Sechs Jahre Papst Franziskus

Ein Beitrag von P. Thomas Achatz ISPN.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 17. MĂ€rz 2019 um 19:17 Uhr
Papst Franziskus

Am 13. MĂ€rz 2019 jĂ€hrte es sich zum sechsten Mal, daß der Erzbischof von Buenes Aires Jorge Mario Kardinal Bergoglio zum 266. Bischof von Rom gewĂ€hlt wurde. Erstmals seit der Antike gibt es seither einen NichteuropĂ€er auf dem Stuhl Petri, erstmals ĂŒberhaupt einen Jesuiten und TrĂ€ger des Namens Franziskus als Papst und erstmals seit rund 600 Jahren einen Papst, dessen VorgĂ€nger noch lebt. Beim hinzutreten weiterer PĂ€pste desselben Namens wird man ihn Franziskus I. nennen – entsprechend jener Tradition der Benennung, die nur von Johannes Paul I. (1978) unterbrochen wurde. Überwog 2013 in den Medien noch das Wohlwollen gegenĂŒber dem neuen Pontifex Maximus, so steht gegenwĂ€rtig in der öffentlichen Wahrnehmung eher das Mißbrauchsthema im Vordergrund und es kommen auch kritische Stimmen zu Wort. Einige Stichpunkte mögen in Erinnerung rufen, welche Ergebnisse dieses Pontifikat fĂŒr die katholische Kirche bisher erbracht hat:

– Die pĂ€pstliche Sommerresidenz Castel Gandolfo wurde zum Museum umgewidmet.
– Historisch erstmalig waren die Begegnung eines Papstes mit dem russisch-orthodoxen Patriarch von Moskau und die Reise auf die Arabische Halbinsel. Die Papstmesse in Manila 2015 war mit sieben Millionen GlĂ€ubigen der teilnehmerstĂ€rkste christliche Gottesdienst aller Zeiten.
– Verheiratete Diakone der katholischen Ostkirchen werden auch außerhalb ihrer StammlĂ€nder nicht mehr auf dem Dispensweg, sondern auf dem Gesetzesweg zu Priestern geweiht und dĂŒrfen wie bisher nach der Weihe keine Ehe mehr eingehen.
– Die Titel „PĂ€pstlicher EhrenprĂ€lat“ und „Apostolischer Protonotar supra numerum“ werden nicht mehr neu vergeben. Als „PrĂ€lat“ und „HochwĂŒrdigster Herr“ werden langfristig wie ursprĂŒnglich nur noch Mitglieder der kirchlichen Hierarchie angesprochen und sofern diese DignitĂ€re sind auch nach deren Emeritierung. Zum „PĂ€pstlichen Ehrenkaplan“ können verdiente Priester, die nicht Mitglied eines Ordensinstitutes oder einer Gesellschaft des apostolischen Lebens sind, ab 65 Jahren oder nach 10 Jahren VatikantĂ€tigkeit ernannt werden, wobei im Klerus einer Diözese maximal 10 % einen Monsignoretitel haben dĂŒrfen.
– Höhere PrĂ€laten emeritieren nicht mehr automatisch mit 75, sondern wie die Diözesanbischöfe nach Annahme ihres RĂŒcktrittsgesuches durch den Papst. Dieser behĂ€lt sich das Recht vor, Bischöfe und höhere WĂŒrdentrĂ€ger jederzeit ohne Angabe von GrĂŒnden abzuberufen.
– Nach dem Protokoll des pĂ€pstlichen Hauses werden auch nicht gĂŒltig verheiratete Partner von StaatsoberhĂ€uptern vom Papst empfangen. Die pĂ€pstlichen KleidungsstĂŒcke werden nicht vollumfĂ€nglich benutzt. Die Kniebeuge vor dem Heiligen Vater ist unerwĂŒnscht.
– Das Motu Proprio Mitis Iudex Dominus Iesus enthĂ€lt die bisher weitreichendsten VerĂ€nderungen an dem seit 1983 geltenden Kirchenrechtskodex. Bei Eheannunllierungsverfahren entfĂ€llt die GegenprĂŒfung in Form einer verpflichtenden zweitinstanzlichen Gerichtsuntersuchung. Bei offenkundiger Ehenichtigkeit kann der Diözesanbischof selbst als oberster Kirchenrichter der Diözese tĂ€tig werden und sich dabei eines verkĂŒrzten Verfahrens bedienen.
– Die Canones im kirchlichen Eherecht des CIC, die sinngemĂ€ĂŸ mit dem orientalischen Codex ĂŒbereinstimmen, wurden im Wortlaut an den in den katholischen Ostkirchen geltenden CCEO angepaßt. Katholiken, die einer orientalischen Kirche angehören, können kĂŒnftig nicht mehr von einem Diakon, sondern nur noch von einem Priester gĂŒltig getraut werden.
– Im nachsynodalen Apostolischen Schreiben Amoris Laetitia betont der Papst Aspekte der Moraltheologie, die ungĂŒltig Wiederverheirateten entgegenkommen sollen. Die Rechtslage, wonach niemand zum Kommunionempfang zugelassen wird, der sich einer schweren SĂŒnde bewußt ist, hat sich jedoch nicht verĂ€ndert.
– Die Enzyklika „Laudatio si“ fĂŒgt die Sorge um die Bewahrung der Schöpfung in die katholische Soziallehre ein.
– 2016 beging die Kirche anlĂ€ĂŸlich des 50jĂ€hrigen JubilĂ€ums der feierlichen Schließung des Zweiten Vatikanischen Konzils ein außerordentliches Heiliges Jahr der Barmherzigkeit. Seither können Missionare der Barmherzigkeit im Forum internum von nicht festgestellten Exkommunikationen aufgrund besonders schwerwiegender SĂŒnden lossprechen, deren Absolution ansonsten dem Heiligen Stuhl mittels der Apostolischen Pönitentiarie vorbehalten ist (Hostienfrevel, Bruch des Beichtgeheimnisses, Absolution eines Mitschuldigen gegen das 6. Gebot, tĂ€tlicher Angriff auf den Papst, Bischofsweihe ohne pĂ€pstliches Mandat). Alle BeichtvĂ€ter haben seither die ordentliche Vollmacht von der Exkommunikation wegen Abtreibung zu absolvieren.
– Die Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. erhalten durch pĂ€pstliche Anordnung die Vollmacht in der Beichte gĂŒltig von den SĂŒnden loszusprechen. Von ihnen eingesegnete Ehen erhalten ihre GĂŒltigkeit durch die nachfolgende Eintragung in die diözesanen Register.
– Die pĂ€pstliche Kommission Ecclesia Dei ist aufgelöst und die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr die Priesterbruderschaft St. Pius X., fĂŒr Fragen bezĂŒglich der außerordentliche Form des römischen Ritus und der dafĂŒr errichteten Gemeinschaften ist an die Kongregation fĂŒr die Glaubenslehre ĂŒbertragen.
– Aus Behördenzusammenlegungen entstanden an der römischen Kurie die Dikasterien fĂŒr Laien, Familie und Leben, fĂŒr den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen und fĂŒr die Kommunikation. Letztere besitzt AutoritĂ€t ĂŒber die gesamte Öffentlichkeitsarbeit des Heiligen Stuhles und der Vatikanstadt. Radio Vatikan existiert nur noch im Form des Internetportals Vatican News.
– Zur BekĂ€mpfung des sexuellen Mißbrauchs im kirchlichen Raum wurde eine Kinderschutzkommission eingerichtet, Treffen des Papstes mit Mißbrauchsopfern organisiert, ein beratende Konferenz fĂŒr die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen abgehalten und ein 21-Punkte-Plan vorgestellt, fĂŒr dessen Umsetzung die Diözesanbischöfe verantwortlich sind. Nachdem der Vatikan auf diskrete Hinweise lange nicht reagiert hatte, wurde mit Theodore McCarrick erstmals ĂŒberhaupt ein vormaliger Kardinal strafweise in den Laienstand zurĂŒckversetzt.
– Das pĂ€pstliche Wirtsschaftssekretariat hat AutoritĂ€t ĂŒber alle wirtschaftlichen AktivitĂ€ten des Heiligen Stuhles und der Vatikanstadt. Ihm steht ein Wirtschaftsrat aus acht Bischöfen und sieben Finanzexperten zur Seite. Die Vatikanbank I. O. R. wurde gemĂ€ĂŸ ihrem ursprĂŒnglichen Auftrag als Institut fĂŒr religiöse Werke neu strukturiert und fĂŒhrt keine Privatkunden mehr. Sie erfĂŒllt jetzt vollumfĂ€nglich die einschlĂ€gigen europĂ€ischen Normen, was die Kontrolle und Nachverfolgung von GeldflĂŒssen angeht. Gegen der GeldwĂ€sche oder Steuerhinterziehung verdĂ€chtige Kunden wurde Strafanzeige erstattet.
– Der Ablauf der Weltbischofssynoden ist neu geordnet. Es gibt jetzt vorhergehende Befragungen, eine Vorversammlung, vom Papst ernannte Nichtbischöfe, auch mĂ€nnliche und weibliche Laien mit Stimmrecht und eine gewĂ€hlte Kommission fĂŒr die Auswertung der Synodenergebnisse, der zusĂ€tzlich vom Papst ernannte Mitglieder angehören können. Ein vom Papst promulgiertes Abschlußdokument ersetzt kĂŒnftig die nachsynodalen Apostolischen Schreiben.
– In der Liturgie ist der hl. Josef in allen Hochgebeten zu nennen. Die Fußwaschung am GrĂŒndonnerstag ist nicht mehr auf katholische MĂ€nner beschrĂ€nkt. FĂŒr die Übersetzung der lateinischen Liturgietexte in die Landessprachen sind alleine die Bischofskonferenzen verantwortlich. Neue Erzbischöfe bekommen das Pallium generell in ihrer Metropolitankirche aufgelegt.
– Die PĂ€pste Johannes XXIII., Paul VI. und Johannes Paul II. sowie Mutter Teresa von Kalkutta und Erzbischof Oscar Romero und andere wurden heiliggesprochen. Der armenische Mönche Gregor von Narek wurde als 36. Heiliger zum Kirchenlehrer proklamiert. In den Kanonisationsprozessen gilt die Hingabe des Lebens neben Bekennertum und Martyrium als eigene Kategorie.
– Die kĂŒnftige Ablehnung der Todesstrafe wurde in den Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) eingefĂŒgt.
– Die seit Pius XII. geltenden Bestimmungen fĂŒr Nonnen in pĂ€pstlicher Klausur wurden grundlegend erneuert. Oberinnen haben jetzt mehr Rechte gegenĂŒber dem Diözesanbischof. KĂŒnftige Klausurnonnen dĂŒrfen erst neun Jahre nach dem Klostereintritt die feierliche Profeß ablegen. Jedes rein kontemplative Nonnenkloster muß einem Verband angehören, mindestens aber in der Ordensoberenkonferenz vertreten sein. NeugrĂŒndungen, die nach 15 Jahren keine 8 Profeßnonnen haben, sind aufzulösen. Kaum lebensfĂ€hige Klöster dĂŒrfen keine auslĂ€ndischen Nonnen anwerben, sondern sollen mit anderen Klöstern zusammengelegt werden.
– In den Dossiers von Erzbischof ViganĂČ sowie in den BĂŒchern „Der Diktatorpapst“ und „Der verlorene Hirte“ wird der regierende Pontifex öffentlich heftig kritisiert.
– Durch das vorlĂ€ufige Abkommen mit der Volksrepublik China wurde ein Schisma ĂŒberwunden. Alle chinesischen katholischen Bischöfe sind jetzt von Rom anerkannt. Zu diesem Zweck mußten die Bischöfe der romtreuen Untergrundkirche zugunsten von bekennenden Kommunisten zurĂŒcktreten.
– GemĂ€ĂŸ der UNO-Konvention von Merida wurde ein Anti-Korruptions-BĂŒro unter Leitung eines Generalrevisors eingerichtet, das die gesamte Buchhaltung des heiligen Stuhles und der Vatikanstadt kontrolliert.
– Ein Teil der leitenden Vatikanfunktionen kann – wie schon im alten Kirchenstaat – von Laien ĂŒbernommen werden. Bei kirchlichen Ehegerichten muß nur noch der Vorsitzende des Richtergremiums ein Priester sein. Die LehrstĂŒhle an katholisch-theologischen Hochschulen mĂŒssen nicht mehr zur HĂ€lfte von Klerikern besetzt sein.
– In Bearbeitung sind noch die Neufassung der Kuriengesetzgebung und des kirchlichen Strafrechts zum Zweck einer effizienteren Anwendung und ein Motu Proprio zur besseren BekĂ€mpfung des Mißbrauchs.
– Gegen Bischöfe, die des Missbrauchs, der Vertuschung oder anderer schwerer Vergehen (delicta graviora) verdĂ€chtigt werden, ist die Kongregation fĂŒr die Glaubenslehre mit der DurchfĂŒhrung der Untersuchungen (inquisitiones) beauftragt und fungiert somit wieder im wörtlichen Sinn als Inquisitionsbehörde.
– Die SollstĂ€rke der Schweizergarde wurde auf 135 Mann erhöht und das Kardinalskollegium noch weiter internationalisiert.
– Auf dem Petersplatz wurden unter den Kolonnaden WaschrĂ€ume fĂŒr Obdachlose eingerichtet.

Ein abschließendes Urteil ĂŒber einen Papst ist kĂŒnftigen Historikern und der göttlichen Gerechtigkeit zu ĂŒberlassen. Entscheidend fĂŒr die Katholiken jetzt und heute ist die Glaubenstreue auch in Krisenzeiten sowie das bestĂ€ndige Gebet fĂŒr Papst und Kirche und um die Erlangung heiligmĂ€ĂŸiger Priester und Ordensleute fĂŒr die Evangelisierung und zur Erneuerung der Kirche im Heiligen Geist.

Foto: Papst Franziskus – Bildquelle: Kathnews

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