Evaluation von Motuproprio sorgt für Unruhe und Spekulation

Umfrage der Glaubenskongregation zu „Summorum Pontificum“.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 30. April 2020 um 08:52 Uhr
Alte Messe

Nachdem am 25. März 2020 zwei Dekrete der Glaubenskongregation veröffentlicht wurden, die in der Liturgie nach den liturgischen Büchern von 1962 die freiwillige Berücksichtigung nach 1960 kanonisierter Heiliger ermöglichen und regeln sowie einige zusätzliche Präfationen zur optionalen Verwendung in das MR1962 einfügen (kathnews hat berichtet), ist kürzlich bekanntgeworden, dass die Glaubenskongregation Anfang März eine aus neun Fragen bestehende Umfrage an die Vorsitzenden sämtlicher Bischofskonferenzen der Welt verschickt hat, damit diese sie an die Ortsordinarien weiterleiten.

Kritik an den beiden Dekreten

Während manche Traditionalisten die neuen Präfationen und Heiligen sprungbereit als Trojanisches Pferd verdächtigten, wurden sie genauso von progressiven Liturgiewissenschaftlern im Dunstkreis des Italieners Andrea Grillo kritisiert. Letzteren war es ein Dorn im Auge, dass die Dekrete belegen, dass die klassische Liturgie nicht mumifiziert, sondern vitaler Aspekt im liturgischen Leben der Gesamtkirche ist.

Neutraler Vorgang

Die Formulierung der neun Fragen des Fragebogens bietet keinerlei objektivierbare Anzeichen einer feindseligen Zielsetzung der Umfrage. Vielmehr erscheint sie als eine ganz normale Evaluation zu Anwendung und Wirksamkeit und möglichen Nebeneffekten eines Gesetzes.

Sie ist daher weniger als mit Grillos Vorstoß etwa ideologisch im Einklang stehend zu interpretieren, zumal sie zeitlich bereits vor dessen Wortmeldung initiiert wurde, eher unterstreicht die Erhebung, was schon die beiden jüngsten Dekrete zum Usus antiquior gezeigt haben: Er ist vitales und integrales Element der Liturgie der Römischen Kirche.

Dass der Papst nicht die eigentlich zuständige Sektion IV mit der Erstellung und Versendung der Fragen betraut hat, muss nicht zwangsläufig problematisch sein. Dies würde sich auch mit dem Bestreben erklären lassen, die Fragestellung möglichst neutral und objektiv zu gestalten.

Ähnlich schon 2010

Bereits 2007 forderte Benedikt XVI. die Bischöfe auf, nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Motuproprio Summorum Pontificum über die Erfahrungen mit seiner Anwendung Bericht zu erstatten. Daraus ging 2011 die Instructio Universae Ecclesiae hervor.

Die Antworten auf die jetzige Umfrage sind bis Ende Juli 2020 zu retournieren. Möglicherweise im Blick auf den 13. Jahrestag der Rechtskraft von SP am 14. September 2020, können sie gegebenenfalls zu weiteren Präzisierungen der in UE enthaltenen Ausführungsbestimmungen führen.

Foto: Alte Messe – Bildquelle: Marianne Müller

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