinprovinz gehörte, ein arbeitsfreier Buß- und Bettag war.[16] Diese kalendarische Verankerung des Festes ist im MR1962 bis heute wirksam.

Wenden wir uns der Trierischen Eigenliturgie zu, welche 1345 kodifiziert wurde.[17] Das Missale Trevirense erschien zuletzt 1608 im Druck und musste zwei Jahre später wegen der starken Nachfrage nochmals unverändert nachgedruckt werden[18]: „Für diese Ausgabe war das Missale Romanum von 1570, beziehungsweise dessen damals jüngste Ausgabe von 1604, eine allgegenwärtige Bezugsgröße. Aber die Eigenheiten der Trierer Diözesanliturgie wurden stärker bewahrt als in den Missaledrucken von Münster und Köln. Die letzte Vollausgabe des Missale Trevirense bleibt in der Traditionskette der trierischen Messliturgie. Diese war durch den bedeutenden Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg (1308-1354) in seinem Liber Ordinarius für den Trierer Dom 1345 neu geordnet und bistumsweit für die ganze Trierische Kirche vorgeschrieben worden.“[19] Im Verlaufe des 17. Jahrhunderts drang das Römische Messbuch mehr und mehr in das damalige Erzbistum Trier ein. Zwar wollte Erzbischof Johann Hugo von Orsbeck (1634-1711, Erzbischof von Trier von 1676 bis 1711) die Eigenliturgie im Bereich der Feier der heiligen Messe breit aufrechterhalten, aber Mittel und Möglichkeit, das Messbuch von 1608/10 nachzudrucken, oder ein neues Missale nach Trierer Ritus herauszugeben, waren nicht gewährleistet.[20] Betrachtet man die Entwicklung, die sich ja nicht auf Trier beschränkt, sondern typisch war und im 19. Jahrhundert nochmals mit neuer Nachdrücklichkeit mächtig wurde, kann wohl niemand in Abrede stellen, dass der immer stärker werdende Drang nach Uniformität mit dem römisch-tridentinischen Ritus auch dort, wo eine ererbte, überlieferte Eigenliturgie bestand, die spätere Liturgiereform Pauls VI. (wie auch die bereits einschneidenden Eingriffe 1955 und 1962) immerhin entscheidend vorbereitet und ihre weitgehend reibungslose Akzeptanz erst ermöglicht hat.

Den vollständigen Übergang zur römisch-tridentinischen Liturgie vollzog Trier erst spät: mit dem Stichtag des 1. Januar 1888. Im Hinblick auf diesen definitiven Wechsel wurde ein Diözesananhang der Missae Propriae erstellt und in Rom eingereicht, den die Ritenkongregation am 20. Juli 1887 approbierte.[21] Daraus ergab sich naturgemäß auch der künftige Eigenkalender des Bistums Trier. Für das MR1962 ist dieser Appendix in jener Gestalt maßgeblich, in der ihn die Ritenkongregation gemäß der Instruktion vom 14. Februar 1961[22] unter der Protokollnummer NT 4/961 mit Dekret vom 13. April 1962 wiederum approbiert hat, um Übereinstimmung mit dem Codex Rubricarum von 1960 zu erreichen.[23] Die Messformulare, die diese Sammlung enthält, wurden so vom damaligen Domdechant Philipp de Lorenzi (1818-1898) zusammengestellt[24], dass der Bischof sie bei seinem Ad-limina-Besuch in Rom im November 1884 bei der Ritenkongregation einreichen konnte[25], wie schon erwähnt 1887[26] approbiert[27] und 1962 fast[28] unverändert in dieser Fassung bestätigt.[29] Das gilt somit auch für das  Messformular vom Heiligen Rock, das der Sarto-Schott unter die Formulare pro aliquibus locis eingereiht hat. Die Oration dieser Messe soll jedoch nicht de Lorenzi, vielmehr der damalige Bischof Michael Felix Korum (1840-1921, Bischof von Trier von 1881 bis 1921) persönlich formuliert haben.[30]

Eine durchgehende Konstante im Messformular ist seit 1512 die Evangelienperikope Joh 19, 23-24. Im Urformular fehlt der zweite Satz des Schlussverses 24: Et milites quidem haec fecerunt – Dies führten die Soldaten aus, der später meist hinzugenommen wurde.[31] Heinz bemerkt zu Recht, dass durch die Auslassung des Versschlusses das Evangelium eindrucksvoll mit Verweis auf die Erfüllung einer im Psalmwort ausgesprochenen Prophetie endet.[32] Vom 1887 und 1962[33] approbierten Text des Evangeliums der Messe vom Heiligen Rock gilt das wiederum.

Im Sarto-Schott 2018 finden wir allerdings, wie bereits erwähnt, einige Formulare, die nicht der Editio typica von 1962 entnommen sind. Zwar kann man sagen, dass die Grundtendenz der Liturgie von 1962 darin bestand, vorher bestimmten Gegenden oder Gemeinschaften zugestandene Möglichkeiten generell zu konzedieren, doch ist daneben die Tendenz zu bemerken, gerade lokale Eigenfeste eher zurückzudrängen.[34] Hätte man also die Weiterbenützung von Messformularen ermöglichen wollen – so könnte man argumentieren – hätte man diese wohl eher nicht aus der Editio typica von 1962 ausgeschieden. Das ergibt die Frage, mit welcher Berechtigung oder Rechtsgrundlage  diese Formulare in die Neuauflage des Schott aufgenommen worden sind, zumal innerhalb der Piusbruderschaft seit 1983 immer strikt darauf geachtet und Wert darauf  gelegt wurde, einheitlich eine Liturgie auf dem Stand von 1962 zu praktizieren.

Persönlich begrüße ich die Aufnahme dieser Formulare und bin ohnehin der Auffassung, dass die liturgische Tradition der Römischen Kirche nicht so starr an einer bestimmten Editio typica festgemacht werden kann, zumal wenn diese gesamtkirchlich maximal zwei Jahre uneingeschränkt in Geltung war.

Seitens der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei scheint sich diese Einsicht vermehrt durchzusetzen, da sie 2018 dem Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Petrus und dem Generalprior des Institutes Christus König und Hoherpriester für die Dauer von drei Jahren ad experimentum das Indult gewährt hat – ein entsprechendes (vonseiten der Antragsteller jährlich zu erneuerndes) Gesuch vorausgesetzt – den ihnen unterstehenden Niederlassungen und Apostolaten den Gebrauch der älteren Riten der Karwoche zu gestatten. Auf Anfrage hat die Kommission jüngst ferner erklärt, dass die vor 1955 in Gebrauch gewesene Pfingstvigil an Orten, wo sie existiert, ebenfalls benutzt werden kann. Das ist in zweifacher Hinsicht interessant, da sie bei bisheriger strikter Anwendung der Bestimmungen von Summorum Pontificum strenggenommen nirgendwo gefeiert worden sein kann, jetzt aber das Bestehen dieser Praxis die Voraussetzung für die Erlaubnis dazu bildet, was ein wenig an die Art und Weise erinnert, wie das Indult zur Handkommunion zustande kam. Die Bedingung, die Pfingstvigil müsse an einem Ort bereits bestehen (gar immer beibehalten worden sein?), kann freilich auch dahingehend interpretiert werden, dieser Usus solle durch die Erlaubnis nicht zusätzlich verbreitet werden.

Hinsichtlich der älteren Riten der Karwoche ist anzumerken, dass es durch das erwähnte Indult zumindest an gewissen Orten, die es bisher in Anspruch genommen haben, offenbar zu Mischformen gekommen ist. Dies ist meines Erachtens zu vermeiden. Wo das Indult angewandt wird, sollte die Verpflichtung bestehen, die vor-pianischen[35] Riten integral zu beobachten, oder das Indult andernfalls nicht in Anspruch zu nehmen.

Die Priesterbruderschaft St. Pius‘ X. beruft sich zwar nicht auf Summorum Pontificum, doch ist aus der Praxis der Kommission Ecclesia Dei der Analogieschluss ableitbar, dass Messformulare pro aliquibus locis, die sich zwar beispielsweise im MR1920 oder MR1884, nicht jedoch im MR1962 befinden, dennoch weiterhin benutzt werden können. Das wäre eine Rechtfertigung für das Vorgehen des Sarto-Verlages, bei der Zusammenstellung der Messen im neuen Schott-Anhang pro aliquibus locis, das zunächst fraglich erschien. Allerdings müssen diejenigen Messformulare, die sich sowohl in älteren typischen Ausgaben des Römischen Messbuchs als auch im MR1962 befinden, nach meinem Dafürhalten zwingend in derjenigen Fassung verwendet werden, in der sie 1962 bestätigt wurden oder in Kraft waren.

Einheitsübersetzung von 1929

Ein Motiv des Sarto-Verlages bei der Neuauflage ist es erklärtermaßen, dem Wunsch vieler zu entsprechen, die an dem vom Schott gewohnten Sprachgewand der deutschen Version festhalten wollen. Sofern dabei an die Übersetzung der gleichbleibenden Texte der Messliturgie gedacht wird, ist dies die sogenannte Einheitsübersetzung von 1929. Einmal eingeführt, war sie von circa 1930/32 an bis 1967 allgemein verbindlich. Ursprünglich ging sie allerdings auf die Privatinitiative des Kölner Pfarrers Josef Könn (1876-1960)[36] zurück.

Vielleicht würde so mancher diese Übersetzung nicht so traditionswürdig und weiterhin bewahrenswert finden, wenn breiter bekannt wäre, dass Könn der Pionier war, der in seiner Kölner Basilikapfarrei St. Aposteln ab dem 2. Mai 1926 einen Volksaltar installierte und versus ad populum zelebrierte[37].[38] Letzteres will ich ihm persönlich gar nicht vorwerfen, weil es damals dem archäologischen Befund, beziehungsweise dessen Deutung für die frühe liturgische Praxis der Kirche  entsprach und deswegen heute nicht jedem in der seinerzeitigen Liturgischen Bewegung nachträglich als bewusster und absichtlicher Modernismus oder dergleichen vorgehalten werden sollte.[39]

Ähnliches gilt vielleicht auch von der Einheitsübersetzung von 1929, die freilich von Anfang an nicht einmütig positiv beurteilt wurde. So wies noch 1938 der Schweizer Benediktiner und Altphilologe Pater Ambros Hiestand (1905-1954)[40] darauf hin, Aufgabe von Laienmessbüchern sei es gerade nicht, „eine Liturgie in der Volkssprache vorzubereiten. Die in ihnen gebotene Ãœbersetzung muß daher in allererster Linie treu und richtig sein; sie dürfte zwar nicht so eng dem Lateinischen sich anschließen, daß das Verständnis für den des Lateinischen Unkundigen eher aufgehalten würde als gefördert; andererseits aber wäre es ein falsches Ideal, wenn man sich möglichst schnell auf eine glatte Einheitsübersetzung einigen würde, statt ständig daran zu arbeiten, die Ãœbersetzung immer sinngemäßer und genauer zu gestalten. Denn sie muß das, was der Priester spricht, in einer Weise vermitteln, daß das Amen, welches der Gläubige auf Grund der Ãœbersetzung, die er liest, zum Gebet des Priesters spricht, wirklich und genau denselben Inhalt bejaht. Wer die ganze Schwierigkeit der Ãœbersetzung liturgischer Texte kennt, wird wissen, daß die Arbeit daran nie zu Ende geht, und daß es für ein Laienmeßbuch nur ein Lob sein kann, wenn es von Auflage zu Auflage die Ãœbersetzung verbessert. Und wenn schon ein Wettbewerb entstünde zwischen verschiedenen Laienmeßbuch-Ausgaben, dann müßte er sich vor allem daran rechtfertigen, daß die Ãœbersetzung vervollkommnet würde. Es besteht daher nicht der geringste Grund, einen solchen Wettbewerb zu unterlassen, um jenes vorgebliche Ideal eines Einheits-Ãœbersetzungstextes zu erreichen, das völlig außerhalb des Aufgabenbereichs eines Laienmeßbuches liegt, weil es in der (…) Ordnung eines lateinisch geführten Gottesdienstes die Brücke zwischen Priester und Gemeinde bauen will, nicht aber eine volkssprachliche Gottesdienstform begründen soll.“[41]

Einen Widerhall dieser Position und Grundsätze findet man in der Einführung, die Pater Martin Ramm FSSP seiner lateinisch-deutschen Ausgabe des Diurnale Romanum vorausschickt, welches mit Ausnahme des Nachtoffiziums die Horen des römischen Breviers enthält: „Es war von vornherein nicht beabsichtigt, einen ‚betbaren‘ deutschen Text zu schaffen, sondern vielmehr durch eine möglichst wortgetreue Ãœbersetzung einen Schlüssel für die lateinische Grundlage und deren Bedeutungsreichtum zu geben. (…) Dennoch ging es nicht primär um eine wissenschaftlich-exegetische Arbeit, sondern, wie gesagt, um die Erschließung des lateinischen Textes.“[42]

Ab 1952 sollte übrigens eigentlich nicht nur für Ordo und Canon Missae ein Einheitstext gelten, sondern auch für alle Gesangsteile der Proprien. Ein solcher wurde auch erstellt und seine künftige Verwendung angekündigt, er hat sich aber niemals wirklich durchgesetzt, und wenn man etwa die Messbücher der Schott- und Bomm-Ausgaben ab diesem Zeitpunkt bis 1962/63 vergleicht, wurde er sogar von Pater Urbanus Bomm OSB (1901-1982)[43] nicht konsequent übernommen, beziehungsweise beibehalten. Diese vereinheitlichten Gesangsteile findet man in einem sogenannten Meßantiphonar von 1953, das Häußling in seiner Bibiographie deutscher Übersetzungen des Messbuches listet.[44]

Wenn man diesen Hintergrund kennt, fragt man sich durchaus, wie ausgerechnet diejenigen, die ganz bewusst und mit ausdrücklicher Ausschließlichkeit an der überlieferten Römischen Liturgie in lateinischer Kirchensprache festhalten, derart unkritisch an einer Einheitsübersetzung hängen können, welche sie persönlich im gottesdienstlichen Vollzug niemals gemeinschaftlich benutzen, die aber, zumindest dem Fernziel nach, vielfach darauf gerichtet war, einer Liturgie in der  Volkssprache den Weg zu bahnen, die manchen auch schon von Anfang an nicht als reine Übersetzung der überlieferten Liturgie und katechetisch gründlichere Erschließung ihrer Riten vorschwebte, sondern als tiefgreifender Wandlungsprozess, wie er sich dann spätestens mit der Liturgiereform Pauls VI. unbestreitbar vollzog.

Es kommt hinzu, dass das Buch, von dem der Sarto-Verlag für die Neuausgabe ausgeht, ja nicht etwa erst 1962 zuletzt aktualisiert wurde, sondern insgesamt 1934[45], wobei viele Texte bereits damals seit 1921 oder spätestens 1926 unverändert waren, was für den bleibenden Wert der Ãœbersetzung in eine lebendige Sprache bei einer Ãœbertragung, die teils fast hundert Jahre zurückreicht, naturgemäß – ohne jegliche Sichtung der Texte ! – nicht grundsätzlich als unerheblich abgetan oder gar als einer Neuübersetzung automatisch überlegen ausgegeben werden kann.[46] Ein Nachdruck des Schott, der hauptsächlich deshalb gemacht würde, um sich gegen eine immer bessere Ãœbersetzung sowie gegenüber natürlicher Sprachentwicklung grundsätzlich abzuschotten, wäre jedenfalls in Motivation und Zielsetzung verfehlt und kein Ausdruck gesunden Bewahrens oder von berechtigtem Traditionsbewusstsein.

Insonderheit gilt vom Messkanon, dass Einheitlichkeit seiner Ãœbersetzung um der Einheitlichkeit willen einerseits gar keinen Wert darstellt, da er niemals laut gesprochenes Gemeinschaftsgebet aller ist, sondern im überlieferten Römischen Ritus vom Zelebranten stets allein – in der lateinischen Kirchensprache – verrichtet wird und zusätzlich sogar noch von der Kanonstille umgeben ist. Andererseits ist beim Kanontext philologisch-theologische Exaktheit seiner Ãœbertragung in die Volkssprache sogar von außerordentlicher Berechtigung und Wichtigkeit und kann es daher nur von Vorteil sein, wenn die Genauigkeit, mit der sie dem Lateinischen entspricht, immer besser erreicht wird.

Choralamt versus lethargische Zuschauer?

Ein Blick in den Kyriale-Anhang[47] lässt im Dezember 2018 auch daran denken, dass der 20. Dezember heuer den neunzigsten Jahrestag der Apostolischen Konstitution Divini Cultus Papst Pius‘ XI.[48] markiert. Dieses Datum war damals das goldene Priesterjubiläum des Papstes, und er nutzte diesen Anlass, eine Konstitution über Liturgie und Gregorianischen Choral zu erlassen.

Wenn die Praxis besonders in Frankreich auch schon während des I. Weltkrieges ziemlich verbreitet war[49] , hatte der Volkschoral und das, was man heute das Choralamt nennt, in dem die Gemeinde sich mit der Schola im Gesang des Messordinariums abwechselt, erst seit damals die formelle päpstliche Gutheißung und sogar Favorisierung. Es kommt nicht von ungefähr, dass ein Kyriale-Anhang im Schott erst ab 1934[50] steht und sich im Bomm zwar durchgehend seit der Vollausgabe von 1936[51] findet, aber dort doch auf sehr einfache Choralmessen eingeschränkt bleibt. Urbanus Bomm war Choralfachmann, vielleicht nährte auch das seine Skepsis, ob anspruchsvollere Melodieführungen von den Durchschnittsgläubigen mitgetragen werden könnten. Doch nicht darauf möchte ich in diesem Zusammenhang hinaus.

Das Choralamt ist, wo es gelingt, eine sehr angemessene Ausformung des Gottesdienstes. In der Priesterbruderschaft St. Pius‘ X. gilt das Choralamt als bevorzugte Gestalt des sonn- und feiertäglichen Hochamts, doch man muss sich bewusst sein, dass es nicht auf Pius X. zurückgeht und originär auch mehr monastischen Ursprungs war. Wenn es in der Piusbruderschaft derart bevorzugt wird, beruht das wahrscheinlich eher auf dem subjektiven Erleben ihres Stifters Erzbischof Marcel Lefèbvres (1905-1991) während seiner Jugend in Nordfrankreich.

Das diskreditiert das Choralamt natürlich nicht, aber Divini Cultus Nr. IX zeichnet ein Gegenbild zum Choralamt, in dem eine Gemeinde, die nicht am Choral beteiligt ist, abwertend als extranei vel muti spectatores, als außenstehende, stumme Zuschauer, bezeichnet wird. Hier ist schon ein aktivistisches Verständnis von Teilnahme vorausgesetzt, das verkennt, dass es auch ein meditativ-achtsames Hören und sogar Schauen gibt, welches die in dieser Weise auf ein Geschehen oder Kunstwerk konzentrierten Personen in höchstem Maße einbezieht. Dies gibt es ja schon im profanen Bereich, etwa bei einem Konzert, um wieviel mehr muss solche Beteiligung im und am Sakralen angestrebt werden.

Eine Formulierung wie außen vorbleibende, unbeteiligte Zaungäste erinnert jedenfalls an manche Zeitbombe in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965), die zunächst harmlos erscheinen oder sogar auch richtig interpretiert werden könnten, dann aber als Anknüpfungspunkt für einen gezielten Traditionsbruch ausgenutzt wurden. Zutreffender ist da schon die ebenfalls in Nr. IX sich findende Kritik Pius‘ XI., die Gläubigen würden auf die Zurufe des Priesters entweder gar nicht – aut nequaquam –, oder aber mit zaghaft-leisem, unverständlichem Gemurmel – aut levi quodam demissoque murmure – reagieren, man könnte das lateinische Wort im Kontext vielleicht auch mit nuscheln übersetzen – ein Problem, das mir, gerade auch bei der Piusbruderschaft in der Missa dialogata, die es ebenfalls erst seit den 1920iger Jahren gibt, immer wieder auffällt.

Es scheint diese Unsitte tatsächlich unausrottbar zu sein und lässt zumindest mich persönlich mehr und mehr zu der Überzeugung gelangen, dass die rezitierte Messe sich in beinahe einhundert Jahren, während derer es sie gibt, immer noch nicht bewährt hat und endlich wieder aufgegeben werden sollte.

Beschaffenheit, Erscheinungsbild und Ausstattung des Sarto-Schott 2018

Das äußere Erscheinungsbild der erweiterten Neuauflage ist sehr erfreulich. Dies erst recht, wenn man sie mit dem letzten Nachdruck vergleicht, den die Petrusbruderschaft 2006 gemacht hat und der jetzt, fast möchte man sagen: Gottseidank endlich, vergriffen war. Durchaus war die Existenz des Volksmissale für den nunmehr vor uns liegenden Sarto-Schott in seiner Qualität und Ausstattung (wie auch inhaltlich durch Aufnahme der – variierten –  Messformulare pro aliquibus locis) deutlich spürbare Anregung und Ansporn.

So verfügt auch der neue alte Schott, für den man von der Auflage G von 1961[52] ausgegangen ist, jetzt wieder über einen schönen, goldgeprägten, schwarzen Ledereinband und hat Goldschnitt; er wurde nicht, wie bisher mit vier, sondern wie der Ramm mit sechs Lesebändchen, in drei abwechselnden Farben – grün, hellblau, bordeaux; grün, hellblau, bordeaux – versehen, die an zwei verschiedenen Stellen befestigt sind. Sie hätten eventuell auch 1 cm kürzer gewählt werden können.

Da man im Schott nach wie vor etwas mehr als im Volksmissale blättern muss, sind die beiden zusätzlichen Lesezeichen für den Schott sogar von noch größerem, praktischen Nutzen. Hätte man sich für sechs verschiedene Farben entschieden, hätte man als Benutzer vielleicht noch etwas komfortabler eine bestimmte Farbe stets mit einem bestimmten Passus der Messliturgie assoziieren können.

Wie das Volksmissale hat der Schott jetzt wieder durchgängig Schwarz- und Rotdruck und ist in Ordo und Canon Missae lückenlos rubriziert. Er verwendet leicht gelblich getöntes Bibeldruckpapier einer Grammatur von 40 g/qm, dessen Opazität weit vorteilhafter ist als im Volksmissale mit einem Papier von 30 g/qm. Vielleicht sollte Pater Ramm in Erwägung ziehen, bei künftigen Auflagen seines Handmessbuches ebenfalls auf ein 40 g/qm starkes Papier umzustellen. Der Vorteil, der sich daraus ergeben würde, würde zweifelsohne den vielleicht befürchteten Nachteil eines etwas dickeren Buches[53] bei weitem überwiegen. In beiden Messbüchern sind die Ecken der Seiten abgerundet, was optisch elegant wirkt, vor allem aber auch einen Schutz gegen Verknittern darstellt. Diesen Schutz könnten sowohl Ramm als auch Sarto-Schott noch weiter erhöhen, wenn der Ledereinband, der den Buchblock umgibt, etwas flexibler und nachgiebiger gestaltet wäre, wie dies bei Schotts (oder Bomms) früherer Jahrzehnte häufig der Fall war und auch heute noch technisch machbar sein müsste. In diesem Punkt verhält sich das Volksmissale etwas geschmeidiger. Positiv fällt im neuen Sarto-Schott auf, dass er ein farbiges Vor- und Nachsatzpapier in einem etwas helleren Bordeauxton verwendet. Pater Martin Ramm sollte überlegen, für künftige Auflagen seines Volksmissale ein solches – vielleicht individualisiertes, wie es es früher beim Schott gab – entwerfen und herstellen zu lassen.

Wie schon beim Nachdruck von 2006 sind die vier neuen Präfationen, die 1960 gestattet wurden, an Ort und Stelle nach S. 490 im Sarto-Schott auf drei unpaginierten Seiten eingefügt. Die Größe des Druckbildes wurde nach Angaben des Sarto-Verlages um 15 Prozent gesteigert, was die Lesbarkeit erleichtert. Mit dem Volksmissale in Großdruck ist der Sarto-Schott deshalb in dieser Hinsicht nicht zu vergleichen, allerdings dadurch auch wesentlich handlicher als dieses. Angenehm ist auch, dass der neue Sarto-Schott auf nahezu jeder beliebigen Seite mühelos aufgeschlagen liegenbleibt.

Freilich sind Laienmessbücher keine liturgischen Bücher im engeren Sinne, trotzdem ist es zu begrüßen, wenn sie eine gediegene Ausstattung besitzen. Für den Bomm wurden seinerzeit sogar  eigene Lettern entwickelt und besondere Druckmaschinen angeschafft[54], zugegebenermaßen war dabei womöglich etwas vom liturgisch-künstlerische Anspruch der Editio Lacensis[55] wirksam, den man vielleicht nicht allgemein erwarten kann. Ehrfurcht vor der heiligen Messe und dem Inhalt des Missale rechtfertigt auf jeden Fall auch heute – und gerade  bei jenen, die diese Ehrfurcht ganz bewusst bewahren wollen – den gleichen Aufwand und dieselbe liebevolle Sorgfalt bei der Buchgestaltung und -ausstattung. Man freut sich, dass diese beim Sarto-Schott 2018, der also auch noch im Jubiläumsjahr zum 175. Geburtstag von Pater Anselm Schott erscheint, ganz offensichtlich gewaltet haben.

Neu hinzugekommen ist ein zweiter Anhang, S. [277]-[463], den wir schon öfters erwähnt und – am Beispiel des Messformulars vom Heiligen Rock zu Trier – ausführlich behandelt haben. Dafür ist man, wie der Herausgeber des Volksmissale, grundsätzlich vom sogenannten Pustet-Missale von 1963[56] ausgegangen. Dieses war eine der wenigen Ausgaben des Altarmessbuches, die überhaupt gemäß der Editio typica des MR1962 erschienen sind. Sofern es die Formulare nicht in alter Schott-Ãœbersetzung gab, hat man sich mit Erlaubnis Pater Martin Ramms und seiner Oberen in der Priesterbruderschaft St. Petrus dessen Ãœbersetzung im Volksmissale 12015 bedient. Diese Formulare sind im Inhaltsverzeichnis des Anhang II durch „*“ gekennzeichnet.

Das Messformular vom Heiligen Rock, vom Sarto-Verlag aufgenommen, findet sich, auch kalendarisch richtig eingefügt, exakt auf dem Stand von 1962. Von den anderen Formularen, die man im Sarto-Schott abweichend vom Volksmissale beziehungsweise Pustet-Missale von 1963 aufgenommen hat, möchte ich als besonders erfreulich namentlich erwähnen: Ãœbertragung des Heiligen Hauses nach Loreto, leider etwas seltsam überschrieben: „Ãœbertragung des Hauses Loreto“, S. [280]-[283], Verlobung Mariens mit Josef (leider nicht einheitlich wie im Stammteil in der Schreibweise Joseph!), S. [286]-[289], das Fest des Eucharistischen Herzens Jesu, S. [355]-[359], welches redemptoristischen Ursprungs ist und das Fest der sieben Freuden der Allerseligsten Jungfrau Maria, S. [401]-[406], das von den Franziskanern herkommt und sogar mit seiner Sequenz angeführt ist.

Durch die Ãœbernahme mancher Ramm-Formulare hat es leider auch ein Fehler, der sich im Volksmissale eingeschlichen hat, in den Sarto-Schott geschafft: Die allerseligste Jungfrau Maria, Heil der Kranken, S. [411]-[412] ist laut Pustet-Missale[57] nicht am „letzten Samstag im August“ zu begehen, sondern am Samstag vor dem letzten Sonntag (!) im August. Das läuft zwar fast immer auf dasselbe hinaus, aber eben nicht zwangsläufig, nämlich dann nicht, wenn beispielsweise der 31. August ein Samstag ist.

Die anderen Messformulare, die für den Sarto-Schott spezifisch sind, sind höchstwahrscheinlich dem MR1920, vielleicht auch MR1884, entnommen oder sind Eigenmessen von Ortskirchen und Ordensgemeinschaften. Das Fest der Heiligen Lanze und der Heiligen Nägel, dem wir in Trierischem Zusammenhang auch schon begegnet sind, befindet sich übrigens als Gedächtnis der heiligen Lanze und der heiligen Nägel unseres Herrn Jesus Christus am Freitag nach dem Weißen Sonntag auch wieder im Sarto-Schott, siehe S. [335]-[337].[58] Manche Messformulare in diesem Anhang sind mit einer kurzen Einführung versehen, manche nicht. Ein spezielles System ist dabei nicht zu erkennen. Die Einführung zum Gedächtnis der heiligen Lanze und der heiligen Nägel spricht dabei, S. [335], von einer gemeinsamen Verehrung des Heiligen Rockes mit einem ebenfalls in Trier verwahrten Heiligen Nagel, was liturgisch so eben seit 1888 gerade nicht mehr zutraf. Will man dies behaupten, könnte man es eher vom nachkonziliaren liturgischen Eigenkalender des Bistums Trier sagen, wo der nichtgebotene Gedenktag (im Dom seit 1996: Fest) des Heiligen Rockes wieder – wie von 1669 bis 1844 – am Termin des alten Speerfreitags begangen wird, allerdings ohne auf die Heilige Lanze und die Heiligen Nägel, beziehungsweise denjenigen Heiligen Nagel zu reflektieren, der sich in Trier befindet.[59]

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass für den neuen Anhang der Messen für bestimmte Orte eine aktuelle kirchliche Druckerlaubnis des Bischofs von Chur, Dr. Vitus Huonder, vom 7. Oktober 2018 vorliegt, womit auch die Formulare, die vor die Editio typica des MR1962 zurückreichen mögen, eindeutig für den Gebrauch legitimiert sind, falls jemand daran noch gezweifelt hätte. Im Anschluss an Anhang II folgt noch das herkömmliche Schott-Kyriale.

Ziemlich weit vorne im Sarto-Schott folgen nach S. 45*, was nicht ganz unerwähnt bleiben kann, unpaginiert auf insgesamt drei Seiten zwei Tafelbilder mit den Regeln beim Zusammentreffen zweier Feste und der Tabelle der beweglichen Feste. Daran ist zu kritisieren, dass man für die zweite Übersicht zu einem System gegriffen hat, das 2007 (!) beginnt und bereits 2028 endet, statt mit dem Erscheinungsjahr der Neuauflage 2018 zu beginnen und die Angaben beispielsweise bis 2039 reichen zu lassen.

Mit der Neuausgabe des Schott und dem Volksmissale stehen jetzt wieder – wie früher mit dem Bomm – zwei verschiedene lateinisch-deutsche Ausgaben des Vollständigen Römischen Messbuches zur Auswahl.

Gerade heutzutage wohnen aber nicht alle Gläubigen an einem Ort, wo sie täglich die überlieferte heilige Messe besuchen können, sondern froh sind, wenn sie dies sonn- und feiertags tun können. Da wäre es eine Überlegung wert, der Sarto-Verlag würde für diesen Personenkreis auch den sogenannten Volks-Schott für die Sonn- und Feiertage wieder auflegen. Dafür könnte man von dessen 37. Auflage von 1963 ausgehen.[60] Auch vom Bomm gab es von 1937 bis 1961 das lateinisch-deutsche Sonntags-Messbuch in insgesamt acht Auflagen.[61]

Seitens der Petrusbruderschaft könnte ebenfalls an ein solches Messbuch für Sonn- und Feiertage gedacht werden, das in Aufbau, Gestaltung, Ãœbersetzung und Ausstattung ansonsten mit dem Volksmissale übereinstimmen würde. Zwar gab es auch Laienmessbücher, die nur Ãœbersetzung boten, und sowohl Schott und Bomm hatten so begonnen, aber auch ein Buch, das sich auf die Sonn- und Feiertage beschränken würde, müsste heutzutage erst recht in dem Sinne vollständig sein, den lateinischen Text zu enthalten, wie schon Pater Bomm feststellte: „Zur Vollständigkeit des Meßbuches gehört nach dem richtigen Empfinden aller das Latein.“[62]

An die Adresse des Sarto-Verlages möchte ich bezüglich der jetzt erschienen Neuausgabe des Voll-Schott darüber hinaus folgende Anregung richten: Als der Verlag erfreulicherweise das Volksmissale, das in den Großen Fürbitten des Karfreitags im Abschnitt für die Juden die 2008 von Benedikt XVI. für Feiern gemäß Summorum Pontificum eingeführte Fassung enthält, ins Programm der ihm angeschlossenen Versandbuchhandlung aufnahm, da erstellte man ein Andachtsbildchen mit der bisherigen Formulierung auf dem Stand von 1962, an der die Piusbruderschaft nicht etwa aus inhaltlichen Bedenken gegen die Möglichkeit, den Wortlaut  der Benediktvariante theologisch einwandfrei zu verstehen, festhält, sondern aus prinzipiellen Erwägungen,  weil  man sich für die Verwendung der liturgischen Bücher von 1962 selbst ja gerade nicht auf Summorum Pontificum stützt.[63] So wollte man erreichen, dass auch Gläubige, die bei der Piusbruderschaft praktizieren, völlig uneingeschränkt auf das Volksmissale der Petrusbruderschaft zurückgreifen können, wenn sie dies wünschen.

Karfreitagsgottesdienste aufgrund von Summorum Pontificum sind zwar  relativ selten und kommen wohl nur in größeren Niederlassungen von Ecclesia-Dei-Gemeinschaften überhaupt vor, doch ist es durchaus vorstellbar, dass auch Gläubige, die sich zwar nicht oder nicht exklusiv der Piusbruderschaft, jedoch der klassischen Liturgie verbunden fühlen,  sich durchaus über die Option freuen, das traditionelle Schott-Messbuch wieder im Buchhandel erwerben zu können.

Für dieses Segment der Klientel sollte der Sarto-Verlag nun eine zweite Variante seines Karfreitagsbildchens drucken und diesmal dem Sarto-Schott auf S. 392 beilegen, worauf der Besucher einer Karfreitagsliturgie nach Summorum Pontificum die entsprechende Fürbitte lateinisch und deutsch in der 2008 eingeführten Fassung[64] findet. Diese Kooperationsbereitschaft wäre auch deshalb schön und eigentlich sogar angemessen, weil man sich in puncto der Messformulare pro aliquibus locis ja auch nicht gescheut hat, kollegial mit Pater Martin Ramm und der Priesterbruderschaft St. Petrus zusammenzuarbeiten.

Wenn das weiter oben angesprochene Indult sich bewährt und zu einer Dauereinrichtung werden sollte, wäre es hinwieder meine Anregung an den Herausgeber des Volksmissale, bei künftigen Auflagen der Vorgehensweise im Schott der Auflage A/I. von 1956 zu folgen, in der im Anhang die reformierte Karwochenliturgie enthalten war.[65] Entsprechend könnte das Volksmissale die ältere Form der Karwochenliturgie (selbstredend stets mit der 2008 für Feiern nach Summorum Pontificum neugefassten Karfreitagsfürbitte für diejenigen Juden, die noch nicht zum Glauben an die Messianität Jesu Christi gelangt sind) in einem eigenen Anhang inkorporieren.

„Ihr sollt nicht in der Messe beten, Ihr sollt die  Messe beten.“ (Hl. Papst Pius X.)

Eine letzte Bemerkung zum Gebrauch des Schott (oder jedes anderen Laienmessbuches) generell. Oft wird Pius X. der Ausspruch zugeschrieben, man solle nicht in der Messe beten, sondern die Messe beten. Das Wort würde sicher missverstanden, wenn erstens der Eindruck entstünde, es sei die einzige oder automatisch idealste Form, an der heiligen Messe teilzunehmen, in seinem Schott jede Handlung und jedes Wort der Liturgie angestrengt mitzuverfolgen. Zweitens ist dies weder wünschenswert, noch aus sich heraus besonders andächtig, vielmehr meines Erachtens mit einer Gefahr verbunden: Wer auf diese Weise an seinem zweisprachigen Handmessbuch haftet, der folgt der Liturgie zwangsläufig aus der Perspektive oder wie in der Rolle des zelebrierenden Priesters. Eine solche – gewiss von niemandem bewusst gewollte – Klerikalisierung ist im Wirkungsbereich der überlieferten Liturgie unbedingt zu vermeiden, und hier trifft die Empfehlung zu, die Urbanus Bomm in seinem Volksmessbuch gibt: „Lies, so es irgend möglich ist, die Meßtexte und auch die zugehörigen Erklärungen v o r h e r durch, damit du gut Bescheid weißt und dich während der Messe nicht aufzuhalten brauchst. Wenn du (…) nicht recht mitkommst, laß dich nicht entmutigen; überschlage das eine oder andere weniger wichtige Stück. Denn es ist nicht notwendig, daß du jedes Wörtlein sprichst, das auch der Priester betet. Was du aber betest, das bete aus ganzem Herzen. Mach es dir zu eigen, daß es in Wahrheit d e i n Gebet ist, das du im Anschluß an die heilige Kirche verrichtest. (…) Zu gelegener Zeit lies auch die E i n f ü h r u n g e n (…), sie werden dir zur fruchtbaren und verständnisvollen Feier des heiligen Opfers dienlich sein.“[66]


Bibliographische Angaben:

Das vollständige Römische Meßbuch, lateinisch und deutsch, mit allgemeinen und besonderen Einführungen, im Anschluß an das Meßbuch von Anselm Schott O.S.B. herausgegeben von den Benediktinern der Erzabtei Beuron (Sarto, mit Lizenz des Verlages Herder in Freiburg im Breisgau) Bobingen 2018, goldgeprägter, schwarzer Echtledereinband, Dünndruckpapier einer Grammatur von 40 g/qm, allseitiger Goldschnitt, X, 45*, Tabelle für den Fall, daß zwei liturgische Feste auf denselben Tag fallen, Tafel der beweglichen Feste, 1132, [463], beigebunden, mit eigener Paginierung: Kyriale für das Volk, XII,76, Alphabetisches Inhaltsverzeichnis, Inhaltsverzeichnis von Anhang II, Format: 16,9 x 10,7 cm, Buchblock ca. 4,5 cm dick, Preis: € 49,00,- (D), ISBN: 978-3-943858-99-0.

[1] Pasenow, G., Heinrich von Meurers (1888-1953). Ein Förderer und Wegbereiter der liturgischen Erneuerung in Deutschland, (Paulinus) Trier 2016, S.117, fortan zitiert als Pasenow, Erneuerung.

[2] Vgl. Caloen van, G., Missel des Fidèles. Contentant le texte du missel romain avec traduction francaise et notices explicatives,  deux volumes, (Desclée, Lefebvre et Cie) Paris et Tournay 11882.

[3] Vgl. Schott, A. Das Meßbuch der hl. Kirche (Missale Romanum) lateinisch und deutsch mit liturgischen Erklärungen. Für die Laien bearbeitet, (Herder) Freiburg im Breisgau 11884, siehe: Häußling, A. A., Das Missale deutsch. Materialien zur Rezeptionsgeschichte der lateinischen Meßliturgie im deutschen Sprachgebiet bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Tbd. 1: Bibliographie der Übersetzungen in Handschriften und Drucken, lfd. Nr. 596, S. 93, Tbd. 2, der als Bibliographie der Sekundärliteratur zu Autoren und Herausgebern der in Tbd. 1 aufgeführten Missale-Übersetzungen geplant war,  ist nie erschienen,  fortan zitiert als Häußling, Missale deutsch.

[4] Vgl. ebd., lfd. 692, S. 101.

[5] Vgl. Ramm, M., Volksmissale. Das vollständige römische Messbuch nach der Ordnung von 1962 lateinisch/deutsch, (Verlag St. Petrus) Thalwil 12015, 22017, 32017 (mit 22017 identische Großdruckausgabe, abgesehen von einer erstmalig neu hinzugefügten, vorzüglichen liturgisch-dogmatischen Messerklärung).

[6]Von der ersten Generation sprechen wir neben der Erstauflage selbst bei den Auflagen 21888, 31892 und 41894 einschließlich, da sie Pater Schotts alleiniger Obsorge unterstanden, ausschließlich von ihm gestaltet und betreut wurden, vgl. Häußling, Missale deutsch, lfd. Nrn. 597-599, S. 93f.

[7] Vgl. Heinz, A., Die älteste Messe zur Verehrung des Heiligen Rockes im Dom zu Trier (1512), in: Aretz, Erich, Embach, Michael, Persch, Martin und Ronig, Franz (Hrsg.), Der Heilige Rock zu Trier. Studien zur Geschichte und Verehrung der Tunika Christi, (Paulinus) Trier 1995, S. 485-515, fortan zitiert als Heinz, Messe.

[8] Zu den Ereignissen des Jahres 1512 vgl. Seibrich, W., Die Heilig-Rock-Ausstellungen und Heilig-Rock-Wallfahrten von 1512 bis 1765, in: Aretz, Erich u.a. (Hrsg.), Der Heilige Rock zu Trier (wie Anm. 7), S.175-217, hier: S. 175-187, bes. S. 183-185.

[9] Zu den wechselnden Festterminen vgl. Fischer, B., Der Ansatz des jährlichen Gedenktages des Heiligen Rockes: Passions- oder Osterzeit?, in: Aretz, Erich u.a. (Hrsg.), Der Heilige Rock zu Trier (wie Anm. 7), S. 517-523, fortan zitiert als Fischer, Ansatz.

[10] Vgl. ebd., S. 518.

[11] Die Genese des Messformulars behandelt Flöck, J., Die Geschichte des Festes, der Messe und des Offiziums vom Heiligen Rock zu Trier (1512-1959) Trier 1961, vgl. S. 19-31. Dabei handelt es sich um eine nicht publizierte Diplomarbeit, welche deshalb aufgrund der aktuellen Datenschutzbestimmungen für Wissenschaft und Forschung geradezu verloren ist. Nur dank einer ausdrücklichen Einwilligung des Verfassers war es möglich, die Arbeit überhaupt einzusehen und für diese Rezension auszuwerten. Entsprechend bin ich Herrn Pfarrer i. R. Johannes Flöck/Trier für die bereitwillige Erteilung seines Einverständnisses zur Einsichtnahme sehr verbunden, fortan zitiert als  Flöck, Heiliger Rock. Den Werdegang des Messformulars referiert ebenso Heinz, Die liturgische Verehrung des Heiligen Rockes im Dom zu Trier, in: TThZ 121 (2012), S. 265-285, vgl. hier S. 269-272, fortan zitiert als Heinz, Verehrung.

[12] Vgl. Heinz, Messe, S. 503, in den Votivmessen wurde eine Kurzform bestehend aus den Strophen 21-24 benutzt, vgl. a. a. O., S. 507.

[13] Vgl. Flöck, Heiliger Rock, S. 25.

[14] Der Wortlaut dieses Stillgebetes in Mittellatein ist abgedruckt und (meines Erachtens nicht in jedem Detail ganz glücklich) übersetzt bei Heinz, Messe, S. 510.

[15] Vgl. Schneider, B., Presse und Wallfahrt. Die publizistische Verarbeitung der Trierer Hl.-Rock-Wallfahrt von 1844, in: Aretz, Erich u.a. (Hrsg.), Der Heilige Rock zu Trier (wie Anm. 7), S. 281-306, sowie Steinruck, J., Die Heilig-Rock-Wallfahrt von 1844 und die Entstehung des Deutschkatholizismus, in: a. a. O., S. 307-324.

[16] Vgl. Fischer, Ansatz, S. 520f.

[17] Vgl. Heinz, A., Im Banne der römischen Einheitsliturgie. Die amtliche Einführung der römisch-tridentinischen Liturgie im Bistum Trier in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in: Heinz, Andreas (Hrsg.), Liturgie und Frömmigkeit. Beiträge zur Gottesdienst- und Frömmigkeitsgeschichte des (Erz-) Bistums Trier und Luxemburgs zwischen Tridentinum und Vatikanum II, (Kliomedia) Trier 2008, S. 243-281, hier  S. 270, fortan zitiert als Heinz, Einheitsliturgie, vgl. jetzt auch: ders., Diözesanliturgien in Deutschland nach dem Konzil von Trient. Münster – Köln – Trier, in: MThZ (67) 2016, S. 332-350, fortan zitiert als Heinz, Diözesanliturgien.

[18] Vgl. Heinz, Einheitsliturgie, S. 250, Anm. 28 und Heinz, Diözesanliturgien, S. 345.

[19]Heinz, Diözesanliturgien, S. 345f,  kursiv im Text,  sehr anschaulich schildert Heinz im weiteren Fortgang dieses Beitrags  Eigengut und -gepräge des Trierer Ritus, vgl. ebd., S. 346f.

[20] Vgl. ebd., S. 347f.

[21] Vgl. Heinz, Einheitsliturgie, S. 273.

[22] Vgl. dazu grundlegend Harnoncourt, Ph., Diözesane Eigenfeste in der liturgischen Gesetzgebung. Ein Beitrag zur Diskussion um die Reform des Heiligenkalenders, in: ZKTh 86 (1964), Heft 1, S. 1-46, fortan zitiert als Harnoncourt, Diözesane Eigenfeste.

[23] Zur Regelung der Eigenfeste durch die Reform Pius‘ X. (1911) und durch den Codesx Rubricarum (1960), vgl. ebd. S. 32-46.

[24] Vgl. Heinz, Einheitsliturgie, S. 274.

[25] Vgl. Heinz, Verehrung, S. 275.

[26] Diese lange Dauer war unter anderem dadurch bedingt, dass auch das Bistum Versailles beanspruchte, in  Argenteuil die Tunika Christi zu besitzen und 1883 ein entsprechendes Fest beantragt hatte. Dieses wurde nicht gewährt, und Trier erhielt die Bestätigung seines Messformulars eines eigenen Festes, dessen Inhalt nun auch ausdrücklich der Heilige Rock allein war, vgl. Heinz, Verehrung, S. 278f. Nicht mehr waren – wie seit 1516 – die anderen Reliquien des Trierer Domes, vgl. Heinz, Verehrung, S. 269 in Verbindung mit der dortigen Anm. 23,  (mit diesem ersten, gedruckten Formular beschäftigt sich Flöck schwerpunktmäßig, vgl. Flöck, Heiliger Rock, S. 19 und scheint insgesamt dazu zu tendieren, den Wegfall der anderen Reliquien als Verarmung zu empfinden), auch nicht mehr, wie seit 1669, die Heilige Lanze und die Heiligen Nägel dem Heiligen Rock zugeordnet, vgl. Flöck, Heiliger Rock, S. 27 und Heinz, Verehrung, S. 271f. Flöck lässt zwischen den Zeilen erkennen, auch darin eine Verengung zu sehen. Auch wenn die Gewährung des Heilig-Rock-Formulars und -Festes 1887 kein Urteil der Ritenkongregation über die Authentizität der Reliquie in sich schloss, wurde der Festinhalt damit nach meinem Dafürhalten wieder ursprungsgemäßer spezifisch auf den Heiligen Rock, der in Trier präsent ist, konzentriert und konkretisiert. Das Fest von der Heiligen Lanze und den Heiligen Nägeln wurde seither von der Diözese Trier gesondert begangen, vgl. Heinz, Verehrung, S. 279, Anm. 56; 1962 ist dieses Fest (ebenso die anderen, die Heinz in der angeführten Anm. aufzählt) nicht mehr im Diözesanproprium verzeichnet.

[27] Vgl. Heinz, A., Die gedruckten liturgischen Bücher der Trierischen Kirche, (Veröffentlichungen des Diözesanarchivs Trier 32), (Paulinus) Trier 1997, S. 110-112, S. 160-165, fortan zitiert als Heinz, Bücher.

[28] Vgl. Heinz, Verehrung, S. 228. Das Messformular vom Heiligen Rock erfuhr dabei überhaupt keine Änderung, das Offizium bloß eine ganz geringfügige Ergänzung, nämlich den behutsam relativierenden Zusatz ut pia traditio vult in der 1. historischen Lesung der 2. Nokturn.

[29] Sie wurden im gleichen Jahr als Faszikel im Format des Altarmessbuchs veröffentlicht, vgl. Heinz, Bücher,  S. 116 und S. 165. 1968 erschienen diese Texte – unverändert auf dem Stand von 1962! – lateinisch-deutsch: Die Eigenfeiern des Bistums Trier. Lateinisch-deutsch. Ausgabe für den liturgischen Gebrauch, (Paulinus) Trier 1968, das Messformular vom Heiligen Rock, vgl. ebd., S. 17-20, für die deutsche Ãœbersetzung schloss man sich – wohl soweit die Texte darin anderweitig vorkamen – dem Schott an, der Wortlaut der Ãœbersetzung im Sarto-Schott ist dennoch leicht abweichend,  fortan zitiert als Eigenfeiern Trier, siehe Heinz, Bücher, S. 117, vgl. außerdem Heinz, Verehrung,  S. 282, Anm. 67.

[30] Vgl. Flöck, Heiliger Rock, S. 29f. mit schöner exegetisch-theologischer Deutung, Heinz, Verehrung, S. 279.

[31] So das Diözesanmessbuch von 1516, 1547 und 1608/10, vgl. Heinz, Messe, S. 508.

[32] Vgl. Heinz, Messe, ebd.

[33] Gemäß der 1960 eingeführten Rangordnung der liturgischen Tage und Feste ist das Fest des Heiligen Rockes in der Diözese Trier II. classis, vgl. Eigenfeiern Trier, S. 17.

[34] Philipp Harnoncourt sah sich deshalb veranlasst, im Codex Rubricarum (1960) eine „bemerkenswerte Eigenfestfeindlichkeit“ zu konstatieren: Harnoncourt, Diözesane Eigenfeste, S. 1.

[35] Der Ausdruck ist üblich, eigentlich aber nicht besonders eindeutig und sinnvoll, da auch die ursprünglichen Riten der Karwoche im tridentinischen Messbuch zu Recht pianisch genannt werden könnten. Vor-pianisch bezieht sich auf Pius XII., vielleicht würde man daher besser von vor-pacellinischen Riten sprechen.

[36] Zur Biographie Könns vgl. Kolping, A., Josef Könn (1876-1960). Pfarrer an St. Aposteln in Köln, (Regensberg) Münster 21971.

[37] Vgl. ebd., S. 62.

[38]Zu dieser Einheitsübersetzung von 1929 vgl. Häußling, A. A., „Einheit in den deutschen liturgischen Texten. Josef Könn und die Ãœbersetzung des Ordo missae von 1929, in: Alw 22 (1980), S. 124-128.

[39] Für eine heutige liturgische Praxis bestätigt der aktuelle Forschungsstand jedenfalls längst keinen entsprechenden, frühchristlichen Brauch mehr, den Gottesdienst im Vis-à-Vis von Liturgen und Gemeinde zu feiern, vgl. dazu Wallraff, M., Die Ursprünge der christlichen Gebetsostung, in: Zeitschrift für Kirchengeschichte 111 (2000), Heft 2, S. 170-183, Lang, U. M., Conversi ad Dominum. Zu Geschichte und Theologie der christlichen Gebetsrichtung, (Johannes) Einsiedeln 52010. Auch in der Krypta der Abteikirche Maria Laach bestand um die damalige Zeit bereits ein Volksaltar.

[40] Pater Hiestand, Konventuale von Einsiedeln, war langjähriger Lateinlehrer am dortigen Stiftsgymnasium, zeitweise auch Wallfahrtsseelsorger von Einsiedeln sowie auswärtiger Beichtvater an der Wallfahrtsbasilika Mariazell in Österreich.

[41] Hiestand, A., Herr, lehre uns beten. Von der rechten Weise, nach dem Volksmeßbuch mit der Kirche zu beten, (Benziger) Einsiedeln 1938, S. 16f.

[42] Ramm, M., Diurnale Romanum. Die Horen des Römischen Breviers gemäß dem am 25. Juli 1960 von Papst Johannes XXIII. approbierten Codex Rubricarum – mit Ausnahme der Matutin – lateinisch und deutsch, (Verlag St. Petrus) Thalwil 22016, S. viii. Mit diesem Diurnale steht Martin Ramm ebenfalls in einer Traditionslinie mit Anselm Schott, der, beginnend mit dem Jahr 1893, sein Vesperbuch (Vesperale Romanum) lateinisch und deutsch, enthaltend die Vespern des Kirchenjahres. Für die Laien bearbeitet, herausgab. Wie Schotts Messbuch erschien es bei Herder in Freiburg im Breisgau und erlebte bis 1913 insgesamt fünf Auflagen. Im Unterschied zu Schott legte Ramm zunächst 2011 sein Tagzeitenbuch vor, während sein Messbuch erstmals 2015 erschien.

[43] Vgl. zu diesem die Totenchronik aus Maria Laach 1982-1984, Altabt Urbanus Bomm, gest. am 2. Oktober 1982, S. 7-10.

[44] Vgl. Häußling, Missale deutsch, lfd. Nr. 1484, S. 183.

[45] Vgl. ebd., lfd. Nr. 692, S. 101. Seit damals änderte sich sprachlich bis 1965 auch nichts mehr an Einführungen, Erklärungen und Erläuterungen.

[46] Dies ist ein objektiver Nachteil der Neuauflage älterer Bücher, wenn sie – wie beim Sarto-Schott – als Lizenzdruck erfolgen und deshalb selbst geringfügige Anpassungen der Textgestalt an die zwischenzeitliche Entwicklung einer Sprache prinzipiell ausgeschlossen sind.

[47] Beigebunden nach S. [463].

[48] Vgl. AAS, Bd. XXI (1929), n. 2, S. 33-44.

[49] Vgl. Pasenow, Erneuerung, S.133-135.

[50] Vgl. Häußling, Missale deutsch, lfd. Nr. 696, S. 101.

[51] Vgl. ebd., lfd. Nr. 1238, S. 151.

[52] Vgl. ebd., lfd. Nr. 714, S. 102.

[53] Tatsächlich ist das Volksmissale trotz höherer Seitenzahl in allen Auflagen circa 1 cm schmäler als der Sarto-Schott.

[54] Vgl. Bomm, U., Aus der Geschichte des Volksmessbuches, in:  Festgabe zum Fünfzigjährigen Geschäftsjubiläum von Oskar Bettschart, (Benziger) Einsiedeln 1955, S. 23-29, hier S. 26, fortan zitiert als Bomm, Geschichte, vgl. dazu auch Häußling, A.A., Einhundert Jahre ‚Schott‘. Anselm Schott und sein Meßbuch, in: Erbe und Auftrag 59 (1983), Heft 5, S. 342-352, hier Anm. 20, S. 350, fortan zitiert als Häußling, Einhundert Jahre, vgl. dazu ferner ders., Aus der Geschichte des Volksmeßbuches von Urbanus Bomm. Eine Initiative des Verlagsbuchhändlers Franz Bettschart, in: ALw 26 (1984), S. 174-179.

[55] So wird die berühmte, 1931 erschienene Ausgabe des Missale Romanum genannt, die die Abtei Maria Laach gestaltet und in Zusammenarbeit mit der erstklassigen Bremer Presse herausgebracht hatte. Dieses unübertroffene Altarmessbuch war auf 5000 Exemplare limitiert. Der Bonner Verlag Nova & Vetera hat sich für seine Ausgabe des Lektionars (2009) auf dem Stand von 1962 und für den entsprechenden Canon Praelatorum (2014) davon inspirieren lassen. Es wäre wünschenswert gewesen und bleibt es, es wäre der Entschluss gefasst worden , beziehungsweise er würde doch noch gefasst werden, gleichsam eine vollständige Missale-Ausgabe der Editio Lacensis auf dem Stand von 1962 folgen zu lassen.

[56] Missale Romanum (…) , Editio secunda iuxta typicam (Sumptibus et Typis Frederici Pustet) Ratisbonae 1963.

[57] Vgl. ebd., S. [227]f. Ausdrücklich ist dort angegeben: „Sabbato ante dominicam ultimam augusti“, S. [227].

[58] Vgl. Heinz, Verehrung, S. 279, Anm. 56.

[59] Vgl. ebd., S. 283. Der seit 1844 bestehende und im MR1962 weiterhin geltende Festtermin mag zwar als einstiger protestantischer Buß- und Bettag einigermaßen willkürlich gewählt erscheinen, er liegt aber ebenfalls in der Zeit nach Ostern und hat den Vorteil, auf einen Mittwoch zu fallen und somit einen Bogen zur Auffindung des Heiligen Rockes 1512 (Mittwoch der Osteroktav) zu schlagen und dem Wochentag zu entsprechen, der historisch am meisten mit einer spezifischen Verehrung (Stichwort: wöchentliche Votivmesse) des Heiligen Rockes  verknüpft ist.

[60] Vgl. Häußling, Missale deutsch, lfd. Nr. 790, S. 107.

[61] Vgl. ebd., lfd. Nrn. 1253 und 1260, S. 152.

[62] Bomm, Geschichte, S. 27.

[63] Die Wortformen perfidis und perfidiam, die in der Vergangenheit tatsächlich vielfach missverstanden wurden und daher auch in der nichtkirchlichen Öffentlichkeit als anstoßerregend empfunden werden könnten, sind daraus bereits getilgt.

[64] Zum Problemkreis, der diese Neuformulierung umgibt, vgl. Barth, H.-L., Ein neuer Angriff auf die alte Liturgie. Papst Franziskus soll Entscheidung seines Vorgängers zum Karfreitagsgebet revidieren, in: UVK 45 (2015), 3. Quartal, S. 346-361. Zumindest formaljuristisch stellt sich die  Frage nach der Verbindlichkeit der Formulierung von 2008 sogar auch in Feiern gemäß Summorum Pontificum. Sie wurde nämlich lediglich in einer Note des (sachlich unzuständigen) Staatssekretariates veröffentlicht, nicht von der Gottesdienstkongregation oder wenigstens der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei und bloß im Osservatore Romano, niemals in der AAS oder zumindest den Notitiae, dem Organ der Gottesdienstkongregation, publiziert. Daher fragt sich, ob sie überhaupt jemals ordnungsgemäß promulgiert worden ist und wirklich zwingend angewandt werden muss.

[65] Vgl. Häußling, Missale deutsch, lfd. Nr. 708, S. 102.

[66] Bomm, U., Lateinisch-deutsches Volksmeßbuch. Das vollständige Römische Meßbuch für alle Tage des Jahres. Mit Erklärungen und einem Choralanhang, (Benziger) Einsiedeln und Köln, zitiert nach Auflage  131961, S. XXXIII, g e s p e r r t im Text,  siehe Häußling, Missale deutsch, lfd. Nr. 1251, S. 152. Die Eigenständigkeit und Qualität der Ãœbersetzungen und Einführungen Bomms hätten prinzipiell auch eine Neuauflage dieses Laacher Volksmessbuches auf dem Stand von 1962 als lohnenswert und reizvoll erscheinen lassen. – Ursprünglich als preiswertere Alternative zum Schottmessbuch und zu Verbreitung als Massenpublikation gedacht, ist Häußling zuzustimmen, wenn er sagt: „Merkwürdig genug ergab sich ein Wechsel des Image: ‚Schott‘ wurde Volksbuch, das ‚Volksmeßbuch‘, der ‚Bomm‘, eher das Buch mit dem Fluidum des Gehobenen und Besonderen“,  Häußling, Einhundert Jahre, Anm. 20, S. 349. Dazu trug zweifelsohne „die in Laach erarbeitete Deutungsweise der Meßliturgie in einem größeren Zusammenhang“, Bomm, Geschichte, S. 24, vgl. auch S. 27, entscheidend bei.

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