Salzburger Erzbischof zur Frage der Impfung gegen Corona

Bericht und Einordnung von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 4. Dezember 2021 um 14:27 Uhr
Bischöfe

Salzburg/Wien (kathnews). Im Anschluss an Gespräche, die Vertreter der in Österreich staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften mit der dortigen Bundesregierung hinsichtlich der ab 1. Februar 2022 geplanten, allgemeinen Impfpflicht in der Alpenrepublik geführt haben, hat sich Franz Lackner, der Erzbischof von Salzburg, zugunsten einer Impfung und einer solchen Impfpflicht ausgesprochen. Dabei verwies er darauf, dass Papst Franziskus die Impfungen ebenfalls fördere und die Glaubenskongregation die derzeit zur Verfügung stehenden Impfstoffe für moralisch unbedenklich erklärt habe. Dabei geht es um das Problem im Hintergrund, dass diese Impfstoffe entweder in ihrer Entwicklung oder aber in der Erprobung ihrer Wirksamkeit (nicht in ihrer Zusammensetzung oder ihren Inhaltsstoffen!) mit fetalen Zelllinien Verbindung haben, die wiederum auf Abtreibungen zurückgehen.

Herstellung unzulässig, Impfung nur unter bestimmten Voraussetzungen hinnehmbar

Die Darstellung der Position der Glaubenskongregation durch Lackner ist zumindest unvollständig. Diese hatte eindeutig erklärt, es sei moralisch nicht zulässig, solche Impfstoffe zu entwickeln und herzustellen, es sei aber unter Umständen akzeptabel, sich mit so entstandenen Impfstoffen impfen zu lassen, wenn die Impfung einerseits unausweichlich sei, andrerseits keine moralisch unbedenklichen Impfstoffe als Alternativen zur Auswahl stünden.

Ganz von einem (auch bloß entfernten oder indirekten) Konnex der derzeitigen Vektor- oder mRNA-Impfstoffe mit der Abtreibung abgesehen, sind Bedenken gegen diese Vakzine aufgrund von deren völlig neuartiger Wirkweise legitim und vor allem wegen der Tatsache, dass sie günstigstenfalls lediglich vor schweren Krankheitsverläufen schützen und keine sterile Immunität vermitteln, Geimpfte den Virus also unverändert weitergeben können.

Pockenimpfung verfassungskonform wegen vermiedener Erkrankung und steriler Immunität

In Österreich hatte es bis 1981 bereits einmal eine Impfpflicht gegeben, und zwar gegen die Pocken. Eine Vergleichbarkeit mit der derzeitigen Impfung gegen Covid-19 besteht gerade deshalb nicht, weil durch die Pockenimpfung eine Ansteckung tatsächlich verhindert, nicht bloß eine Erkrankung in ihrer Symptomatik abgemildert wurde. Außerdem handelte es sich dabei selbstverständlich um eine erprobte, herkömmliche Impfung, nicht um ein völlig neuartiges Wirkprinzip. Deswegen kann aus der Vereinbarkeit der früher obligatorischen Pockenimpfung mit der österreichischen Bundesverfassung keineswegs stringent darauf geschlossen werden, dass gegebenenfalls jede Impfpflicht in Österreich verfassungskonform erlassen und auferlegt werden könne, im gegenständlichen Falle jene gegen Corona.

Vorauseilender Gehorsam nicht gefordert, Totimpfstoffe sind möglichst zu präferieren

Zwar werden gegen Corona bislang ungeimpfte Personen in Österreich derzeit sehr auffällig seitens der Politik und Medien dazu aufgefordert, sich spätestens jetzt unverzüglich impfen zu lassen, doch wird eine gesetzliche Impfpflicht nicht vor 1. Februar 2022 bestehen. Vorher ist jedenfalls niemand in Österreich verpflichtet, sich impfen zu lassen, und da klassische Impfstoffe, Novavax und Valneva, vor der Zulassung stehen, kann man auch dann noch erklären, ausschließlich bereit zu sein, sich mit einem dieser beiden Totimpfstoffe impfen zu lassen, damit jedoch der Impfpflicht selbstverständlich und alsbald zu genügen, wenn sie zugelassen sind und verabreicht werden. Der ethisch unbedenklichste scheint momentan Valneva zu sein.

Gemeinwohlerwägungen langfristig anlegen

Die von Lackner weiters ins Feld geführte Argumentation mit dem Gemeinwohl überzeugt nicht, weil nicht nur ein möglicher kurzfristiger Nutzen oder Vorteil für das Gemeinwohl philosophisch und moraltheologisch in Betracht gezogen werden darf, sondern noch mehr ein potentieller Nachteil oder Schaden für das langfristige Gemeinwohl mitbedacht werden muss. Solch negative Auswirkungen auf das Gemeinwohl können für Vektor- und mRNA-Impfstoffe derzeit nicht beurteilt werden, denn wenn sie auch schon millionenfach verimpft wurden und in den meisten Fällen ohne unmittelbare, schwere Nebenwirkungen geblieben sein mögen, kann derzeit doch nicht gesagt werden, wie sie sich in zehn oder fünfzehn Jahren auf diejenigen auswirken werden oder bis dahin ausgewirkt haben werden, die bisher schon damit geimpft worden sind.

Es geht also nicht um eine prinzipielle Impfverweigerung, und selbst ohne irgendeinen Konnex zur Abtreibung hätte jeder das Recht, Impfstoffe, die keine klassischen Totimpfstoffe sind, in ihrer Anwendung für sich persönlich bis auf weiteres auszuschließen.

Diese oder alle Impfstoffe, richtiger: Impfungen gegen Corona, die damit vorgenommen werden, weltanschaulich oder theologisch zu einer Art apokalyptischen Signum und zur Glaubensfrage an sich aufzubauen, wäre allerdings ebenso verfehlt, wie darin einen unabdingbaren Akt der gesellschaftlichen Solidarität oder Nächstenliebe zu sehen, zu dem man menschlich oder gar religiös unter allen Umständen verpflichtet wäre.

Foto: Bischöfe – Bildquelle: Kathnews

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