Während der Schwangerschaft ausnahmsloser Alkoholverzicht

Drogenbeauftragte der Bundesregierung und der BZgA wenden sich an schwangere Mütter.
Erstellt von Felizitas Küble am 9. September 2018 um 10:50 Uhr
Menschlicher Embryo

Berlin (kathnews/CF). Anlässlich des „Tages des alkoholgeschädigten Kindes“ am 9. September 2018 rufen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) schwangere Mütter auf, bewusst auf Alkohol zu verzichten. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann zu schwerwiegenden Schädigungen beim Kind führen – den Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) bis hin zum Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS). Kinder mit FASD können in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung dauerhaft stark beeinträchtigt sein.

Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, betont: „Alkoholgeschädigte Kinder sind ihr Leben lang auf Hilfe angewiesen, denn FASD ist nicht heilbar. Dieses Schicksal lässt sich komplett vermeiden, wenn Schwangere schlicht und einfach auf Alkohol verzichten. Zwar wissen mittlerweile mehr als 80 Prozent der Bevölkerung um die Risiken von Alkohol in der Schwangerschaft, dennoch kommen jedes Jahr tausende von Kindern mit FAS oder FASD auf die Welt. Prävention und Information sind also kein ‚Kann‘, sondern noch immer ein absolutes ‚Muss‘!“

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt: „Während der Schwangerschaft wird das Kind über die Nabelschnur mit allen notwendigen Nährstoffen von der Mutter versorgt. Auf diesem Weg gelangt auch der Alkohol zum Kind. Bereits geringe Mengen können das Ungeborene erheblich schädigen. Deshalb empfiehlt die BZgA: kein Tropfen Alkohol während der gesamten Schwangerschaft!“ Je nachdem, in welcher Schwangerschaftsphase Alkohol getrunken wird, fallen die Schädigungen unterschiedlich aus: Im frühen Stadium kann Alkohol unter anderem Organe schädigen und Fehlbildungen der Extremitäten und Gliedmaßen sowie des Gesichts verursachen. Alkoholkonsum im späteren Verlauf der Schwangerschaft kann zu Wachstumsverzögerungen und kognitiven Beeinträchtigungen beim Kind führen.

Um werdende Mütter für die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft zu sensibilisieren, bietet die BZgA für Schwangere und ihre Partner verschiedene Infos zur Entstehung und Vermeidung von Fetalen Alkoholspektrumstörungen an. Sie unterstützt werdende Mütter, denen es schwerfällt, auf Alkohol zu verzichten, auch online und anonym beim Konsumstopp. Hilfe bietet das Internetportal IRIS unter http://www.iris-plattform.de. Für Mitarbeitende in der Schwangerenvorsorge steht ein Leitfaden für die Beratung von alkoholkonsumierenden Schwangeren zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung sowie der BZgA

Textquelle: Christliches Forum

Foto: Menschlicher Embryo – Bildquelle: Ed Uthman, MD

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