Das Problem der wechselseitigen Bereicherung innerhalb des Römischen Ritus

Ein Kommentar von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 3. Oktober 2019 um 09:36 Uhr
Alte Messe

Jüngst wurde hier der Ausschnitt des neuesten Interviews Kardinal Robert Sarahs in eigener deutscher Übersetzung geboten und analysiert, der sich mit der Anziehungskraft beschäftigt, welche die sogenannte außerordentliche Form des Römischen Ritus ausübt. Diese Terminologie geht auf das Motuproprio Summorum Pontificum aus 2007 zurück, das bestimmt, dass die liturgischen Bücher von 1970/2002 als der ordentliche Usus des Römischen Ritus zu gelten haben, diejenigen von 1962 aber als seine außerordentliche Ausdrucksform. Gedanklicher Ausgangspunkt dieser Festlegung ist das Axiom, zwischen beiden Formen des Ritus walte keinerlei Spannung oder Konflikt. Mit den Worten des Kardinals im Interview: „Beide Formen haben denselben Glauben und dieselbe Theologie.“

Tatsächlich?

Diese apodiktisch wiederholte Aussage Sarahs stach gerade deswegen grell ins Auge, da der Kardinal sie fast auf den Tag genau fünfzig Jahre später traf, nachdem die Kardinäle Ottaviani und Bacci Papst Paul VI. am 25. September 1969 die mit ihren Unterschriften bekräftigte Kurze kritische Untersuchung des ‚Novus Ordo Missae‘ übermittelt hatten, deren Resümee in der Feststellung gipfelt, dass „der Novus Ordo Missae sowohl im Ganzen wie in den Einzelheiten ein auffälliges Abrücken von der katholischen Theologie der heiligen Messe darstellt, wie sie das heilige Konzil von Trient definiert hat.“ Es ging meiner Analyse nun nicht darum, die Zulässigkeit einer Rechtsfiktion in Summorum Pontificum zu bestreiten.

Bezweifelt wird allerdings, ob sie mehr ist als eine Fiktion, denn Sarah behauptet schließlich, derjenige, der sagt, die neue Gestalt, die Paul VI. dem Römischen Ritus 1969 gegeben hat, bringe nicht denselben Glauben und dieselbe Theologie zum Ausdruck wie seine bis dahin überlieferte Form, unterliege einem „tiefgreifenden ekklesiologischen Irrtum“. Blickt man fünfzig Jahre zurück, war aber gerade dieses Resultat der Kurzen kritischen Untersuchung die Motivation der Kardinäle Ottaviani und Bacci, den Heiligen Vater zu bitten und anzuflehen, die Weiterbenützung des bisherigen Messordo nicht zu verunmöglichen. Der Kardinalpräfekt des Heiligen Offiziums selbst befand sich also, so frage ich 2019 Seine Eminenz Robert Sarah, 1969 in einem tiefgreifenden Irrtum hinsichtlich der Lehre über die Kirche?

Verkennung der Problemlage; eine verschobene Motivation

Es geht mir nicht um eine Provokation, sondern einfach darum, in Erinnerung zu rufen, dass die Beweggründe, die Liturgierefom Pauls VI. zu kritisieren und am überlieferten Ritus festzuhalten oder festhalten zu wollen, seinerzeit nicht in einer Art frommer Nostalgie bestanden oder in kulturellem Bildungsdünkel, nicht in einem ästhetischen Zugang zum Kultgeschehen der Kirche oder dem Wunsch, ein Kulturgut zu bewahren, ja nicht einmal einfachhin in einer echten geistlichen Beheimatung oder gar einer rein gewohnheitsmäßigen, persönlichen Bevorzugung dessen, was man kennt.

Anknüpfend an die Interviewantwort Kardinal Sarahs erscheint es mir berechtigt, nachzufragen, ob nicht infolge von Summorum Pontificum zum Nachteil des Anliegens eine Verlagerung der Motivation und ein schwindendes Bewusstsein der theologischen Problemlage gefördert worden ist beziehungsweise stattgefunden hat.

Nach diesen mehr abstrakten Überlegungen, die vielleicht auch deshalb bei der ursprünglichen Textanalyse und –kommentierung nicht jedem Leser auf Anhieb eingeleuchtet haben, kann ich noch kurz auf den praktischen Aspekt in den Ausführungen Sarahs zurückkommen.

Welche Wechselseitigkeit?

Der Präfekt der Gottesdienstkongregation schneidet ein weiteres Mal das Thema der wechselseitigen Bereicherung (oder auch Befruchtung) an, die zwischen beiden Formen des Römischen Ritus zu erhoffen sei und sagt, nur wer die überlieferte Form im Geiste von Sacrosanctum Concilium feiere, könne dies mit voller Fruchtbarkeit tun. Sarah benutzt hier sogar den Ausdruck Geist des Konzils, der sonst ganz berechtigterweise als vage bezeichnet und häufig genug gerade dazu bemüht wird, dem Buchstaben des Konzils zuwiderzuhandeln oder eigenmächtig darüber hinauszugehen. Dass ich keine wesentlichen Bedenken trage, theologisch positiv auf Sacrosanctum Concilium Bezug zu nehmen, habe ich neulich schon unter Verweis auf eine noch weitaus länger zurückliegende meiner Veröffentlichungen dargetan und brauche es heute nicht zu wiederholen.

Das aktuell repräsentative Niveau der überlieferten Liturgie: Folge oder Frucht wovon?

Wenn heute an den meisten Orten, wo es sie gibt, die überlieferte Liturgie ästhetisch auf weit höherem Stand sich befindet als vor dem Zweiten Vaticanum und bewusster mitgefeiert wird, ist dies höchstens eine indirekte, beinahe schon ironische Frucht des Konzils. Nach Jahren und Jahrzehnten des faktischen Verbots und der systematischen Behinderung haben diejenigen, die sie zelebrieren oder an ihrer Feier teilnehmen, sich bewusst dafür entschieden und sich häufig mit besonderem Engagement dafür eingesetzt, sogar deswegen Nachteile und Zurücksetzungen erfahren.

Ãœbrigens: Heute vor exakt 35 Jahren – Quatuor abhinc annos Johannes Pauls II.

Durch die Zuordnung von ordentlich und außerordentlich im Motuproprio Summorum Pontificum ist eigentlich ausgesagt, dass sich die außerordentliche Form an der ordentlichen zu orientieren habe.

Es fällt aber auf, dass die meisten, die von wechselseitiger Befruchtung sprechen, unter ihnen wohl auch schon Benedikt XVI. selbst, dabei vorrangig eine positive Einflussnahme der alten Liturgie auf die neue vor Augen haben. Als das faktische Verbot der überlieferten Liturgie auf den Tag genau heute vor fünfunddreißig Jahren, am 3. Oktober 1984, mit Quatuor abhinc annos erstmals in der ganzen Kirche zaghaft gelockert wurde, war derlei ganz ausdrücklich untersagt. Doch ich frage auch heute unverändert: Welche positiven Elemente könnte der überlieferte Messordo überhaupt konkret vom neuen übernehmen?

Wahrscheinlich hat das schon mit den zwei Beispielen sein Bewenden, die Papst Benedikt damals im Begleitbrief an die Bischöfe nannte, um ihnen 2007 sein Motuproprio vorzustellen: die Möglichkeit, zwischenzeitlich kanonisierte Heilige in der außerordentlichen Form zu berücksichtigen und die Aufnahme der einen oder anderen zusätzlichen Eigenpräfation in das MR1962. Beides wäre sicher möglich und akzeptabel, teilweise sogar wünschenswert gewesen. Es kann ein solcher Schritt aber in der Liturgie nicht in das Gutdünken einzelner gestellt sein, und da es Benedikt XVI. versäumt hat, diesbezüglich konkrete Anordnungen zu treffen, kam es nicht dazu.

Ãœberlieferte Liturgie im Geist des Konzils zelebrieren?

Für die liturgische Praxis ist es keineswegs erforderlich, bei der Feier der überlieferten Messe die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils im Hinterkopf zu haben. Was etwa die Bildung von Choralscholen betrifft, reichen die Impulse Pius‘ X. völlig aus, für die Beteiligung der Gläubigen am Choralordinarium die Anweisungen, die Pius XI. 1928 in der Apostolischen Konstitution Divini Cultus sanctitatem getroffen hat.

Vielleicht denkt aber Kardinal Sarah bei seinem Verweis auf Sacrosanctum Concilium auch an die allerersten Schritte und Stufen der nachkonziliaren, paulinischen Liturgiereform von 1964 bis 1967. Wer darin, und sei es nur als bloße Optionen, heutzutage oder zukünftig Bereicherungen erblicken wollte, der hätte wohl aus der anschließenden Entwicklung der Liturgiereform Pauls VI. überhaupt nichts gelernt.

Foto: Alte Messe – Bildquelle: Hans Krohn

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