Reform und Kontinuitäten. Joseph Ratzinger zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils

Zugleich eine Buchbesprechung von Clemens Victor Oldendorf, Folge II.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 24. November 2013 um 15:03 Uhr
Foto: Joseph Ratzinger - Gesammelte Schriften, Vat. II

Gegen Ende des ersten Teiles dieses Beitrags, der den Doppelband 7/1+2: „Zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils“ aus den Gesammelten Schriften Joseph Ratzingers vorstellt, wurde die Frage angedeutet, worin der innere Zusammenhalt und die gemeinsame Autorität der unterschiedlichen Konzilien ausfindig zu machen sei, wenn sich doch zeige, dass die Institution eines Konzils im Lauf der Geschichte in der Kirche durchaus wechselhaft definiert worden ist und es auch seinen Verbindlichkeitsanspruch aus unterschiedlichen Quellen bezog beziehungsweise mit einer Autorität ausgestattet wurde, die bald auf breiterer, bald auf schmälerer Basis zu stehen scheint; aus dem Konzil selbst sich ergibt, bisweilen aber auch wie nachträglich hinzugefügt wirkt. In das neuere und unser aktuelles Bewusstsein getreten ist dieses flexibel Variable am Konzilsphänomen dadurch, dass man versucht hat, den Eigencharakter des II. Vatikanischen Konzils zu bestimmen, indem man es als Pastoralkonzil den vorangegangenen, dogmatischen Konzilien anschließt und doch gegenüberstellt.

II. Folge: Vaticanum II als Teil der Konzilienkontinuität und ihrer Autorität

Daraus entsteht manches Mal der Eindruck, es gäbe jetzt einen neuen Typus von Konzil, den pastoralen, zusätzlich zum bisherigen, dogmatischen Typus. Gerade von konservativer und dezidiert traditionsorientierter Warte aus wird diese Unterscheidung gern herangezogen, um ein Autoritätsgefälle zwischen den früheren, dogmatischen Konzilien und dem II. Vaticanum zu behaupten, das eben bloß den neuen Typus eines reinen Pastoralkonzils repräsentiere. Damit möchten bestimmte theologische und kirchenpolitische Kreise formal entweder gewisse, innere Spannungen der Neuansätze des II. Vatikanischen Konzils zu den Vorgängerkonzilien und dem vorkonziliaren Lehramt, die sie selbst wahrnehmen, auflösen oder zumindest – um der Einheit der Kirche willen – „traditionalistischen“ Katholiken die Akzeptanz des II. Vaticanum erleichtern.

Bei genauerem Hinsehen nimmt man indes die Nuancen wahr, die es auch innerhalb der bisherigen Konzilien gibt, so dass nicht ein schlichtweg homogener Block von Konzilien, deren Autorität sozusagen pauschal dogmatisch ist, der pastoral beschränkten und dadurch gewissermaßen relativierten Autorität des II. Vatikanischen Konzils gegenübersteht. Außerdem würde eine solcherart vereinfachte Verbindlichkeitsdifferenz noch nicht beantworten, worin denn die gemeinsame, verbindende Autorität aller Konzilien der Gesamtkirche ihre sachliche Grundlage hat, in die auch das II. Vatikanische Konzil einbezogen ist, beziehungsweise, wenn auch das II. Vatikanische Konzil als Pastoralkonzil in diese gemeinsam-verbindliche Autorität einbezogen sein soll.

Für diese Überlegungen bin ich im ersten Teil dieses Beitrags von einem Zitat Ratzingers ausgegangen, das ich zum besseren gedanklichen Mitvollzug meiner folgenden Ausführungen zunächst in Erinnerung rufen möchte: „a) Es ist unmöglich, sich für das Vaticanum II und gegen Trient und Vaticanum I zu entscheiden. Wer das II. Vaticanum bejaht, so wie es sich selbst eindeutig geäußert und verstanden hat, der bejaht damit die gesamte verbindliche Tradition der katholischen Kirche, insonderheit auch die der beiden vorangegangenen Konzilien. b) Es ist ebenso unmöglich, sich für Trient und Vaticanum I, aber gegen Vaticanum II zu entscheiden. Wer das Vaticanum II verneint, negiert die Autorität, die die beiden anderen Konzilien trägt und hebt sie damit von ihrem Prinzip her auf. Jede Auswahl zerstört hier das Ganze, das nur als unteilbare Einheit zu haben ist.“ (Ratzinger, J., Zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils, Tbd. 7/2, S. 1060f) Besonders beachtlich in diesem Zitat ist sein Schluss, den ich deshalb gleich nochmals anführen will: „Jede Auswahl zerstört hier das Ganze, das nur als unteilbare Einheit zu haben ist.“ (ders., ebd., S. 1061) Vom Horizont „der gesamten verbindlichen Tradition der katholischen Kirche“ aus, vor dem Ratzinger die Autorität, die allen Konzilien gemeinsam ist, sieht, wird so deutlich, dass Vaticanum I und Trient nur zwei Beispiele sind, die für die Gesamtheit aller einundzwanzig Ökumenischen Konzilien stehen. Die namentlich genannten Konzilien stehen Vaticanum II historisch am nächsten, sie binden es aber an die Autorität aller vorausgegangenen Ökumenischen Konzilien und in dieselbe ein.

Die gemeinsame Autorität aller Konzilien ist also nicht entweder – sei es pauschal, sei es differenziert – dogmatische oder pastorale Autorität, sondern ökumenische Autorität in dem Sinne, in dem man das Adjektiv ökumenisch versteht, wenn man die Konzilien der Gesamtkirche Ökumenische Konzilien nennt. Diese Autorität der Ökumenischen Konzilien muss präzise umschrieben werden, damit sie nicht schöne Floskel ohne konkreten Inhalt bleibt. Jedenfalls leidet sie nicht an der scheinbaren Selbstrücknahme pastoralen Geltungsanspruchs, noch an der Wucht dogmatischer Autorität, die diesen pastoralen Geltungsanspruch nachträglich zu absorbieren droht, scheinbar rückwirkend aufwertet, in Wirklichkeit aber erdrückt. Ökumenische Autorität vermeidet das Präzis-Definitive des Dogmatischen und gewinnt gerade dadurch eine trotzdem verbindliche Weite, die die Abstufungen dogmatischer Ansprüche ebenso umschließen kann, wie sie einen neuartigen pastoralen Lehrtypus einschließlich dessen eigener Verbindlichkeitsgrade zu umfassen vermag.

Wenn heute das „Jahr des Glaubens“ seinen feierlichen Abschluss findet, das noch Papst Benedikt XVI. ausgerufen hatte, um der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils 1962 zu gedenken und wir uns hier mit Ratzingers theologischen Beiträgen „Zur Lehre des II. Vatikanischen Konzils“ auseinandersetzen, ist es angebracht, dass man vor allen Dingen Anschluss sucht an seine Überlegungen dazu, was ein Konzil an sich in der Kirche ist und für sie bedeutet. Von diesen grundsätzlichen Denkbewegungen aus wird dann das sachlich angebrachte Verständnis des II. Vaticanum zugänglicher werden.

Synedrion und Ekklesia – Identifikation miteinander oder je eigene Entität?

Um uns diesem Verständnis anzunähren, soll an dieser Stelle versucht werden, Detail- und Spezialfragen der theologischen und vorweg zuerst sogar strikt altphilologischen Herleitung bewusst beiseite lassend, die Kernaussage von Ratzingers Beitrag „Zur Theologie des Konzils“(vgl. Ratzinger, J., Zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils, Tbd. 7/1, S. 92-120) herauszuschälen. In diesem Beitrag geht es darum, vom konstitutiven Element der „Versammlung“ her eine Wesensbestimmung von Kirche und von Konzil zu erzielen. Sprachlich knüpft Ratzinger dazu an die beiden Begriffe Synedrion für Konzil und Ekklesia für Kirche an. Eine theologisch-sachbezogene Begründung dafür sieht Ratzinger in der zweifachen Weise der „Vergegenwärtigung“ des Heilswortes und des Heilswerkes in der Kirche gegeben. Im Synedrion eines Konzils vollzieht sich die Gegenwärtigsetzung des Offenbarungswortes ins Heute der Ekklesia und durch sie in der Welt. In der Ekklesia selbst aber ist es die Eucharistie, die die Gegenwärtigsetzung des fleischgewordenen Wortes Gottes bewirkt (vgl. ders., ebd., S. 93). Beides, Synedrion und Ekklesia bedeutet Versammlung, und von daher winkt die Versuchung, beide miteinander zu identifizieren. Die sprachliche Unterscheidung gebietet aber, zu differenzieren: „Das Konzil ist Synedrion, nicht Ekklesia. Beides sind qualitativ voneinander verschiedene Formen von Versammlung. Jede eucharistische Versammlung heißt Ekklesia und ist es; jede Ortskirche heißt und ist Ekklesia, weil sie immer daraufhin besteht, sich als Ekklesia, in der Gemeinschaft des ‚Brotbrechens’ zu versammeln.

Aber das Konzil heißt nicht Ekklesia, es heißt Synedrion, es stellt nicht die Kirche dar, es ist nicht die Kirche, wie jede Eucharistiefeier sie hingegen ist, sondern es ist nur ein bestimmter Dienst in ihr.“ (Ders., ebd., 107) Will man diese Feststellungen griffig zusammenfassen, könnte man sagen, dass eine fälschliche Identifikation von Synedrion und Ekklesia zu einem synodal-ekklesialen Missverständnis von Kirche führt, die erforderliche Differenzierung hingegen zu einem eucharistisch-ekklesialen Verständnis der Kirche anleitet, in der es die Funktion des Synedrion gibt: „Daraus (…) folgt, dass der Radius des Konzils weit enger ist als der der Kirche insgesamt. Das Konzil ist seinem Wesen nach eine beratende und beschließende Versammlung, es übt eine Aufgabe der Leitung aus, hat Ordnungs- und Gestaltungsfunktion. (…) Die Kirche ist dagegen nicht eine Ratsversammlung, sie ist ihrem Wesen nach die Versammlung um das Wort und um den zur Speise gewordenen Herrn, die vorweggenommene Teilhabe an Gottes Hochzeitsmahl. Das, was sie in ihrem eigentlichen Wesen ist, gemeinsamer Festtisch Gottes und Gegenwärtigsetzung des Wahrheitswortes Gottes, das vergeht nicht, sondern das weist über diese Welt hinaus und kommt, wenn sie zerfällt, erst zu seiner Erfüllung.“ (Ders., ebd., S. 106f) Nicht so poetisch, sondern prägnant gesagt: Die Ekklesia ist nicht ‚Konzilskirche’, sondern Eucharistiegemeinschaft und in der Einheit der Ortskirchen zueinander ein Netzwerk von Kommuniongemeinschaften.

Bruchhermeneutik als interpretative Entsprechung zur fälschlichen Identifikation von Konzil und Kirche

Vielleicht ist der Zusammenhang nicht auf Anhieb evident, aber die Hermeneutik des Bruches geht wahrscheinlich ausgerechnet auf das synodal-ekklesiale Missverständnis der Kirche als ‚Konzilskirche’, auf die Identifikation von Synedrion und Ekklesia zurück. Die Hermeneutik der Reform in Kontinuität entsprach hingegen, vielleicht sogar intuitiv-originär, nicht so sehr intellektuell-reflex, wie man es eher mit Ratzinger assoziieren würde, dem nicht bloß funktionalen, sondern wesensorientierten eucharistisch-ekklesialen Kirchenbild.

Daher war Ratzingers Theologie der Liturgie nicht bloß persönlicher Zugang, sein liturgisches Vorbild nicht nur individueller Stil seiner eigenen Sensibilität und Feinfühligkeit oder Ästhetik. Deswegen ist es jetzt auch nicht unwesentlich, kein bloßer Unterschied im Äußerlichen, wenn die Liturgie des regierenden Papstes mit jener Benedikts nur noch geringste Gemeinsamkeiten aufweist. In der synodal-ekklesialen Sichtweise ist die Liturgie letztlich Nebensache und Äußerlichkeit. Wird die Kirche eucharistisch betrachtet, ist die Liturgie automatisch zentral und ihr vornehmster locus theologicus, weil ihr eigentlicher Lebensvollzug.

Deswegen stimmt es bedenklich, wenn Papst Franziskus andere Akzente setzt und die Liturgie nicht mehr zu seinen zentralen Akzenten gehört. Deswegen beruhigen mich die konservativen Stimmen nicht, die beschwichtigend sagen, Franziskus habe nur einen anderen Stil als Benedikt. Sie sind auch diejenigen, die immer wieder fordern, man solle Kontrast, Dissens und Diskontinuität zwischen Franziskus und Benedikt konkret benennen. Für mich ist der eigentliche Bruch der mit einer – zwischendurch wiedererlangten – eucharistisch-ekklesialen Sicht der Kirche und einer entsprechenden Interpretation des II. Vatikanischen Konzils. Die aliturgische, synodal-ekklesiale Identifikation von Konzil mit Kirche schleudert uns zurück in die Hermeneutik des Bruches und der Diskontinuität.

Konzilien als Dienst an der Kirche, Vorläufigkeit und Hinfälligkeit dieses Dienstes

An diesem Rückfall in die Diskontinuität, die in der ersten Nachkonzilszeit sogar dezidiert-penetrant gesucht wurde, ändern auch viele thematische Übereinstimmungen zwischen Ratzinger und Papst Franziskus nichts, die vom Ansatz und Ausgangspunkt her auf das II. Vatikanische Konzil zurückgehen oder dort bedeutsam waren: etwa Kollegialität, Kurienreform und Entweltlichung. Sie sind vorhanden und teils überraschend deutlich, wie jeder, der Ratzingers Beiträge „Zur Lehre des II. Vatikanischen Konzils“ gründlich studiert, in zahlreichen Texten feststellen wird, aber wenn, dann sind es diese thematischen Übereinstimmungen, die eine Kontinuität aus bloßen Äußerlichkeiten herstellen, und eine solche Kontinuität stellt das II. Vaticanum wohl leider doch nicht in eine umfassende Konzilienkontinuität, auf die es letztlich angekommen wäre, sondern isoliert es zugleich hermetisch und hermeneutisch im synodal-ekklesialen Missverständnis einer ‚Konzilskirche’, das Papst Benedikt XVI. überwinden wollte.

Vielleicht kommt es doch noch einmal zu einer solchen Korrektur, wenn nicht, dann gilt eben auch vom II. Vaticanum, was Ratzinger über die kirchliche Einrichtung der Konzilien allgemein sagt: „(Ein Konzil, Anm. Verf.) dient der irdischen Kirche in dieser Welt, in den je besonderen Situationen der Weltenzeit. Was es beraten und beschlossen hat, wird hinfällig, wenn diese Welt dahinfällt und vieles sogar schon viel früher.“ (Ders., ebd., S. 107) Wir müssen folglich auch unser Verständnis des II. Vaticanum entweltlichen. Das befreit den Katholiken zu großer Gelassenheit gegenüber einer synodal-ekklesial missverstandenen ‚Konzilskirche’.

Folge I der Buchbesprechung von Clemens Victor Oldendorf

Band 7/1
Joseph Ratzinger (Benedikt XVI.)
Zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils
Formulierung – Vermittlung – Deutung
Format: 13,9 x 21,4 cm, 640 Seiten, Leinen mit Leseband
Joseph Ratzinger Gesammelte Schriften
Theologie Verlag Herder
€[D] 60,- / sFr 79.- / €[A] 61,70
ISBN 978-3-451-34124-3

Band 7/2
Joseph Ratzinger (Benedikt XVI.)
Zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils
Formulierung – Vermittlung – Deutung
Format: 13,9 x 21,4 cm, 640 Seiten, Leinen mit Leseband
Joseph Ratzinger Gesammelte Schriften
Theologie Verlag Herder
€[D] 60,- / sFr 79.- / €[A] 61,70
ISBN 978-3-451-34043-7

Foto: Joseph Ratzinger – Gesammelte Schriften, Vat. II – Bildquelle: Herder

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