Zelebration „ad orientem“ (zum Osten) ist Norm

Das geht aus den Rubriken des nachkonziliaren Messbuches sowie aus einer Antwort der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente eindeutig hervor.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 14. Juli 2016 um 07:20 Uhr
Petersdom

Von Dr. Gero P. Weishaupt:

Die Zelebration zum Osten („ad orientem“) ist auch nach der sogenannten ordentlichen Form des Römischen Ritus weiterhin Norm. Das geht eindeutig nicht nur aus den Rubriken des nachkonziliaren Messbuches (Missale Paulinum) vor, sondern auch aus einer Antwort (Responsum) der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente vom 25. September 2000. Wegen der aktuellen Diskussion, nicht zuletzt in den sozialen Netzwerken, wird die Antwort des römischen Dikasteriums hier vollständig wiedergegeben:

Zunächst muss berücksichtigt werden, dass das Wort expedit (es ist nützlich) keine Verpflichtung darstellt, sondern einen Vorschlag (!!!!) bezüglich der Anlage eines freistehenden Altares und der Zelebration zum Volk hin (versus populum). Der Satz ubicumque possibile sit (wo immer es möglich ist) bezieht sich auf verschiedene Aspekte. z.B. die räumliche Anlage, den verfügbaren Platz, den künstlerichen Wert des besonderen Altares, das Empfindungsvermögen der Gemeinde, die an den liturgischen Feiern in de betreffenden Kirche teilnimmt“ (Congreratio pro Culutu Divino et Disciplina Sacramentorum, Responsum Congregationis die 25 septembris 2000, Prot. No. 2036/001, in: Communicationes 2000, 171.).

Zu beachten ist: Der Hinweis der Gottesdienstkongregation auf das „Empfindungsvermögen der Gemeinde“ nimmt Bezug auf eine mögliche Trennung des Altares (die auch nicht zur Pflicht gemacht wird) von der Rückwand, nicht auf die Zelebrationsweise.

Daraus folgt: Auch nach der sogenannten ordentlichen Form des Römischen Ritus ist Norm die Zelebration „ad orientem“. Diese Norm hatte Kardinal Sarah im Blick, als er die Priester in London dazu ermutigte, unter Berücksichtigung der pastoralen Klugheit ab dem 1. Adventssonntag die heilige Messe „ad orientem“ zu feiern. Die klassische Form der Liturgie, also die sog. außerordentliche Form des Römischen Ritus, war damit nicht gemeint. Was deren Zelebration angeht, so gelten die Normen des Motu Proprio „Summorum Pontificum“ von Papst Benedikt XVI.. Daran hat auch die Erklärung des Vatikanischen Pressesaales am Montag dieser Woche erinnert. In dieser Erklärung würdigte Papst Franziskus das Bemühen Kardinal Sarahs um eine würdige, auf Gott hin zentrierte, sakrale Liturgie.

Foto:Petersdom – Bildquelle: Wolfgang Stuck

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