Vademecum zu „Summorum Pontificum“

Kathnews-Mitarbeiter Michael Gurtner veröffentlicht ein nützliches Handbuch für die Praxis.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 13. September 2012 um 18:50 Uhr
Alte Messe

Das Motu proprio Summorum Pontificum

(kathnews) Am 7. Juli 2007 hat Papst Benedikt XVI. mit dem Motu Proprio Summorum Pontificum den Gebrauch der liturgischen Bücher, die 1962, also vor der durch das Zweite Vatikanischen Konziil in seiner Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium angestoβenen Reform der Liturgie, gültig waren, für den lateinischen Ritus der Katholischen Kirche wieder allgemein zugelassen. Das Motu Proprio ist ein Spezialgesetz und hebt die bisherigen Normen, die  diesen Rechtsbereich betrafen, vollständig auf.

Die Instruktion Universae Ecclesiae

Nach einer dreijährigen Zeit der praktischen Umsetzung des Motu  Proprio in den Teilkirchen hat die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei am 30. April 2011 die  Instruktion Universae Ecclesiae herausgegeben, die das Ziel verfolgt, die  Vorschriften des Motu Proprio zu erklären und die darin enthaltenen Vorgehensweisen bei seiner Umsetzung zu entfalten, die bei der Ausführung seiner Normen zu beachten sind (vgl. can. 34 CIC/1983).

Ein Gesetzestext ist stets allgemein formuliert und kann niemals  konkrete Einzelfälle berücksichtigen. Von daher können in der Praxis Fragen und Zweifel zu bestimmten Normen auftreten, die eine unterschiedliche Anwendung des Gesetzes, die nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, zur Folge hat.  Darum bedarf es näherer Ausführungsregelungen für die Praxis. Die Instruktion hat viele Fragen im Zusammenhang mit der Interpretation und Anwendung des Motu Proprio lösen können. Sie leistet dadurch nicht nur einen unerlässlichen  Dienst an der Einheit in der Katholischen Kirche, sondern garantiert auch die Achtung vor den  in den liturgischen Büchern von 1962 festgelegten Riten  und der damit verbundenen disziplinarischen Normen.

Vademecum zu Summorum Pontificum

Trotzdem bleiben noch Fragen offen, die bei der Umsetzung  des Motu Proprio entstehen können. Es ist darum sehr zu begrüβen, dass Mag. Michael Gurtner, Mitarbeiter bei Kathnews,  mit seinem VADEMECUM ein praktisches Handbuch vorlegt. Es will kein weiterer kirchenrechtlicher Kommentar sein, sondern “eine praktische und argumentative Hilfe” bieten  für alle, die “mit Fragen oder Schwierigkeiten konfrontiert sind, die die Rechtsstellung des klassischen Ritus betreffen und entweder wissen wollen, wie die Gesetzeslage  ist oder kirchenrechtliche Argumente brauchen, um zu ihrem angestammten Recht zu gelangen” (aus dem Vorwort des Verfassers).

Frage-Antwort-Methode

Dabei folgt der Autor die fĂĽr die Praxis bewährte Frage-Antwort-Methode. Nach kurzen einfĂĽhrenden rechtstheoretischen Ăśberlegungen gibt Michael Gurtner  auf konkrete Fragen aus der Praxis jeweils eine Antwort, die – sofern erforderlich zuvor kurz kirchenrechtlich grundgelegt – fĂĽr jedermann verständlich, zuweilen auch mit Beispielen erläutert, dargelegt wird.

Es ist dem VADEMECUM zu wĂĽnschen, dass es eine breite Aufnahme und Nutzung bei allen Gläubigen – Bischöfen, Priestern, Diakonen, Ordenleuten und Laien -, findet, denen die  klassische Römische Liturgie am Herzen liegt und sie im Sinne des Motu Proprio Summorum Pontificum feiern.

Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt

 

Buchtitel:

Mag. Theol. Michael Gurtner

Reche und Pflichten nach „Summorum Pontificum“

Ein liturgierechtliches Vademecum

Erscheinen im

Benedettoverlag CH-Aadorf
Foto: Alte Messe – Bildquelle: PMT

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