Rom übt scharfe Kritik an Freiburger Seelsorge-Handreichung – Rücknahme verlangt
Würzburg (kathnews/KNA). Der Präfekt der Römischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, hat die Freiburger Seelsorge-Handreichung für Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung scharf kritisiert. In einem jetzt bekanntgewordenen Schreiben an den Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch erklärt Müller, der Entwurf der Handreichung müsse zurückgenommen und überarbeitet werden. Keinesfalls dürften pastorale Wege offiziell gutgeheißen werden, die der kirchlichen Lehre entgegenstehen. Müllers Schreiben an Zollitsch, der zugleich Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist, erscheint im Wortlaut in der „Tagespost“ (Dienstag). Der Brief wurde bereits vor einigen Wochen verfasst und ging offenbar in Kopie an alle deutschen Ortsbischöfe. Er diente damals als Begleitschreiben zu einem Grundsatzartikel, den Müller am 23. Oktober in der Vatikanzeitung „L’Osservatore Romano“ veröffentlichte. Wie aus dem Schreiben weiter hervorgeht, hatte der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Jean-Claude Perisset, Müller über die Freiburger Handreichung informiert. Diese sieht für wieder verheiratete Geschiedene unter bestimmten Umständen eine Zulassung zu den Sakramenten ohne vorherige Ehe-Annullierung vor. Darüber hinaus regt sie eine rituelle Feier für die zweite, zivil geschlossene Verbindung an. Das Schreiben hatte weltweit für Aufsehen gesorgt. Zollitsch bezeichnete es daraufhin als bloßen „Entwurf“, der noch nicht endgültig verabschiedet sei.
Müller führt in seinem Schreiben an Zollitsch aus, dass er persönlich Papst Franziskus über den Vorgang informiert habe, „weil der Text nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Teilen der Welt Fragen aufgeworfen und in einer pastoral delikaten Problematik zu Verunsicherungen geführt hat“. In Abstimmung mit dem Papst habe er dann am 23. Oktober die Lehre der Kirche zur Ehe, zur Scheidung und zu den Sakramenten im „Osservatore Romano“ zusammengefasst. Inhaltlich bescheinigt Müller dem Freiburger Entwurf „richtige und wichtige pastorale Hinweise“. Jedoch sei er „in der Terminologie unklar“ und stimme „in zwei Punkten nicht mit der kirchlichen Lehre überein“. Der erste Punkt sei die Annahme, dass die in einer neuen Verbindung Lebenden sich nach einem Seelsorgegespräch entscheiden dürften, doch die Sakramente zu empfangen, und dass diese Entscheidung vom Pfarrer und von der Gemeinde zu respektieren sei. Dazu erklärt Müller unter Verweis auf die Lehren von Johannes Paul II. und Benedikt XVI.: „Im Gegensatz zu dieser Auffassung betont das Lehramt der Kirche, dass die Hirten die verschiedenen Situationen gut unterscheiden und die betroffenen Gläubigen zur Teilnahme am Leben der Kirche einladen sollen, bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen.“
Ebenso klar verurteilt der Präfekt die Anregung in der Freiburger Handreichung, für eine solche Verbindung ein kirchliches Gebet mit liturgischen Elementen abzuhalten. Feiern dieser Art seien von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ausdrücklich untersagt worden. Müller zitiert in diesem Kontext das Schreiben „Familiaris consortio“ aus dem Jahr 1981, in dem der Papst nach einer Bischofssynode zum Thema Familie formulierte: „Die erforderliche Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen. Sie würden ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen.“ Auch Benedikt XVI. habe 2007 in seinem Lehrschreiben „Sacramentum caritatis“ erklärt, dass es „in jedem Fall zu vermeiden ist, diese Verbindungen zu segnen, damit unter den Gläubigen keine Verwirrungen in Bezug auf den Wert der Ehe aufkommen“. Der Präfekt der Glaubenskongregation beschließt sein Schreiben an Zollitsch mit dem Hinweis, er hoffe, „dass wir in dieser delikaten Frage pastorale Wege gehen, die ganz mit der Glaubenslehre der Kirche übereinstimmen“.
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Foto: Erzbischof Müller – Bildquelle: M. Bürger, kathnews.de