Konfessionsverschiedene Ehe ist keine „schwere Notlage“

Trierer Kirchenrechtler Christoph Ohly erinnert an die bisherige Interpretation der Kirche.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 12. Januar 2020 um 12:58 Uhr
Kelch

Trier (kathnews). Vor dem Hintergrund des Kommunionstreites hat der Trierer Kirchenrechtler Prof. Dr. Christoph Ohly in einem Beitrag der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ erneut an den Gehorsam gegenüber der Lehre in der Pastoral erinnert und dazu ermutigt, auf die Lehre der Kirche hinzuhören.

In dem Zusammenhang erinnerte der Kirchenrechtler auch an die verschiedenen Auslegungen einer „schweren Notlage“ (gravis necessitas) in der kirchenrechtlichen Norm für die Spendung der Sakramente der Eucharistie, der Buße und der Krankensalbung an Christen, die einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehören. Papst Johannes Paul II. habe in seiner Eucharistie-Enzyklika von 2003 „bewusst von einer geistlichen Notlage im Blick auf das Heil des Christen gesprochen und damit die bisherige Interpretation der Kirche, dass dies in Zeiten der Verfolgung oder des Gefängnisses gegeben ist, bestätigt“, erklärte Ohly in der Tagespost. Der Empfang der heiligen Kommunion setzt Glaubens- und Kircheneinheit voraus. „Das Konzil lehrt jedoch gleichzeitig das Abrücken von diesem Grundprinzip, wenn im Einzelfall die Sorge um das Heil des nichtkatholischen Christen in den Mittelpunkt rückt. Die Frage, wann eine solche Situation gegeben ist, habe die Norm des can. 844 § 4 des geltenden Gesetzbuches im Blick auf den evangelischen Christen näher entfaltet“, so Ohly. Dem Trierer Kirchenrechtler zufolge zählt die konfessionsverschiedene Ehe nicht darunter, da es sich bei ihr nicht um eine solche Notlage handele und die fehlende Einheit in der kirchlichen Gemeinschaft eine regelmäßige gemeinsame Kommunion – mit den Worten des Konzils – „ausschließt“.

Siehe zum Kommunionstreit auch den Beitrag von Dr. Gero P. Weishaupt bei Kathnews. Weishaupt folgt ebenfalls Johannes Paul II. und  stimmt in seiner Interpretation der „schweren Notlage“ mit  seinem Trierer Kollegen überein.

Was meint der Gesetzgeber mit „schwerer Notlage“?

Foto: Kelch – Bildquelle: C. Steindorf, kathnews

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