Selbstsäkularisierung – Bischofskonferenz lockert kirchliches Arbeitsrecht

Ein Kommentar von Mathias von Gersdorff:
Nun lockert sie das kirchliche Arbeitsrecht – aus freien Stücken, wie in einer Presseerklärung der Deutschen Bischofskonferenz zu lesen ist. In keiner Weise ist sie dazu verpflichtet. Begründet beispielsweise ein Paar eine homosexuelle Lebenspartnerschaft, so soll dies nicht mehr zu einer Kündigung führen. Gewerkschaften können von nun an „am Zustandekommen kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen organisatorisch“ beteiligt werden. Eine zweite Zivilehe nach einer Scheidung soll nur in Ausnahmefällen zu einer Kündigung führen.
Mit diesen und vielen Maßnahmen werden die katholischen Verbände wie Caritas oder „Sozialdienst katholischer Frauen“ praktisch zu säkularen Unternehmen. Der katholische Geist, der in diesen Verbänden leben sollte, kann unter diesen Umständen kaum noch existieren. Diese Maßnahmen sind erschütternd, weil sie praktisch nicht mehr rückgängig zu machen sind. Sie sind Symptom eines völligen Mangels an historischem Bewusstsein. Mit dieser Selbstsäkularisierung werden Fakten geschaffen, die die künftigen Generationen von Katholiken nur unter schwierigsten Umständen wieder rückgängig machen können. Die katholische Kirche in Deutschland verzichtet freiwillig auf einen Status, der fast einmalig auf der Welt ist. Hier vollbringt die Bischofskonferenz, was in anderen Ländern nur durch liberale Revolutionen möglich war.
Foto: Kardinal Marx – Bildquelle: Wolfgang Roucka