Zum Begriff der Tradition

Abgeschlossenheit, Beharrungskraft und Lebendigkeit.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 17. Juli 2012 um 14:50 Uhr
Hl. Messe bei der Piusbruderschaft

Gastkommentar von  Clemens Victor Oldendorf.  Im Vorfeld der Dogmatisierung der Leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel, die Pius XII. am 1. November 1950 als Glaubensatz verkündet hat, stellte sich ein Begründungsproblem. Biblisch ist der Inhalt dieses Dogmas nicht bezeugt. Für einen Traditionsbeweis kann man erst relativ spät, etwa um die Wende vom 6. zum 7. Jahrhundert, mit der Argumentation einsetzen. Im Motu proprio Ecclesia Dei afflicta vom 2. Juli 1988 wurde an sich nur festgestellt, dass mit der Bischofsweihe, die Erzbischof Marcel Lefebvre am 30. Juni 1988 vier Priestern der von ihm gegründeten Priesterbruderschaft St. Pius X. ohne Apostolisches Mandat und sogar gegen den ausdrücklichen Willen Johannes Pauls II. erteilt hatte, die Exkommunikation von Weihespendern und Geweihten eingetreten war.

Eine solche Bischofsweihe wurde darin als „schismatischer Akt“ qualifiziert, der allerdings sorgfältig von einem vollendeten Schisma zu unterscheiden ist. Der Vorwurf einer Häresie an die Traditionalisten um Erzbischof Lefebvre wurde ausdrücklich nicht formuliert. Ein schismatischer Akt gleicht offenbar einem Keim, dem ein voll entfaltetes, formelles Schisma entspringen kann, jedoch nicht zwangsläufig entspringen muss. Zu keinem Zeitpunkt haben etwa die von Lefebvre geweihten Bischöfe ordentliche Jurisdiktion beansprucht, es gibt keine territorialen Zuständigkeitsbereiche, die unter ihnen aufgeteilt worden wären, niemals kam es zur Schaffung eigener,  „lefebvrianischer“ Diözesen.

Weil die Bischofsweihen vom 30. Juni 1988 also nicht wirklich auf einer prinzipiellen Leugnung des Päpstlichen Jurisdiktionsprimates beruht hatten und auch in der Folge kein formelles Schisma ausgeprägt worden war, konnte auf Anordnung Benedikts XVI. den vier 1988 geweihten Bischöfen am 21. Januar 2009 die Tatstrafe der Exkommunikation erlassen werden, nachdem sie zuvor um Aufhebung des Exkommunikationsdekretes gebeten hatten. Damit wollte Benedikt XVI. die vollständige Normalisierung der Situation der Priesterbruderschaft St. Pius X. in der Gesamtkirche begünstigen und erleichtern.

Unvollständiger, widersprüchlicher Traditionsbegriff?

Wenn auch im Motu proprio von 1988 zur Begründung der Exkommunikation nur von einem schismatischen Akt die Rede gewesen war und nicht von einer Häresie, so sprach doch Ecclesia Dei afflicta Nr. 4 von einer „Wurzel“, auf die dieser schismatische Akt zurückzuführen sei, und diese Wurzel wurde sehrwohl als lehrmäßiger Irrtum, zumindest als eine theologische Einseitigkeit oder Vernachlässigung beschrieben. Es handele sich dabei um einen „unvollständigen und widersprüchlichen Begriff der Tradition“. Unvollständig sei er, so heißt es dort, weil er den „lebendigen Charakter der Tradition“ nicht genug berücksichtige, „unzutreffend und widersprüchlich“, weil er sich dem universalen Lehramt des Papstes und der Bischöfe widersetze: „Denn niemand kann der Tradition treu bleiben, der die Bande zerschneidet, die ihn an jenen binden, dem Christus selbst in der Person des Apostels Petrus den Dienst an der Einheit in seiner Kirche anvertraute“. Diese Begründung kommt also bereits wieder stärker auf den schismatischen Aspekt der Situation zurück.

In Nr. 5 b) heißt es dann: „Wir möchten ferner auch die Theologen und Fachgelehrten der anderen kirchlichen Wissenschaften darauf aufmerksam machen, dass auch sie von den augenblicklichen Umständen herausgefordert sind. Die Breite und Tiefe der Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils machen nämlich neue und vertiefte Untersuchungen notwendig, in denen die Kontinuität des Konzils mit der Tradition klar hervorgehoben wird, vornehmlich in jenen Bereichen der Lehre, die, weil sie vielleicht neu sind, von einigen Teilgruppen der Kirche noch nicht recht verstanden wurden.“

Die hermeneutische Frage

Hier ist offensichtlich das Stichwort der Kontinuität vorgegeben, von dem der gegenwärtige Heilige Vater in seiner programmatischen Ansprache vom 22. Dezember 2005 ausgegangen ist, in der er einer unstatthaften „Hermeneutik des Bruches oder der Diskontinuität“ die authentische „Hermeneutik der Reform“ entgegengesetzt hat. Diese wird vereinfachend und popularisiert häufig als „Hermeneutik der Kontinuität“ angeführt, doch nimmt das dem Interpretationsansatz Benedikts XVI. seine eigentliche Originalität und Pointe. Indem der Papst das Gegensatzpaar „Diskontinuität/Reform“ bildet, setzt er Reform mit Kontinuität gleich, entzieht also vor allem jenen Bruchhermeneutikern, die das II. Vaticanum als Bruch feiern, den Begriff der Reform, für den sie eigentlich schon während des Konzils und der gesamten Zeit seither ein Monopol und eine Deutungshoheit über das Konzil beansprucht haben. Nun muss man zugeben, dass vom Ansatz Benedikts XVI. her natürlich auch jene mit dem Label der Bruchhermeneutik zu versehen sind, die im Vatcanum II undifferenziert den pauschalen Traditionsbruch sehen, den sie als den „Sündenfall“ der „Konzilskirche“ verwerfen und kategorisch zurückweisen.

1979 schon sagte der selige Papst Johannes Paul, dass das Konzil „im Lichte der Tradition interpretiert werden“ mĂĽsse (und nicht etwa die gesamte vorangegangene Lehrtradition im Lichte des – jeweils – letzten Konzils), und in diesem Sinne spricht der jetzige Papst von der Notwendigkeit einer „Hermeneutik der Kontinuität“. Man wĂĽrde diese aber tatsächlich zu sehr vereinfachen und missverstehen, wenn man meinte, Benedikt XVI. bestreite damit jedes Vorhandensein oder jede Legitimität bestimmter Diskontinuitäten in der Glaubens- und Kirchengeschichte.  Dies wäre tatsächlich ein nicht unbedingt im strengen Sinne theologisch, aber historisch irriger Traditionsbegriff. Vor allem aber – und das ist entscheidend – die Diskontinuitäten, die sich in diese Hermeneutik legitim einfĂĽgen (womit darauf hingewiesen sei, dass es auch illegitime Diskontinuität geben kann, die sich nicht einfĂĽgt!), sind niemals der InterpretationsschlĂĽssel des Ganzen von Glaube und Kirche. Der Kontext, in den legitime Diskontinuitäten eingeschrieben sind, erschlieĂźt sich niemals von diesen her, sondern wird erst durch die Kontinuität hergestellt, die nicht bloĂź als eine lineare Chronologie aufzufassen ist, sondern mehr als Kohärenz verstanden sein will, einem durchaus heterogenen Gewebe eher vergleichbar, als einem unabgerissenen oder unentwegt fortgesponnenen, homogenen, einzelnen Faden.

Ohne die Terminologie des Heiligen Vaters verbessern zu wollen, sollte man deshalb einmal in Erwägung ziehen, die Hermeneutik der Reform noch präziser als eine Hermeneutik der Kohärenz oder in Kohärenz zu verstehen. Der in Ecclesia Dei afflicta  Nr. 4 skizzierte, defizitäre Traditionsbegriff vernachlässigt zunächst die Lebendigkeit der Tradition und koppelt sich sodann von den jeweils aktuellen Trägern des Lehramtes ab, beziehungsweise begibt sich zum aktuellen Lehramt seit Vaticanum II in eine pauschale oder sogar prinzipielle Opposition. Wir müssen fragen: Worin besteht die Lebendigkeit der Tradition, oder noch genauer: in welchem Sinne ist die Tradition lebendig?

Der Heilige Geist als geschichtlicher Beistand der Kirche im Zeugnis der Heiligen Schrift

An dieser Stelle ist zunächst das Zeugnis der Heiligen Schrift zu befragen.Wir werden vor allem im Johannesevangelium fündig. Die entsprechenden Stellen seien hier zunächst in der Reihenfolge ihres Vorkommens im Evangelium des Johannes angeführt, anschließend ausgewertet. In Joh 14, 16f  lesen wir die Aussage Christi: „Und ich werde den Vater bitten, und er wird euch einen anderen Beistand geben, damit er bei euch bleibe in Ewigkeit, den Geist der Wahrheit, welchen die Welt nicht empfangen kann, weil sie ihn nicht sieht und ihn nicht kennt; ihr aber werdet ihn kennen, denn er wird bei euch bleiben und in euch sein.“ V. 26 fährt fort: „Der Tröster aber, der heilige Geist, den der Vater senden wird in meinem Namen, er wird euch alles lehren und euch an alles erinnern, was immer ich euch gesagt habe.“ Joh 15, 26f sagt Jesus: „Wenn aber der Tröster kommen wird, den ich euch vom Vater senden werde, den Geist der Wahrheit,  welcher vom Vater ausgeht, so wird er von mir Zeugnis geben. Und auch ihr werdet Zeugnis geben, weil ihr von Anfang an bei mir seid.“ Joh 16, 7 heißt es dann: „Doch ich sage euch die Wahrheit: Es ist gut für euch, dass ich hingehe; denn wenn ich nicht hingehe, so wird der Tröster nicht zu euch kommen; wenn ich aber weggehe, so werde ich ihn euch senden. In VV. 13-15 folgt: „Wenn aber jener kommt, der Geist der Wahrheit, so wird er euch in alle Wahrheit einführen; denn er wird nicht von sich selbst reden, sondern alles, was er hört, wird er reden, und was zukünftig ist, wird er euch verkünden. Dieser wird mich verherrlichen, denn er wird von dem Meinigen nehmen und euch verkünden. Alles, was immer der Vater hat, ist mein; darum habe ich gesagt: Er wird von dem Meinigen nehmen und wird es euch verkündigen.“

Bemerkenswert ist, dass all diese Zitate bis auf eine Ausnahme dem 14. und dem 16. Kapitel bei Johannes angehören. Zwei Verse sind aus dem 15. Kapitel,  das insgesamt die Verbindung Jesu mit seinen Jüngern und deren Bindung an Jesus zum Gegenstand hat; zentral ausgedrückt im Gleichnis vom Weinstock und den Rebzweigen (vgl. Joh 15, 1-10), durchaus ein wichtiges Bild für die Kirche im Wechsel der Zeitläufte, außerdem das Bild einer organisch-eucharistischen Kirche mit der Betonung des wechselseitigen „Bleibens“. Schließlich ist zu diesen Bibelstellen noch Lk 10, 16 hinzuzunehmen, wo Jesus spricht: „Wer euch hört, hört mich, und wer euch verachtet, verachtet mich; wer aber mich verachtet, verachtet den, der mich gesandt hat.“ Wenn wir nun darangehen, diese biblischen Texte näher zu untersuchen, so finden wir mehrere Funktionen, die dem Heiligen Geist zugeschrieben werden. Während Jesus von den Jüngern weggeht, ist der Heilige Geist der andere Beistand, der (1) in Ewigkeit, das heißt hier vor allem: durch die ganze Geschichtsdauer der Kirche hindurch, bei den Jüngern bleibt. Er hat (2) die Aufgabe, die Kirche alles zu lehren und sie an die gesamte Offenbarung in Jesus Christus zu erinnern. In diesem Erinnern fällt auf, dass der Heilige Geist der Offenbarung Jesu Christi nichts hinzufügt oder sie ergänzt, vielmehr wiederholt er sie gleichsam und hält sie gegenwärtig. (3) gibt der Heilige Geist Zeugnis von Jesus Christus und (4) befähigt er die Jünger zu diesem Zeugnis. Zeugen werden sie dadurch, dass sie (5) von Anfang an bei Jesus sind und ausharren, worin wir eine biblische Andeutung des kirchlichen Kriteriums der Kontinuität und der Tradition erblicken können. Dass der Heilige Geist die Offenbarung Christi in der Kirche bezeugt und lebendig hält, wird dadurch unterstrichen, dass er (6) nicht von sich selbst redet, sondern dass er (7) alles redet, was er hört. Er selbst empfängt die Offenbarung Jesu Christi zur Bezeugung in der Kirche (vgl. Röm 10, 17). Der Heilige Geist ist in einem ganz spezifischen Sinne der Geist des Glaubens.  Schließlich ist der Heilige Geist ein prophetischer Geist, insofern er (8) Zukünftiges verkünden wird. Der Heilige Geist vollbringt (9) in der Kirche das kultische Werk der Verherrlichung Jesu Christi, indem er von demjenigen nimmt, was Jesus ist und das dieser auf den Vater und die eigene Sendung durch den Vater zurückführt. Der Heilige Geist schöpft gleichsam aus der Offenbarung Jesu Christi; deren Verkündigung ist dessen Verherrlichung – Gottesdienst.

Die Lukasstelle, in der Jesus das Hören auf das Apostelwort mit dem Hören auf sein Wort identifiziert, setzt das Nichthören mit Verachtung gleich. Diese Verachtung ist das Gegenbild der Verherrlichung, insofern Kultverweigerung. Wie das „Meinige Jesu“, von dem der Heilige Geist „nimmt“, von Jesus auf die Sphäre des Vaters zurückgeführt wird, so ist auch die Verachtung der doxologischen Verkündigung der Offenbarung Jesu Christi durch den Heiligen Geist letztlich Verachtung des Vaters. Wenn wir das alles zusammennehmen, ist vielleicht der prophetische Aspekt als ausgesprochen dynamisch aufzufassen, ansonsten überwiegt indes ganz klar nicht ein produktiver, sondern ein reproduktiver Eindruck die Charakteristika des Geistwirkens in der Kirche. Es bewirkt eine Vergegenwärtigung der Offenbarung Jesu Christi in der Zeit und im jeweiligen Heute der Kirche. Ihrem Inhalt nach ist aber diese Offenbarung wesentlich abgeschlossen und die geistgewirkte Präsenz der Offenbarung Jesu Christi in der Kirche somit gleichzeitig permanent aktuell und konservativ.

Der Traditionsbegriff im BemĂĽhen des Konzils von Trient

Das Konzil von Trient hat sich im Horizont der Infragestellungen der Reformatoren in besonderer Weise mit dem Problem der Tradition befasst. In einem Text aus dem Jahre 1965 hat der junge Josef Ratzinger einen „Versuch zur Frage des Traditionsbegriffs“ unternommen, in dem er die tridentinische Diskussion und die Ebenen oder Linien des Traditionsbegriffs des Trienter Konzils, die sich unterscheiden lassen, bewusstmacht und auswertet. Dieser Text ist bis heute lesenswert, kann aber hier in seinen Thesen nicht ausführlich referiert werden. Er ist in der Quaestio disputata 25 zum Thema „Offenbarung und Überlieferung“ Freiburg i. Br. 1965, S. 25-69, greifbar, zu der außer Josef Ratzinger Karl Rahner einen Beitrag beigesteuert hat. Vermutlich wird Ratzingers Aufsatz in Band 9 der im Erscheinen begriffenen Gesammelten Schriften, die Erzbischof Gerhard Ludwig Müller bei Herder herausgibt, berücksichtigt werden. Wann dieser Band erscheinen kann, steht aber laut Auskunft des Verlages derzeit noch in den Sternen. Ratzinger arbeitet drei, vielleicht vier, wesentliche Traditionsentwürfe heraus. Zuerst ganz gerafft einige Grundsätze für die Auswertung des Traditionsdekretes des Konzils von Trient, in dem die Vorarbeiten Kardinal Cervinis deutlich erkennbar bleiben. Offenbarung wird nicht, wie wir es eher gewohnt sind und gerade von Trient erwarten würden,  auf zwei Quellen zurückgeführt, Tradition und Schrift. Unter Schrift wird an sich das Alte Testament verstanden, die neutestamentliche Schriftwerdung selbst als Traditionsprozess aufgefasst. Evangelium ist ganzheitlich die Heils- und Frohbotschaft Jesu Christi, teils verschriftlicht, teils aber mündlich. Ein ursprüngliches partim – partim des Entwurfs ist freilich im Dekret auf das neutralere et – et beschränkt.

Die Quelle der Traditio wird demgegenüber  gerade in den universalen Consuetudines Ecclesiae wahrgenommen, die auf apostolischen Ursprung zurückgeführt werden. Eine Sonderstellung unter diesen Consuetudines nehmen bezeichnenderweise gerade die liturgischen Usus, die Ritus recepti et approbati (vgl. DH 1613) ein. Es lassen sich also mehrere Modi unterscheiden, in denen uns die Offenbarung vergegenwärtigt und tradiert wird: (1) Die Heilige Schrift des Alten Testaments, (2) das Evangelium in seiner vierfachen Verschriftlichung (zusammen mit den anderen neutestamentlichen Schriften)  und als mündliche Kunde, (3) die in der Kirche überlieferten und gegenwärtig praktizierten liturgischen Riten. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Trient noch nicht die Auffassung vertritt, dass solche Riten zuerst von der kirchlichen Autorität vorgeschrieben, eingeführt und dann praktiziert werden, sondern, dass sie deswegen praktiziert werden, weil sie von der Kirche empfangen und bisher überliefert wurden und gerade deshalb in dieser überlieferten Gestalt auch in Zukunft zu bewahren und lebendig zu erhalten sind. So ist der liturgische Ritus ein besonders gutes Beispiel für die Lebendigkeit der Tradition. Ein überlieferter Ritus ist nicht ein altes liturgisches Buch, sondern in der Kirche eigentlich nur gegenwärtig, indem er der liturgischen Feier konkret als Vorgabe ihres Ablaufs zugrundeliegt. Dies ist das sozusagen rituelle Traditionskonzept, das auf Trient Einfluss nimmt.

Dass unter Evangelium die schriftlich niedergelegten Evangelien verstanden werden, der Begriff aber nicht auf diese schriftliche Form festgelegt wird, sondern insgesamt die Offenbarung in Jesus Christus bezeichnen kann, deutet bereits eine Dynamik an, die uns auf den vierten tridentinischen Ansatz hinfĂĽhrt, den Begriff Tradition zu fassen. Es ist ein (4) pneumatischer oder pneumatologischer Traditionsentwurf. Biblisch haben wir ihn schon aufgezeigt. Er meint die geistgewirkte Repräsentation der Offenbarung Jesu Christi die ganze geschichtliche Existenz der Kirche hindurch. Die Ăśberraschung, der wir jetzt vielleicht gegenĂĽberstehen, ist also, dass die Lebendigkeit der Tradition nicht eine modernistische Verirrung ist, sondern sich biblisch und auf Trient konziliar bezeugt findet. Freilich –  bereits biblisch und auch auf Trient ist die Tradition inhaltlich abgeschlossen, weil sie inhaltlich der in Jesus Christus gĂĽltig „aus“-gesprochenen Offenbarung entspricht. Lebendig ist sie unter dem beständigen Beistand des Heiligen Geistes wiederum auf zwei Ebenen oder besser: auf den zwei Seiten einer Medaille, nämlich dem jeweils aktuellen Lehramt und dem Glaubenssinn der gegenwärtigen Kirche.

Isolierter Glaubenssinn der gegenwärtigen Kirche als Gefahr einer positivistischen Konzeption von Offenbarung und Lehramt

Damit kommen wir endlich auf das Mariendogma von 1950 zurück, für das es keinen biblischen und erst einen sehr spät einsetzenden Traditionsbeweis gibt.  Deswegen wurde zur Begründung und Rechtfertigung des Dogmas damals sehr stark betont, dass sein Inhalt in der gegenwärtigen Kirche allgemein geglaubt werde. Hans Barion schrieb in seinem Aufsatz „Mariens Himmelfahrt in katholischer Sicht. Die Berufung auf den Glaubenssinn der Kirche“, der  in Thomas Marschlers Buch „Kirchenrecht im Bannkreis Carl Schmitts. Hans Barion vor und nach 1945“, Bonn 2004, S. 498-500, wieder leicht zugänglich gemacht wurde, sogar, dieses Dogmas eigentliche Bedeutung sei nicht sein Inhalt, sondern bestehe darin, „gezeigt zu haben, dass der Glaubenssinn „der gegenwärtigen Kirche“ (S. 499) das Enthaltensein einer Wahrheit im Depositum  verbürgen könne. Wenn dies bedeuten soll, dass der „durch das kirchliche Lehramt, in erster Linie durch den Papst geleitete Glaubenssinn der Kirche“ (S. 500) gegebenenfalls als alleiniger Ersatz an die Stelle eines Schrift- und vor allem eines umfassenden Traditionsbeweises treten könne, würde das letztlich implizieren, dass jede fromme, freilich keinesfalls irrige Ansicht, die in der Gesamtkirche in Fragen des Glaubens oder der Sitten entsteht oder phasenweise auftaucht, zum Dogma aufsteigen könnte und dadurch dann in Zukunft als Offenbarungswahrheit zu tradieren wäre. Das wäre ein gefährlicher, theologischer Positivismus, der allerdings bei Barion nicht überrascht. Ähnlich äußert sich übrigens Ratzinger, wenn er in seinem kleinen Büchlein „Die Tochter Zion. Betrachtungen über den Marienglauben der Kirche“, Einsiedeln 41990 sagt, „daß die entscheidende Triebkraft zu dieser Aussage die Verehrung für Maria war; daß das Dogma sozusagen weniger im Inhaltlichen einer Aussage als im Akt der Huldigung, der Verehrung seinen Ursprung, seine Triebkraft und auch seine Zielsetzung hat“ (S. 73).

Glaubenssinn in solider Fundierung der Väterepoche

In seiner „Theologie der Kirchenväter“, Freiburg i. Br. 22010, schreibt Michael Fiedrowicz: „Der Glaubenssinn der einfachen Gläubigen bildete keine Gegeninstanz zum kirchlichen Lehramt, konnte aber, wie die arianischen Wirren zeigen, bei dessen weitgehendem Versagen zur einzig verbleibenden Bezeugungsinstanz des wahren Glaubens werden. (…) Wenn der Glaubenssinn gegen alle theologischen Manipulationen und ständigen Neuinterpretationen des depositum fidei letztlich immun blieb und sich damit als dessen legitime Bezeugungsinstanz auswies, dann grĂĽndete dies darin, dass der sensus fidelium –  im Unterschied zu heutigen Tendenzen seiner Deutung – damals nicht als produktiver, sondern als konservativer Faktor wirkte, nicht subjektives religiöses Empfinden, sondern die Ăśberlieferung der Kirche bezeugte. Der Glaubenssinn wirkte als Beharrungskraft, die glaubenswidrige Neuerungen instinktiv erkannte und demgegenĂĽber die Treue zum UrsprĂĽnglichen bewahrte“ (S. 288f).

Pneumatischer Traditionsbegriff und Lebendigkeit der Tradition

Das Ordentliche Lehramt ist nicht in allen seinen Aussagen unfehlbar, und das II. Vatikanische Konzil hat zusätzlich ganz bewusst darauf verzichtet, von der Unfehlbarkeit feierlicher Lehrverkündigung Gebrauch zu machen. Beide, das Ordentliche Lehramt des Papstes und der Bischöfe und das II. Vaticanum in seinem außerordentlichen, aber spezifisch pastoralen Eigencharakter, sind im Sinne des pneumatischen Traditionsentwurfs des Konzils von Trient, der biblisch belegt und in der Väterepoche gestützt ist, Ausweise der Lebendigen Tradition. Das II. Vaticanum stand als legitim einberufenes und durchgeführtes Konzil, das, ohne die Unfehlbarkeit zu beanspruchen, gültige Aussagen eigener Verbindlichkeit getroffen hat, unter dem allgemeinen pneumatischen Beistand für Lehramt und Glaubenssinn der Kirche. Diese Lebendigkeit bedeutet aber nicht Zusatz zur oder Zuwachs an der Offenbarungswirklichkeit, sondern nur vertieftes Eindringen in diese Wirklichkeit und Erkenntnisfortschritt in der Gemeinschaft der Kirche. Einen irrigen Begriff der Lebendigen Tradition könnte man also entweder demjenigen zum Vorwurf machen, der behaupten wollte, der allgemeine pneumatische Beistand für Lehramt und Glaubenssinn begleite nicht die gesamte Geschichtsdauer der Kirche, sondern sei mit oder seit dem II. Vaticanum unterbrochen worden, oder aber demjenigen, der diesen pneumatischen Beistand als Möglichkeit inhaltlicher Ergänzungen zum Offenbarungsgut versteht.  Wenn Ecclesia Dei afflicta  Nr. 5 b) daher von  „jenen Bereichen der Lehre, die, weil sie vielleicht neu sind, von einigen Teilgruppen der Kirche noch nicht recht verstanden wurden“  spricht, ist zu betonen, dass es sich bei diesen neuen Elementen sogar um legitime Diskontinuitäten handeln kann.

Das beste Beispiel für eine solche legitime Diskontinuität ist wahrscheinlich die Lehre des II. Vaticanums zur Religionsfreiheit, denn die vorangehenden Äußerungen des Lehramtes zu dieser Frage während des 19. Jahrhunderts beanspruchten ebenso wenig Endgültigkeit oder Unfehlbarkeit wie das II. Vatikanische Konzil selbst. Diesem ging es dabei auch nicht darum, eine Glaubenslehre vorzutragen, sondern darum, einen positiven Wert der neueren Geistesgeschichte in das Verhältnis der Kirche zur Welt zu integrieren. Jedenfalls methodisch ist das kein Bruch, denn schon die Kirchenväter sind mit den echten Werten der paganen Philosophie und Kultur nicht anders verfahren. Die Religionsfreiheit in der Lehre des II. Vatikanischen Konzils kann mit ihrem Ursprung in der profanen Geistesgeschichte übrigens prinzipiell nicht Häresie sein, weil sie auch nicht Dogma sein könnte. Solche legitimen Diskontinuitäten zu diskutieren, bedeutet allerdings nicht mangelndes Verständnis oder mangelnde Treue und Ehrfurcht gegenüber dem Lehramt und dem Papst und den Bischöfen als denjenigen, die es ausüben. Vor allem aber sind auch solch legitime Diskontinuitäten nicht der Verständnisschlüssel des Ganzen von Glauben und Kirche, sondern ihrerseits im Kontext von Kontinuität und Kohärenz zu deuten und im Zweifelsfalle nicht einfach lehramtspositivistisch als legitim zu behaupten, sondern als legitim nachzuweisen.

Der pneumatische Traditionsentwurf des Konzils von Trient und die Stellung des Glaubenssinnes der gegenwärtigen Kirche kann – so abgesichert – vielleicht behilflich sein, Missverständnisse des lebendigen Charakters der Tradition zu beseitigen und das II. Vaticanum, als Ganzes und in einzelnen seiner Aussagen betrachtet, deutlicher und klarer als bisher in das KohärenzgefĂĽge des Lehramtes harmonisch eingeflochten zu erkennen beziehungsweise dort, wo diese Harmonie atmosphärisch tatsächlich gespannt ist, diese Spannung in solider theologischer Arbeit an den fraglichen Konzilstexten, Passagen und Formulierungen und in lehramtlicher Anstrengung bei der Rezeption der Texte des II. Vaticanums konstruktiv aufzulösen.

GlaubwĂĽrdige Ă–kumene auf dem PrĂĽfstand

Jedenfalls ist es verfehlt, der Priesterbruderschaft St. Pius X. in ihrer offiziellen theologischen Position einen irrigen oder sogar häretischen Begriff der Lebendigen Tradition zu unterstellen, weil die Priesterbruderschaft weder die biblisch, patristisch und im Konzil von Trient (!) belegte Wirklichkeit der pneumatischen Vergegenwärtigung der Offenbarung Jesu Christi in der Kirche leugnet oder als prinzipiell unterbrochen betrachtet, noch die Legitimität des II. Vaticanums als Konzil bestreitet oder es in der Gesamtheit seiner Aussagen zurückweist.

Nach allen Befunden, die sich in der Heiligen Schrift, den Vätern und im Traditionsdekret des Konzils von Trient erheben lassen, könnte, wenn ĂĽberhaupt, höchstens ein Begriff der Lebendigen Tradition, der darunter inhaltlich Neues versteht und solches substantiell Neue als legitimen Zugewinn zum Offenbarungsgut vertreten will, als irrig oder gegebenenfalls häretisch qualifiziert werden.  Strenggenommen ist dieser Irrtum bereits mit dem I. Vaticanum zurĂĽckgewiesen, wenn dort festgestellt wird, dass den Nachfolgern des Petrus der Heilige Geist nicht verheiĂźen ist, damit sie auf seine Offenbarung hin (eo revelante) eine neue Lehre (novam doctrinam) ans Licht brächten, sondern damit sie unter seinem Beistand (eo assistente) die von den Aposteln ĂĽberlieferte Offenbarung (traditam revelationem) oder das hinterlegte Glaubensgut heilig bewahren und getreu auslegen (DH 3070). Schon biblisch ist fundiert, dass es inhaltlich keine eigene Offenbarung des Heiligen Geistes gibt, sondern dass der Heilige Geist die Offenbarung Jesu Christi bezeugt (vgl. Joh 16, 13-15), aber dieser Konzilstext des I. Vaticanums schärft das sehr prägnant ein, indem das Wirken des Heiligen Geistes nicht als Offenbarung einer neuen Lehre, sondern als Beistand bei der Bewahrung und Auslegung der apostolisch ĂĽberlieferten Offenbarung Jesu Christi beschrieben wird; (non) eo revelante – novam doctrinam und  eo assistente – traditam revelationem sind einander antithetisch  gegenĂĽbergestellt.

Glaubwürdige Ökumene, wie sie der Kirche mit dem II. Vaticanum aufgetragen ist, dem die Einheit der Christenheit ein Kernanliegen war, sucht nicht allein bestehende Spaltungen zu überwinden, sondern muss ebenso danach trachten, neue Spaltungen zu vermeiden. Nach einer Bemerkung Benedikts XVI. ist die Kirche auch deshalb bleibend und verbindlich dem ökumenischen Engagement verpflichtet, weil sie historisch Mitschuld getragen, dass es zu Spaltungen kam und diese sich verfestigt haben. In dem geschichtlichen Augenblick, den wir erleben, hüte sich das kirchliche Lehramt, durch Schaffung neuer doktrineller Hürden oder sogar durch Konstruktion einer „lefebvrianischen Häresie“ die Priesterbruderschaft St. Pius X. von Papst und Bischöfen abzuschneiden.

Foto: Hl. Messe bei der Piusbruderschaft – Bildquelle: fsspx.info

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