Zeitdokument und Zeitzeugnis. Eine Buchbesprechung

Von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 11. Oktober 2015 um 22:51 Uhr

Georg May ist eine der markantesten Priesterpersönlichkeiten und Gelehrten des deutschsprachigen Raumes in der Gegenwart. In diese Stellung gelangte der arrivierte Kanonist und Emeritus der Mainzer Johannes-Gutenberg-UniversitĂ€t vollends vor allem in der unmittelbaren Nachkonzilszeit und seither, da er nicht wie manch anderer aus RĂŒcksicht auf mögliche, kĂŒnftige Karriereaussichten davor zurĂŒckwich, sich durch luzide Kritik an den Entwicklungen auf und seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hervorzutun und dabei konsequent an als „vor-konziliar“ abqualifizierten MaßstĂ€ben festzuhalten. Mittlerweile hat er das 90. Lebensjahr ĂŒberschritten, ist also bereits von seiner Lebensspanne her als Zeitzeuge ausgewiesen.

Ähnlich wie Kardinal Domenico Bartolucci (1917-2013), dem noch von Pius XII. auf Lebenszeit ernannten Leiter des Chors der Sixtinischen Kapelle, hielt und hĂ€lt May durchgehend und ausschließlich an der ĂŒberlieferten Römischen Liturgie fest, ohne sich dazu jemals auf ein Indult oder Motu proprio berufen zu haben. Als Benedikt XVI. 2010 Bartolucci zum Kardinal kreiierte, schien der Purpur auch fĂŒr May realistisch. Menschlich, priesterlich und akademisch hĂ€tte ihm May mit seinem Lebenswerk zweifelsohne ebenfalls voll entsprechen können. Benedikt XVI. wĂŒrdigte dieses, indem er May 2011 in die höchste PrĂ€latenklasse aufnahm und zum Apostolischen Protonotar supra numerum erhob.

Die Schrift: „Die alte und die neue Messe. Die Rechtslage hinsichtlich des Ordo Missae“ ist die Buchform einer Aufsatzreihe, die ursprĂŒnglich von 1975 bis 1976 in der Una Voce Korrespondenz erschienen ist. Mit ausdrĂŒcklicher Genehmigung des Autors hat der Sarto-Verlag 2015 einen vollstĂ€ndig unverĂ€nderten Nachdruck herausgebracht, in dem selbst die damalige Orthographie beibehalten ist, was heutzutage einen eigenen, zusĂ€tzlich Ă€sthetischen Lesegenuss zur LektĂŒre beitrĂ€gt. Der immense Wert dieser Neuauflage, die ich heute, auf den Tag genau 53 Jahre nach der Eröffnung des Zweiten Vaticanums vorstelle, indes ist der eines unbestechlichen, historischen Dokuments. Der Verzicht auf jegliche Aktualisierung unterstreicht es. Die Studie entstand unter den tatsĂ€chlichen UmstĂ€nden der DurchfĂŒhrung und Umsetzung „der sogenannten Liturgiereform“, wie May, soweit ich sehe, durchgĂ€ngig formuliert.

Prinzipiell ist der insgesamt positive, praktisch-konkrete Effekt des Motu Proprio Summorum Pontificum nicht zu leugnen, doch die darin vorausgesetzte Vorstellung, bereits Paul VI. hĂ€tte nur einen alternativen, neuen Ritus neben den alten setzen wollen, wird von Georg Mays Untersuchung ĂŒberzeugend widerlegt. Die Überzeugungskraft dieser Widerlegung ist umso schlagender, als die damals entwickelte Argumentation nicht im Horizont einer solchen These entstand, sondern sich mit harten Fakten und Erfahrungswerten der tatsĂ€chlichen Praxis auseinandersetze. Nun behaupte ich nicht, Joseph Ratzinger wĂŒrde Paul VI. ernsthaft die Absicht zuschreiben, eine gleichberechtigte Koexistenz von altem und neuem Ritus zu begrĂŒnden, doch sachlich ist diese Annahme (oder Behauptung) offensichtlich die Grundlage fĂŒr Benedikt XVI.‘ Konzeption, von einer Ă€lteren und einer neueren Ausdrucksform ein und desselben Römischen Ritus auszugehen und beide kirchenrechtlich als forma extraordinaria und forma ordinaria aufzufassen.

VollstĂ€ndige Gleichrangigkeit erreicht man so nicht. Dem sogenannten ordentlichen Usus kommt ganz klar Vorrang zu. Doch es ist auch evident, dass Benedikt XVI. nicht eine solche Gleichrangigkeit erreichen wollte, sondern durch anachronistische RĂŒckprojektion seiner These auf Paul VI. dessen sogenannte Liturgiereform und deren Verbindlichkeit nachtrĂ€glich legitimieren wollte. Dies wohl in dem vollen Bewusstsein, dass RechtmĂ€ĂŸigkeit und Verbindlichkeit des Novus Ordo Missae im Lichte der faktischen historischen UmstĂ€nde seiner EinfĂŒhrung und Durchsetzung, wie sie von May in der hier vorgestellten Untersuchung damals mustergĂŒltig dokumentiert wurden, auf tönernen FĂŒĂŸen stehen.

Beim Erlass von Summorum Pontificum in der Position des höchsten kirchlichen Gesetzgebers, konnte Benedikt XVI. die Einheit und Zweigestaltigkeit des Römischen Ritus juristisch verbindlich festschreiben, die Faktenlage der Geschichte ungeschehen machen oder umschreiben, konnte und kann Ratzingers These jedoch nicht. May dazu unmissverstĂ€ndlich: „Die nicht aufhörenden Versuche, den Papst (also Paul VI., Anm. C.V.O.) als Anwalt fĂŒr die Beibehaltung des sogenannten tridentinischen Ritus in Anspruch zu nehmen, sind illusorisch“ (May, G., Die alte und die neue Messe. Die Rechtslage hinsichtlich des Ordo Missae, (Sarto), Stuttgart 2015, S. 67). Ein paar Seiten weiter fĂ€hrt er fort: „In der Instruktion vom 20. Oktober 1969 zeigte sich zum erstenmal eine gewisse RĂŒcksichtnahme auf die Priester, die ja die verĂ€nderte Messe in erster Linie betraf. Die Oberhirten sollten Ă€lteren Priestern, die ernste Schwierigkeiten bei der Verwendung des geĂ€nderten Ordo Missae, der geĂ€nderten Texte des Missale Romanum und der geĂ€nderten Leseordnung hatten, gestatten dĂŒrfen, die im Gebrauch befindlichen Riten und Texte weiterhin zu benutzen. Diese ErmĂ€chtigung unterlag jedoch einer schwerwiegenden EinschrĂ€nkung. Sie durften die Erlaubnis nur Priestern geben, die die Messe ohne Volk zelebrieren (Nr. 19). Damit war der begĂŒnstigte Kreis sehr eng gezogen. Er umfasste nur Priester vorgerĂŒckten Alters, die privat zelebrieren. Dem Volk sollte die Messe Pius‘ V. offensichtlich zur GĂ€nze und unwiderruflich entzogen werden“ (ebd., S. 69f).

Wir sehen: Ein numquam abrogatam wie von Benedikt XVI. postuliert, findet sich bei Paul VI. nicht. An eine Koexistenz zweier AusprĂ€gungen eines Ritus war mittel- und erst recht langfristig nicht gedacht, geschweige denn war sie beabsichtigt. Der tridentinische Ritus sollte nur noch fĂŒr Privatmessen weiterbenĂŒtzt werden können, das heißt fĂŒr solche Messen, die zumindest nicht ausdrĂŒcklich fĂŒr das Volk gefeiert werden, also zum Beispiel nicht bei Messen einer Pfarrei, die im Pfarrbrief stehen, auch wenn an sich GlĂ€ubige immer an einer Privatmesse teilnehmen können. Wir kennen genug FĂ€lle, wo das zudem nicht der Fall war, sondern diese Messen nur hinter verschlossener TĂŒr geduldet wurden. Außerdem konnten nur alte oder kranke Priester in den Genuss der WeiterbenĂŒtzung des bisherigen Römischen Ritus kommen. Anders gesagt und auf den Punkt gebracht: Die alte Messliturgie war Auslaufmodell, mit den alten und kranken Priestern, die sie ĂŒbergangsweise noch verwenden durften, sollte der tridentinische Ritus aussterben. Jedenfalls wĂ€ren Priester, die bereits 1969 „alt und krank“ waren, heute und auch schon 2007, als Benedikt XVI. Summorum Pontificum veröffentlichte, mehrheitlich bereits lĂ€ngst tot oder zumindest zwischenzeitlich verstorben.

Georg May beschrĂ€nkt sich in seinen Darlegungen bewusst auf den Ordo Missae, also auf die gleichbleibenden Teile der heiligen Messe. Diese Selbstbegrenzung verdichtet und konzentriert das behandelte Problem, so dass es besser greifbar wird. Der Zugang ist der eines Kirchenrechtlers, und an dieser Stelle möchte ich betonen, dass die Schilderung zum VerstĂ€ndnis trotzdem keinen juristischen Hintergrund beim Leser voraussetzt. Gerade fĂŒr solche, die die damalige Periode und ihre Ereignisse nicht selbst bewusst miterlebt haben, ist ihre Beschreibung meisterhaft anschaulich und streckenweise fesselnd zu lesen. Hier merkt man die große didaktische Erfahrung des Professors ebenso wie die seelsorgliche NĂ€he des Priesters auch zum theologisch und kirchenrechtlich oder dogmatisch nicht vorgebildeten GlĂ€ubigen.

Der Autor benutzt stets eine vornehme, höfliche, doch nicht minder deutliche Diktion: „Das Unbehagen und der Widerstand wacher und glĂ€ubiger Katholiken gegen die geĂ€nderte Liturgie der Meßfeier ließen sich in den vergangenen Jahren trotz unaufhörlicher Propaganda und pausenloser Indoktrination, trotz Druck und Drohungen, nicht unterdrĂŒcken. Die kirchliche AutoritĂ€t (…) trat gegen die Kritiker der neuen Messe mit einer SchĂ€rfe auf, die, wĂŒrde sie auf anderen Gebieten angewandt, ihr von den Vertretern der progressistischen Partei den (schwerwiegenden) Vorwurf eines RĂŒckfalls in vorkonziliare Verhaltensweisen eintragen wĂŒrde“ (ebd., S. 77f).

May scheut sich nicht, die Verbindlichkeit und den Verpflichtungsgrad der neuen Liturgie unter dem Blickwinkel zu prĂŒfen, mit dem Missale Romanum Pauls VI. möglicherweise einem ungerechten Gesetz gegenĂŒber zu stehen und gelangt zu einem affirmativen Befund (vgl. insbesondere ebd., S. 113-117, jedoch auch S. 119-134): „Die Priester und GlĂ€ubigen dĂŒrfen das Gesetz, das die Benutzung des Ordo Missae Pauls VI. vorschreibt, unbeachtet lassen, sie dĂŒrfen ihn verwenden, falls die bei Nichtbenutzung eintretenden SchĂ€den grĂ¶ĂŸer wĂ€ren, also beispielsweise Priester bei Nichtbenutzung sicher ihre Stelle verlieren wĂŒrden und dadurch ihre GlĂ€ubigen entweder verwaist oder einem progressistischen ‚Gemeindeleiter‘ ausgeliefert sĂ€hen (ebd., S. 115). Aus heutiger Perspektive kann man nach der LektĂŒre von Mays Buch an dieser Stelle einfĂŒgen, dass der Novus Ordo Missae in den Jahrzehnten seiner BenĂŒtzung seit seiner EinfĂŒhrung, dort, wo man wirklich bestrebt war, ihn in Übereinstimmung mit dem Glauben der Kirche und ihrer Liturgischen Überlieferung zu verwenden, vielleicht eine gewisse LegitimitĂ€t hinzugewonnen hat, die er formal und ursprĂŒnglich nicht besaß. Doch eine Verpflichtung, ihn zu benutzen oder bei Unerreichbarkeit der ĂŒberlieferten Liturgie auch im Novus Ordo die Sonntagspflicht erfĂŒllen zu mĂŒssen (!), kann daraus nicht abgeleitet werden.

WĂ€re es zu einer Reform der Reform Ă  la Ratzinger gekommen, hĂ€tten aber eventuell einzelne Details, die sich in der neuen Liturgie wirklich bewĂ€hrt haben, wie zB die eine oder andere zusĂ€tzliche PrĂ€fation, in die ĂŒberlieferte Liturgie von 1962 oder langfristig wieder in einen einheitlichen, gemeinsamen, genuin traditionskonformen Ritus aufgenommen werden können. Von einer solchen Reform der Reform sind und waren wir immer weit entfernt. Diejenigen, die den Ordo Missae Pauls VI. ablehnen, glitten dadurch, so argumentiert May, nicht in die Bindungslosigkeit ab, sondern blieben nur der bisherigen Bindung treu: „Auch sie wissen sich gebunden, aber nicht an den Ritus Pauls VI., sondern an jenen Pius‘ V.“ (ebd., a. a. O.).

Wer heute zu Mays Buch greift, dem wird deutlich: Die Liturgiereform wurde unter PrĂ€missen und UmstĂ€nden eingefĂŒhrt, unter denen nicht die erforderliche Rechtssicherheit gewonnen werden konnte, mit ihr einem zweifelsfrei gerechten Gesetz gegenĂŒberzustehen. Diejenigen, die an den bisherigen liturgischen BĂŒchern und Riten festhielten, gingen sozusagen auf Nummer sicher, denn an deren RechtglĂ€ubigkeit und Verbindlichkeit konnte kein auch nur annĂ€hernd vergleichbarer Zweifel bestehen. Selbst noch nach den Vorkehrungen, die mit Summorum Pontificum getroffen wurden, hat die nachkonziliare, sogenannte Liturgiereform eine quasi allgegenwĂ€rtige Diasporasituation geschaffen, in der jedenfalls niemand verpflichtet ist, bei physischer Unerreichbarkeit der ĂŒberlieferten Messe zur ErfĂŒllung der Sonntagspflicht die neue zu besuchen. Wenn es der einzelne (gegebenenfalls in AusnahmefĂ€llen) trotzdem tun möchte und Priester findet, die den Novus Ordo in Übereinstimmung mit dem Glauben und der liturgischen Tradition der Kirche zu feiern sich bemĂŒhen, wird man dies, wenn man sich der sehr ausgewogenen Argumentation Mays anschließt, nicht prinzipiell zurĂŒckweisen können.

Diese Rezension erscheint wĂ€hrend der Bischofssynode in Rom. Da möchte ich es nicht versĂ€umen, abschließend zu bemerken, dass der Novus Ordo Missae nicht eingefĂŒhrt worden wĂ€re, hĂ€tte sich Paul VI. vom ablehnenden Votum der Bischofssynode 1967 leiten lassen, die die sogenannte Missa normativa, gleichsam den Prototyp des Novus Ordo, mit ĂŒberwĂ€ltigender Mehrheit zurĂŒckgewiesen hatte.

May, G., Die alte und die neue Messe. Die Rechtslage hinsichtlich des Ordo Missae, (Sarto) Stuttgart 2015, Paperback, 147 Seiten, ISBN 978-3-943858-69-3, Preis in Deutschland: € 9,10.

Foto: Ausschnitt des Covers von „Die alte und die neue Messe“ – Bildquelle: Sarto-Verlag

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