Utrechter Erzbischof: Keine Sterbesakramente bei Euthanasie

Kardinal Wim Eijk: Wer sein Leben persönlich beenden will, will sein Leben nicht in die Hände Gottes legen. Zum Empfang der Sterbesakramente ist er nicht disponiert. Ein Priester, der dennoch die Sakramente spendet oder eine Beerdigung plant, macht sich des Skandals schuldig, da seine Handlungen darauf hindeuten könnten, dass unter bestimmten Umständen Selbstmord oder Euthanasie erlaubt sind.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 17. Dezember 2019 um 11:27 Uhr
Priesterkragen

Rom/Utrecht (kathnews). Ein Priester müsse jemandem, der sich für den assistierten oder frewilligen Selbstmord (Suizid) entscheidet, klar sagen, dass die betreffende Person eine schwere Sünde begeht. Das sagte der niederländische Kardinal und Erzbischof von Utrecht Wim Eijk laut CNA (Englisch). Der Erzbischof war vor einer Priesterweihe selber jahrelang Arzt und ist promovierter Moraltheologe.

Intrinsisch schlechte Handlung

Ein Priester dürfe ebensowenig bei der Durchführung des durch Euthanasie oder Sterbehilfe bezweckten Selbstmordes anwesend sein. Denn dies bedeutet, dass er der Handlung zustimme, obwohl es sich um eine moralisch intrinsisch schlechte Handlung ist, die unter keinen Umständen gerechtfertigt werden kann.  Vielmehr müsse der Priester unmissverständlich sagen, dass unterstützter Selbstmord oder freiwillige Sterbehilfe im Widerspruch zum Wert des menschlichen Lebens stehe und eine schwere Sünde darstellt. Der Erzbischof wies auf die Lehre des Zweiten Vatikanishen Konzils in „Gaudium et spes“ hin. Danach sei der Mensch eine Einheit von Leib und Seele. Der Leib sei darum eine wesentliche Dimension des Menschen und bestimmte den inneren Wert des Menschen.

Gleiche moralische Verantwortung bei Patient und Arzt

Dagegen seien die Priester aufgerufen, die Möglichkeiten spiritueller Begleitung zu nutzen. Die moralische Verantwortung bei Patient und Arzt sei bei freiwilliger Euthanasie und assistiertem Selbstmord gleich. „Beim assistierten Selbstmord ist es der Patient, der die Medikamente nimmt, die ihm der Arzt absichtlich verschrieben hat, um Selbstmord zu begehen. freiwillige Euthanasie liegt vor, wenn der Arzt selbst die Medikamente gibt, um das Leben des Patienten auf Wunsch des Patienten zu beenden“, erklärte Kardinal Eijk.

Voraussetzung fĂĽr Sakramentenempfang und Beerdigung

Ein Mensch könne die Sakramente nur empfangen, wenn er sich der Schöpfungsordnung nicht widersetzt, den inneren Wert seines Lebens nicht verletzt und sein Leben in die Hände Gottes legt und nicht in die eigene, so Kardinal Eijk. Das Kirchenrecht nennt darum die notwenige Disposition als Voraussetzung für den Sakramentenempfang. Wo diese nicht gegeben ist, dürfen Sakramente nicht gespendet werden. Ein Priester mache sich des Skandals schuldig, wenn er in Fällen von Euthanasie und Sterbehilfe die Sakramente spendet und die Beerdigung plant. Ein solcher Priester würde damit sagen wollen, dass Selbstmord und Euthanasie unter bestimmten Umständen erlaubt seien.

Ausnahme: Verminderte Schuldfähigkeit

Kardinal Eijk erklärte allerdings, dass ein Priester die Beerdigung eines Menschen feiern kann, wenn nach Prüfung des Einzelfalles festgestellt wird, dass der Patient mit verminderter Freiheit um Selbstmord bzw. Euthanasie gebeten hat. Mangel oder gar Ausschluss an Freiheit mindert sowohl moralisch als auch rechtlich die Schulfähigkeit, da es sich nicht mehr um eine freie menschliche Handlung handelt. Kardinal Eijk betonte und würdigte den Wert der Palliativmedizin.

Foto: Priesterkragen – Bildquelle: Kathnews

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