Rechtsausschuss befasst sich mit Gesetzesentwurf zur Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen
Berlin (kathnews). Am kommenden Mittwoch (18. Mai) will sich der federführende Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags in einer Öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) befassen. Bei der um 14 Uhr beginnenden und für zwei Stunden angesetzten Anhörung im Paul-Löbe-Haus ist auch die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel als Sachverständige geladen. Hänel wurde wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen von allen Instanzen rechtskräftig verurteilt und hat dagegen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Der Bundesrat, der einer Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen zustimmen müsste, will sich in seiner Sitzung vom 20. Mai mit dem Gesetzesentwurf der Ampelkoalition befassen. Eine Blockade des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung in der Länderkammer gilt als ausgeschlossen, da die Union in keinem einzigen Bundesland mehr allein regiert und sich gemäß den üblichen Gepflogenheiten dort, wo sie mit den Parteien der Ampelregierung koaliert, der Stimme enthalten müsste.
Die Zweite und Dritte Lesung könnte Ende Mai oder Anfang Juni im Bundestag stattfinden und einen vorläufigen Schlussstrich unter die Debatte ziehen.
Textquelle: Christliches Forum und ALfA-Newsletter
Foto: Reichstag in Berlin – Bildquelle: Michael J. Zirbes