Corona-Krise und heilige Messe. Ãœberlegungen zu Feier, Teilnahme und Ãœbertragung

Ein Beitrag von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 25. März 2020 um 09:22 Uhr
Alte Messe in St. Leonhard, Leonberg i.d. Oberpfalz

Allenthalben regen sich unter dem Eindruck der Corona-Krise und als Antwort darauf der Wunsch, trotz Ausgangsbeschränkungen und Versammlungsverbot medial vermittelt an der heiligen Messe teilnehmen zu können, sowie Initiativen, die diesem Bedürfnis, das empfunden wird, entgegenkommen möchten.

Während die drei deutschen Liturgiewissenschaftler Albert Gerhards, Benedikt Kranemann und Stephan Winter darüber eine Debatte anstießen, welche Berechtigung in der gegenwärtigen Situation Messen hätten, die Priester ganz allein, das heißt ohne die physische Anwesenheit von Gläubigen feiern, darauf von Helmut Hoping eine Erwiderung erhielten und eine Beschwichtigung versuchten, wozu weitere Stimmen und Standpunkte auf katholisch.de in der Diskussion hinzukamen, habe ich hier die Fragestellung dahin gelenkt, ob eine Erforderlichkeit medialer Vermittlung bestehe.

Ãœbertragung und Aufzeichnung der heiligen Messe

Die Frage stellt sich nicht nur ob der momentanen Dringlichkeit, sondern ganz grundsätzlich. Was Aufzeichnungen der heiligen Messe angeht, verneine ich es rundweg, dass sie eine Teilnahme an der Liturgie ermöglichen. Auch für Ausstrahlungen in Echtzeit mache ich erhebliche Einschränkungen geltend.

Nun soll nicht in Abrede gestellt werden, dass Gottesdienste in Funk und Fernsehen und heutzutage im Internet auf alte und kranke Gläubige, die zu Hause bleiben müssen oder keine Gelegenheit haben, zur Kirche zu gelangen, eine erbauliche Wirkung haben können. Hier frage ich aber auch, ob sie in allen Fällen stets die Devotion oder doch nicht oftmals eher die Emotion stützen. Jedenfalls unterliegt jemand, der aus welchen Gründen auch immer keine Gelegenheit hat, sonn- oder feiertags physisch bei einer Messfeier anwesend zu sein, nicht der Verpflichtung zum Messbesuch. Indem er oder sie eine live gesendete heilige Messe anhört oder anschaut, kann die sogenannte Sonntagspflicht nicht erfüllt werden, muss es indes aber auch nicht.

Bestehen und Unterschied von Sonntagspflicht und Sonntagsheiligung

Die Sonntagspflicht als Pflicht zur physischen Teilnahme am heiligen Messopfer, die ein Kirchengebot ist, ist zu unterscheiden vom  göttlichen Gebot der Sonntagsheiligung, von dem es keine Ausnahme gibt, das aber auf vielfältige Weisen erfüllt werden kann, etwa dadurch, dass jemand, der werktags einen Rosenkranz betet, am Tag des Herrn alle Gesätze des Psalters absolviert. Freilich kann man zur Sonntagsheiligung aus Andacht auch eine Messübertragung in den Medien verfolgen, verpflichtet dazu ist man nicht.

In meinem ersten Beitrag, der zugleich Impulse zum Sonntag Laetare in der singulären Situation, die wir gegenwärtig weltweit durchleben, gegeben hat, habe ich es favorisiert, unterstützt von einem Laienmessbuch sich im Geiste in eine zeitgleich zelebrierte heilige Messe zu versetzen und dort näher begründet, warum ich selbst es bevorzuge und anderen geradezu empfehle, sich dabei nicht von einem technischen Medium, Radio, Fernsehen, Computer oder gar Smartphone, abhängig zu machen.

Kann man überzeugt sein, dank solcher Hilfsmittel in eine geistliche Communio einbezogen zu werden? Führen sie nicht vielmehr zu Ablenkung als zu Konzentration und Kontemplation, sondern verleiten zumindest die meisten Menschen zur unwillkürlichen Fehlhaltung eines Konsumenten oder Zuschauers? Zuweilen wird dies offenbar auch empfunden und unternimmt man skurrile Versuche, dem gegenzusteuern, indem man den Fernseher während der Messübertragung symmetrisch mit brennenden Kerzen umgibt oder wie sonst nur das heimische Maialtärchen schmückt. Ein an sich zutreffendes Gespür führt dabei zu einem unangemessenen Ausdruck der Frömmigkeit oder macht in einer Ausnahmesituation wie jetzt gar eine ungesunde Frömmigkeit offenbar, die Priester bei allem Einfühlungsvermögen als Seelsorger dennoch nicht unterstützen sollten.

Liturgisches, kulturelles oder historisches Interesse – per se gar kein Akt der Gottesverehrung

Eine aufgezeichnete und zu einem späteren Zeitpunkt ausgestrahlte Messe kann erst recht nur von sehr limitierter Berechtigung sein. Vielleicht ist sie von kirchenmusikalischem Interesse oder das Gotteshaus, wo sie gefeiert wurde, ein architektonisches Kleinod. Auch mag es sein, dass die Predigt, die gehalten wurde, über den aktuellen, aber jetzt vergangenen Anlass hinaus rhetorisch gelungen oder inhaltlich wegweisend und inspirierend bleibt. Die Liturgie mag vorbildlich gewesen sein und auch in Retrospektive und Wiederholung einen ästhetischen Genuss vermitteln, schließlich kann sie anlässlich eines historischen Ereignisses gefeiert und aufgezeichnet worden sein und deswegen den Charakter eines archivarischen Zeitdokuments annehmen: In all diesen und ähnlichen Fällen tritt der Gläubige, indem er solches anhört oder ansieht, nicht in ein lebendiges Kultgeschehen ein, wirkt als Glied des mystischen Leibes Christi nicht daran mit, selbst wenn währenddessen fromme Anmutungen in ihm aufsteigen sollten. Sind wir ehrlich, muss man hinzufügen, dass auf diese Art und Weise jedermann eine solche Ausstrahlung der heiligen Liturgie konsumieren kann, zum Beispiel aus geschichtlichem oder kulturellem Interesse. Dazu braucht man nicht gläubig, persönlich nicht einmal getauft zu sein.

Auch in Echtzeit keine technische Verbindung nötig, um in den göttlichen Kult einzutreten

Damit berühren wir einen heiklen Punkt, der insonderheit für Liveübertragen der eucharistischen Liturgie Gültigkeit hat. Zur Zeit der frühen Kirche mussten die Taufbewerber nach dem ersten Teil der heiligen Messe mit seinem mehr lehrhaften Charakter, ehe die eigentliche Feier der Eucharistie begann, den gottesdienstlichen Raum verlassen. Ohne nun diese altkirchliche Arkandisziplin in vollem Umfang wiederherstellen zu wollen, kann man doch einmal selbstkritisch die Gewissensfrage aufwerfen, ob nicht die gegenwärtige, dem deutlich entgegengesetzte Praxis der Übertragung und Ausstrahlung zu Pietätlosigkeit führen kann, eine Form der Desakralisierung darstellt.

Es bleibt also bei meiner Präferenz, sich ohne mediale Unterstützung geistig und geistlich mit der heiligen Messe zu vereinigen. Die Priester werden sogar von den deutschen Diözesen dazu aufgefordert, während der Corona-Krise auch ohne Gläubige die Messe zu feiern. Dies, obwohl ja heutzutage alle Formen, die nach Privatzelebrationen aussehen, wenig verdächtig sind, vonseiten der Bischöfe gefördert zu werden.

Quarantäne als Gunst der Stunde: Überlieferten Ritus einüben, überlieferte heilige Messe feiern!

Unter normalen Umständen bin ich kein Freund davon, wenn Zelebranten sich anhand von Lehr-DVDs den Ritus der heiligen Messe gemäß der überlieferten Liturgie autodidaktisch beibringen; jetzt bietet sich in der Corona-Krise vielleicht doch eine berechtigte Gelegenheit, dies zu tun.

Und wer den überlieferten römischen Ritus zwar schon beherrscht, aber normalerweise nicht immer in ihm zelebrieren kann, der kann jetzt Krise und Quarantäne als Chance ergreifen, dies zumindest solange zu tun, wie die gegenwärtige Ausnahmesituation anhält. Dabei gestattet es sogar die in Deutschland geltende Regelung, zu diesen heiligen Messen eine Person zuzulassen, die die Antworten gibt und das Altarglöckchen läutet. Zur Wahrung des momentan geforderten Sicherheitsabstands empfiehlt es sich eventuell sogar, es dabei vorzuziehen, die Antworten von ferne geben zu lassen. Unter dieser Voraussetzung muss dieser Dienst übrigens nicht einmal unbedingt von einer männlichen Person übernommen werden, um sich an die für den alten Ritus verpflichtenden liturgischen Vorschriften zu halten.

Foto: Alte Messe in St. Leonhard, Leonberg i.d. Oberpfalz – Bildquelle: Doris Bayer

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