Vier Kardinäle schrieben „aus tiefer Sorge“ an Papst Franziskus – eine Antwort gab es bisher nicht

Autoren des Schreibens wenden sich an die Öffentlichkeit.
Erstellt von Felizitas Küble am 15. November 2016 um 20:09 Uhr
Petersdom

Vatikan (kathnews/CF/CNA). Wegen der „Verunsicherung vieler Gläubiger“, ausgelöst durch das nachsynodale Schreiben Amoris Laetitia, haben sich vier Kardinäle „aus tiefer pastoraler Sorge“ an Papst Franziskus gewandt. Sie bitten den Papst um die Klärung von fünf „Dubia“ – also Zweifel – in der Form von Fragen zu der am 8. April 2016 vorgelegten Exhortation, die den Untertitel „Über die Liebe in der Familie“ trägt. Das Schreiben an den Papst wurde von Kardinal Walter Brandmüller, Kardinal Joachim Meisner, Kardinal Carlo Caffara und Kardinal Raymond Leo Burke verfasst und offenbar Mitte September verschickt; eine Abschrift ging an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Müller.

Die Autoren schreiben:

„Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt. Und daher informieren wir das ganze Volk Gottes von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.“

Die Kardinäle betonen, ihr Brief sei ein „Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen“.

Es sei zudem ein „Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken“.

„Wir wollen hoffen, dass niemand dies nach dem Schema „Fortschrittliche – Konservative“ interpretiert: Damit würde man vollständig fehlgehen. Wir sind tief besorgt um das wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche, und nicht darum, in der Kirche eine gewisse Art von Politik zu fördern.

Wir wollen hoffen, dass niemand uns – zu Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und als Menschen beurteilt, denen es an Barmherzigkeit fehlt. Das, was wir getan haben und jetzt tun, entspringt aus der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen.“

Mit Blick auf das achte Kapitel der Exhortation schreiben die Kardinäle, dass es „auch innerhalb des Bischofskollegiums einander widersprechende Interpretationen“ gebe.

Sie hätten daher Papst Franziskus mit der Bitte geschrieben, die „Zweifel aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind“.

Daher auch die gewählte Form der Dubia, erklären die Autoren. Die fünf Fragen seien so formuliert, dass sie als Antwort „Ja“ oder „Nein“ erforderten, „ohne theologische Argumentation“. Sie werden wie folgt dargelegt:

1) Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300 – 305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ (Nr. 84) festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ (Nr. 34) und „Sacramentum caritatis“ (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

2) Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

3) Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

4) Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ (Nr. 302) über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

5) Soll man nach „Amoris laetitia“ (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

FORTSETZUNG des Kardinal-Schreibens lesen Sie hier:

Foto: Petersdom – Bildquelle: M. Bürger, kathnews

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