Sonderablässe des Apostolischen Stuhles

Aus dem Dekret der Apostolischen Pönitentiarie über die Gewährung von Sonderablässen an die Gläubigen in der gegenwärtigen Pandemie-Situation vom 20. März 2020.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 21. März 2020 um 13:56 Uhr
Petersdom

Vatikan (kathnews). In einem Dekret der Apostolischen Pönitentiarie vom 20. März 2020 werden jenen Gläubigen besondere Ablässe gewährt, die an der Covid-19-Krankheit (Coronavirus) leiden, sowie den Mitarbeitern des Gesundheitswesens, den Familienmitgliedern und all jenen, die in irgendeiner Eigenschaft, auch durch Gebet, für die Erkrankten sorgen.

Ein Ablass „ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend dipsonierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet“ (can. 992 CIC/1983).

Die Gewinnung eines Ablasses ist immer an drei Bedingungen gebunden:

  • sakramentale Beichte,
  • Empfang der heiligen Kommunion,
  • Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters.

Diese drei Bedinungen können auch nach der Coronakrise erfüllt werden. Nur im Todesfall gewährt die Kirche auch ohne diese Bedinungen den vollkommenen Ablass (siehe unten). In dieserm Fall ergänzt (Italienisch: supplice, Latinisch: supplere) die Kirche  die drei Bedingungen, die nicht erfüllt werden können.

Kathnews veröffentlicht die Bedingungen für die Sonderablässe in einer deutschen (nicht autorisierten) Übersetzung des italienischen Originals:

Ablass für die erkrankten Gläubigen

Der vollkommene Ablaß wird den an Coronavirus erkrankten Gläubigen gewährt, die auf Anordnung der Gesundheitsbehörde in Krankenhäusern oder in ihren eigenen vier Wänden unter Quarantäne gestellt werden, wenn sie sich – von der Sünde losgelöst – über die Medien geistlich zur Feier der Heiligen Messe, zum Gebet des Heiligen Rosenkranzes, zur frommen Praxis des Kreuzweges oder anderer Formen der Frömmigkeit vereinigen, oder wenn sie zumindest das Glaubensbekenntnis, das Vaterunser und eine fromme Anrufung der Seligen Jungfrau Maria rezitieren, diese Prüfung im Geiste des Glaubens an Gott und der Liebe zu ihren Brüdern und Schwestern aufopfern, mit dem Willen, die üblichen Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters) so bald wie möglich zu erfüllen.

Ablass für die Mitarbeiter im Gesundheitswesen

Mitarbeiter des Gesundheitswesens, Familienangehörige und alle, die nach dem Beispiel des barmherzigen Samariters, der sich der Ansteckungsgefahr aussetzt, Coronavirus-Patienten nach den Worten des göttlichen Erlösers betreuen: „Niemand hat größere Liebe als diese: sein Leben für seine Freunde zu geben“ (Joh 15,13), werden das gleiche Geschenk des vollkommenen Ablasses unter den gleichen Bedingungen erhalten.

Weitere Ablässe

Diese Apostolische Pönitentiarie gewährt auch bereitwillig einen vollkommenen Ablaß unter den gleichen Bedingungen anlässlich der gegenwärtigen Weltepidemie sogar denjenigen Gläubigen, die  das Allerheiligste Sakrament besuchen oder sich der eucharistischen Anbetung oder einer mindestens halbstündige Lesung der Heiligen Schrift oder dem Beten des Heiligen Rosenkranzes oder der frommen Übung des Kreuzweges widmen oder den Rosenkranz der Göttlichen Barmherzigkeit beten, um vom allmächtigen Gott das Ende der Epidemie die Erleichterung für die Bedrängten und ewige Erlösung für diejenigen, die der Herr zu sich gerufen hat zu erflehen.

Vollkommener Ablass im Todesfall

Die Kirche betet für diejenigen, die sich außerstande sehen, das Sakrament der Krankensalbung und des Viaticum zu empfangen, indem sie jeden einzelnen kraft der Gemeinschaft der Heiligen der göttlichen Barmherzigkeit anvertraut und den Gläubigen einen vollkommenen Ablaß im Todesfall gewährt, vorausgesetzt, daß sie entsprechend disponiert sind und zu Lebzeiten einige Gebete gesprochen haben (in diesem Fall ersetzt die Kirche die drei üblichen Bedingungen, GPW: sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach den Meinung des Heiligen Vaters ). Zur Erlangung dieses Ablasses wird die Verwendung des Kruzifixes oder des Kreuzes empfohlen (vgl. Enchiridion indulgentiarum, Nr. 12).

Foto: Petersdom – Bildquelle: M. Bürger, kathnews

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