Wer beschützt in diesen Tagen den Papst und den Vatikan – medizinisch und personell?

Auch der kleinste Staat der Welt, der Staat der Vatikanstadt („Stato della Città del Vaticano“), vefügt über Organe und Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus. Ein Überblick von Ulrich Nersinger.
Erstellt von Ulrich Nersinger am 20. März 2020 um 18:10 Uhr
Papst Franziskus und Ulrich Nersinger

2002 ordnete Papst Johannes Paul II. (1978-2005) ein „Gesetz über die Regierung des Vatikanstaates“ an. Das Gesetz sieht vor, dass die Verwaltung des Stadtstaates durch das Governatorat (Gouverneursbehörde) geschieht. Dieses wird gebildet durch die Behörden, die zur Ausübung der ausführenden Gewalt im Vatikanstaat und dessen exterritorialen Gebieten, bestimmt sind. Als Verwaltungseinheiten des Governatorates benennt das Gesetz Direktionen und Zentralämter.

Eine dieser Behörden ist die Direktion für Gesundheit und Hygiene („Direzione di Sanità ed Igiene“) Ihr kommen sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit dem öffentlichen Gesundheitswesen und der Hygiene auf dem Staatsgebiet zu. Sie leitet den „Fondo Assistenza Sanitaria – FAS“, den Fonds für den Gesundheitdienst mit seinem ständigen ärztlichen Bereitschaftsdienst, und unterhält die Vatikanische Apotheke, die „Farmacia Vaticana“.

Im Kampf gegen das Corona-Virus hat der Vatikan seine Vorsichtsmaßnahmen intensiviert. Professor Andrea Arcangeli, der stellvertretende Leiter der Direktion für Gesundheit und Hygiene, teilte gegenüber der Presse mit, dass das Corona-Virus das Leben und den Alltag im Vatikan nicht gänzlich stoppe. Die Hilfe für die Obdachlosen, die Eingänge zur Apotheke und zum vatikanischen Supermarkt sind offen, aber mit gewissen Einschränkungen.

„Wir haben Ablaufprotokolle für unsere Ärzte und Krankenpflgeger entwickelt und Verhaltensrichtlinien für Bewohner und Angestellte im gesamten Staat der Vatikanstadt ausgearbeitet. Diese orientieren sich an den von den Gesundheitsbehörden des italienischen Staates erarbeiteten Protokollen und setzen sie entsprechend der Entwicklung der Situation um. Was die Organisation unseres Gesundheitsdienstes betrifft, so haben wir innerhalb unseres Erste-Hilfe-Dienstes eine Methode entwickelt, die es uns ermöglicht, potenziell gefährdete Personen herauszufiltern und dabei den Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden. Dazu nutzen wir eine mobile Erste-Hilfe-Struktur wie das vor unserem Gebäude geparkte Wohnmobil.“

Der Zutritt zur Apotheke ist eingeschränkt und begrenzt, um zu verhindern, dass sich zu viele Menschen auf dem Apothekengelände aufhalten. Es wurde eine Kontrolle eingeführt, um sicherzustellen, dass die Anzahl der Personen in der Apotheke eine bestimmte Zahl nicht überschreitet. Zusätzlich wurde zum Schutz der Vatikan-Apotheker und Kunden eine Glasscheibe auf dem Ladentisch angebracht, um den direkten Kontakt zwischen dem Apotheker und dem Kunden der Apotheke zu verhindern.

Für die öffentliche Ordnung in der Vatikanstadt zeichnet die Direktion der Sicherheits- und Zivilschutzdienste, die „Direzione dei Servizi di Sicurezza e di Protezione Civile“ verantwortlich: „Ihr sind die Gendarmerie und das Feuerwehrkorps zugeordnet, welche durch die jeweiligen besonderen reglementarischen Bestimmungen errichtet sind. Für die Koordination der Tätigkeiten der beiden Korps und für die Erledigung der administrativen Belange dieser Tätigkeiten steht ihr der Kommandant des Gendarmeriekorps vor. Sie stellt die öffentliche Sicherheit und Ordnung in enger Zusammenarbeit mit der Päpstlichen Schweizergarde und den anderen betroffenen Behörden des Vatikans sicher, ersucht über die zuständigen Kanäle um die Zusammenarbeit der entsprechenden Strukturen des italienischen Staates und anderer Staaten und trifft Vorkehrungen gegen Unglücksfälle und plant das erforderliche Eingreifen.“

Zum vatikanischen Gendarmeriekorps („Corpo della Gendarmeria dello Stato della Città dell Vaticano“) heißt es in dem Gesetz über die Regierung des Vatikanstaates: Es „übt die institutionellen Aufgaben der Polizei aus, einschließlich jener der Grenz-, Justiz- und Steuerpolizei, zum Zwecke der Sicherheit von Orten und Personen, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen. Im Hinblick auf seine besonderen Aufgaben arbeitet das Korps mit den Justizorganen und den zuständigen Behörden des Heiligen Stuhles zusammen“.

Eine Feuerwehrtruppe („Corpo dei Vigili del Fuocco“) gibt es im Vatikan seit dem Jahre 1810. Sie war nach dem Vorbild der „Sapeurs-Pompiers“ von Paris entstanden. 1941 entschloss sich Papst Pius XII. (1939-1958), das Feuerwehrkorps neu zu ordnen und dem Governatorat zu unterstellen. Die päpstlichen Feuerwehrleute leisten ihren Dienst unter einem Kommandanten und zwei Geschwaderführern. Im Quartier des Korps befinden sich die zentralen Alarmanlagen der Vatikanstadt. Bei kleineren und mittleren Bränden vertraut man im Vatikan ganz auf die Professionalität der eigenen Feuerwehr. Für größere Brände liegen im Governatorat des Vatikanstaates Katastrophenpläne bereit, die auch den Einsatz italienischer Feuerwehrkräfte miteinschließen.

In das Sicherheitskonzept der Vatikanstadt ist auch die Päpstliche Schweizergarde mit hineingenommen; sie ist eine Einrichtung des Heiligen Stuhles und untersteht dem Kardinalstaatssekretär. Dem Korps kommt der Schutz der Person des Papstes, sei es in den päpstlichen Vorzimmern („Anticamera Pon­ti­ficia“), in seiner Begleitung oder bei religiösen und weltlichen Feiern zu. Seit dem Pontifikatsantritt von Papst Franziskus im Jahre 2013 erstreckt sich der Dienst auch auf dessen neue Residenz, das vatikanische Gästehospiz S. Marta. Ferner ist der Garde die Be­wa­chung des Apostolischen Palastes und der Eingänge zur Vatikanstadt (Bronzetor, Sankt Anna-Tor, Glockenturm und Zugang beim Palast des ehe­maligen Heiligen Offizi­ums) anvertraut – die Kontrolle über das Tor bei der Via del Perugino und des Ausgangs bei der Porta Rosa kommt der vatikanischen Gendarmerie zu.

Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu unterbinden, hat der Vatikan drastische Maßnahmen ergriffen. So sind Petersplatz und Petersdom geschlossen. Obschon der Petersplatz vatikanisches Hoheitsgebiet ist, übernehmen gemäß den Lateranverträgen von 1929 auf ihm italienische Polizeikräfte die Absicherung wahr (Sie dürfen jedoch nicht den Aufgang und das Areal des Vorplatzes, des „Sagrato“ betreten; befindet sich der Heilige Vater auf dem Petersplatz, haben sie ich, außer es wird vom Vatikan gewünscht,  auf italienisches Territorium zurückzuziehen).

Geschlossen sind damit ebenfalls das Postamt auf dem Petersplatz, die Verkaufsstellen der Vatikanischen Verlagsanstalt und der Fotodienst des Osservatore Romano, desweiteren das im Bahnhofsgebäude des Kirchenstaates untergebrachte Kaufhaus. Die Betriebskantine im Vatikan schloß ihre Pforten, sie liefert jedoch noch Bestellungen zu vatikanischen Büros aus. Auch die Museen des Vatikans, die Ausgrabungen (Nekropele) unter St. Peter, das Archiv und die Bibliotek sind für Besucher und Nutzer nicht mehr zugänglich. Ähnliche Betimmungen gelten für die exterritorialen Besitzungen des Heiligen Stuhls in Rom und in Castel Gandolfo.

Besondere Maßnahmen der höchsten Sicherheitsstufe wurden für die Residenz des Heiligen Vaters im Gätehospiz S. Marta und den Altersruhesitz des emeritierten Papstes getroffen.

Foto: Ulrich Nersinger mit Papst Franziskus – Bildquelle: privat

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