Wer delegitimiert eigentlich den „Novus Ordo Missae“?

Detailanalyse der Responsa ad dubia der Gottesdienstkongregation, die am 18. Dezember 2021 veröffentlicht worden sind. 1. Teil: Die theoretische Grundsatzfrage. Ein Beitrag von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 25. Dezember 2021 um 22:31 Uhr
Alte Messe in St. Leonhard, Leonberg i.d. Oberpfalz

Wenn man sich die Motive in Erinnerung ruft, derentwegen im Motu Proprio Summorum Pontificum rechtlich eine Zweigestaltigkeit des einen Römischen Ritus festgelegt und festgestellt wurde, dass die ältere dieser Ausdrucksformen niemals von Papst Paul VI. oder einem seiner Nachfolger abrogiert worden und daher im Prinzip immer zugelassen geblieben sei, dann ist es klar, dass damit eine abstrakte theoretische Konstruktion und eine rechtliche Fiktion vorlagen, die gerade darauf abzielten, die nachkonziliare Liturgiereform von 1969 und Papst Paul VI., der sie verfügt und durchgeführt hatte, formal und vor allem inhaltlich zu rechtfertigen.

Selbst habe ich schon oft argumentiert, dass eine Koexistenz verschiedener Editiones typicae des Missale Romanum (und anderer liturgischer Bücher) an sich kein zwingendes Problem darstellen muss, wenn, wie in unserem konkreten Fall, die eine Ausgabe die letzte ist, die sich auf den Reformauftrag des Konzils von Trient (1545-1563) stützt, die andere die jeweils aktuelle, die sich auf die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) oder im Anschluss daran beruft. Dabei bleibt eine inhaltliche Beurteilung der Herkunft und des liturgischen Aufbaus des Ritus, der jeweils erreicht wird, zunächst einmal ganz außer Betracht, ebenso Vorzüge oder Nachteile in der dogmatischen Aussage über die Eucharistie und ihre Feier, die so zum Ausdruck kommen oder wahrgenommen werden.

Alleiniger Ausdruck des Römischen Ritus?

Traditionis Custodes sagt aber nun, die liturgischen Bücher, die von Paul VI. und Johannes Paul II. nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil promulgiert wurden, seien der alleinige Ausdruck der lex orandi im Römischen Ritus. Damit wird mehr gesagt, als nur, dass das Missale Romanum Pauls VI. an die Stelle des Missale Romanum von 1962 getreten sei und es vollständig ersetzt habe. Es wird darüberhinaus gesagt, dass das tridentinische Messbuch oder Zelebrationen damit nicht einmal mehr Teil des Römischen Ritus sind, vor allem aber nicht mehr Ausdruck der lex orandi. An dieser Stelle soll es gar nicht um das Problem gehen, dass sich dann trotz gegenteiliger Beteuerungen logischerweise die lex credendi geändert haben müsste. Doch wenn der tridentinische Ritus nicht mehr römisch ist und der aus der Liturgiereform Pauls VI. hervorgegangene Ritus die ganze Lateinische Kirche bindet, befindet sich eine heute gefeierte, tridentinische Messe sowohl hinsichtlich ihrer Rituszugehörigkeit als auch letztlich ekklesiologisch denknotwendig in einem kirchlichen Vakuum.

Bevor im zweiten Teil dieser Reihe damit begonnen wird, auf einzelne Konsequenzen aus den Antworten auf die Dubia zu Traditionis Custodes einzugehen, muss man sich in aller Deutlichkeit bewusst machen, dass es mit den neuen Bestimmungen seit dem 16. Juli 2021 an sich gar nicht mehr möglich ist, sich auf diese Regelungen zu berufen, wenn man reflektiert und aus Überzeugung an der liturgischen Überlieferung festhalten beziehungsweise den Anschluss an sie aufrechterhalten will.

Rom behauptet nachkonziliare Liturgiereform jetzt offen als Bruch

Es sind nicht die Traditionalisten, die jetzt mit Traditionis Custodes die Legitimität der nachkonziliaren Liturgiereform Pauls VI. infrage stellen. Ganz davon abgesehen, dass Benedikt XVI. dieser Legitimität in Summorum Pontificum goldene Brücken gebaut hatte, könnte man auch ohne die neuen liturgischen Bücher deswegen unbedingt selbst benutzen zu müssen, leicht zugestehen, dass einem neueren Usus des Römischen Ritus, dort, wo er inzwischen über Jahrzehnte hin getreu seiner eigenen Vorschriften beobachtet wird, Legitimität und eigene Berechtigung zuwachsen konnten, selbst wenn man meint, er habe sie ursprünglich nicht besessen oder zumindest in Erwägung zieht, sie könnten ihm zu Beginn gefehlt haben.

Alle bisherigen Altritus-Indulte und auch das Motu Proprio von 2007 ließen sich in einer Weise auffassen, in der man diese Zugeständnisse beanspruchen konnte, wenn es einem eben wichtig war, bei allem eigenem Beharren auf der tridentinischen Messe und Liturgie zur kirchlichen Obrigkeit in spannungsfreiem Einvernehmen zu stehen und man rein formal kirchenrechtlich alles richtig machen wollte.

Die Prämissen, die jetzt mit Traditionis Custodes etabliert und von den Responsa der Gottesdienstkongregation bekräftigt worden sind, sind erstmals eindeutig inakzeptabel für jeden, der die liturgischen Bücher von 1962 bisher nicht nur zum Beispiel aufgrund ästhetischer Vorliebe oder einer mehr mentalitätsmäßigen Verbundenheit bevorzugt hat. Jetzt wird nämlich die liturgische Überlieferung bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil ganz unverhohlen in eine angeblich mangelhafte, sogar fehlende, Übereinstimmung mit der lex orandi abgeschoben und aus dem Bereich dessen verdrängt, was fortan als Römischer Ritus gelten soll.

Damit wird die Liturgiereform Pauls VI. von höchster Stelle selbst (keineswegs böswillig von irgendwie obskuren oder extremistischen Kritikern am Zweiten Vaticanum) als Bruch behauptet, der ihr jedenfalls streng theoretisch die Legitimation entziehen muss, welche sie ursprünglich formal gehabt haben mag oder immerhin zwischenzeitlich durch lange gottesdienstliche Übung im zahlenmäßig überwiegenden Teil der Kirche gewonnen haben könnte. Diejenigen, die sich verpflichtet sahen, die nachkonziliare Liturgiereform in kirchlichem Gehorsam anzunehmen und sich bemühten, den neuen Messritus nicht im bewussten Gegensatz zum vorherigen zu verwenden, werden durch die Interpretation, die die Liturgiereform in Traditionis Custodis und den diesbezüglichen Erläuterungen durch die Gottesdienstkongregation erfährt, ebenso herausgefordert, ihre bisherige Haltung und liturgische Praxis zu überdenken.

Foto: Alte Messe in St. Leonhard, Leonberg i.d. Oberpfalz – Bildquelle: Doris Bayer

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung