Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Paare

Karlsruhe entscheidet Ausweitung der Adoptionsrechte für eingetragene Partnerschaft.
Erstellt von Radio Vatikan am 20. Februar 2013 um 09:04 Uhr
Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe (kathnews/RV). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat für die Ausweitung der Adoptionsrechte gleichgeschlechtlicher Paare entschieden. Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor adoptiertes Kind ebenfalls adoptieren. Die Regelung, die Schwulen und Lesben diese sogenannte Sukzessivadoption verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, widerspreche dem Recht auf Gleichbehandlung des Grundgesetzes und sei demnach verfassungswidrig. Das entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts an diesem Dienstag in Karlsruhe. Bis 30. Juni 2014 muss der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Regelung schaffen. Die Sukzessivadoption entspricht aber explizit nicht der Fremdkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare. (1 BvR 3247/09 und 1BvL 1/11). Diese bedeutet, dass ein gleichgeschlechtliches Paar ein fremdes Kind gemeinsam adoptiert. Ein solches Gesetz ist in bereits 10 Ländern in Kraft, Frankreich kommt dieses Jahr dazu.

Foto: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe – Bildquelle: Tobias Helfrich / Wikipedia

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