Recht auf Fairness und realitätsgetreue Berichterstattung auch für Tebartz-van Elst
In letzter Zeit überbieten sich die Medien, Bischof Tebartz-van Elst von Limburg mit Vorwürfen des verschwenderischen Umgangs mit Geld an den öffentlichen Pranger zu stellen. Informanten für das finanzielle Desaster um den Neubau auf dem Limburger Domberg stammen offensichtlich aus dem Umkreis des Bischofs und seiner eigenen Behörde. Aufhänger für die Kampagne ist die angebliche Kostenexplosion im Zuge der Baumaßnahmen. Dabei scheinen viele Medien jegliches Maß zu verlieren. Um den Bischof zu treffen, prangert man die Badewanne für angeblich 15.000 € an oder die Einbauschränke in der Bischofswohnung für 350.000 €. Hier scheinen einigen Medienmachern die angehängten Nullen aus der Kontrolle geglitten zu sein. Soweit ersichtlich, hat sich aber keine Zeitung und kein Fernsehsender jemals kritisch mit dem für 40 Mill. sanierten, aber hochgelobten Generalvikariat von Rottenburg-Stuttgart beschäftigt, mit der Villa von Kardinal Marx in Rom bzw. der millionenschweren Renovierung seines bischöflichen Palais oder auch mit der kostenträchtigen Feier von Kardinal Lehmann zu seiner Kardinalserhebung in der Rheingoldhalle zu Mainz. Somit erweist sich der Vorwurf der „Verschwendungssucht” gegen Bischof Tebartz als rein personbezogene Attacke. Die Kostenfrage für das Diözesanzentrum scheint nur vorgeschoben.
Auf der Basis der kirchlichen Lehre dagegen hätten sich gegen den habilitierten Theologen sicher keine Kritikpunkte ergeben. Für Medien aller Art ist es ohnehin Erfolgversprechender, materielles und angeblich moralisches Fehlverhalten genüsslich auszuschlachten und auf dieser Basis den Rücktritt eines Bischofs zu fordern. Doch wer hat schon daran gedacht, Politiker oder Manager mit dieser Messlatte zu messen, z.B. im Falle des Berliner Flughafens oder des Bahnhofbaus in Stuttgart? Aber nicht einmal auf diesem Gebiete bleiben die Medien – Ausnahmen zugestanden – der sachlichen Wahrheit verpflichtet. So schreiben z.B. die „Ruhr-Nachrichten” vom 9. Okt. 2013: „Die neue Residenz ist ein Ensemble aus alten und neuen Gebäuden. Das Kernstück, der Neubau mit Bischofswohnung und Konferenzräumen, durfte nicht zu hoch werden. Also wurde nach unten gebaut, in einen felsigen Untergrund mit mittelalterlichen Mauerresten und archäologischen Funden. In diesem Tiefgeschoss wird wohl ein Großteil der Summe im Wortsinne vergraben worden sein.” – Also doch Denkmalschutzauflagen, obwohl dies bisher weitgehend in Frage gestellt wurde? Der Baufehler geht somit auf Konto und zu Lasten derjenigen, die den Bau konzipiert haben, vor Amtsantritt von Bischof Tebartz. Warum stehen sie jetzt nicht Rede und Antwort und müssen sich rechtfertigen?
Somit erweist sich die Kampagne gegen den Bischof als beispiellos unverhältnismäßig! Mit Hilfe der aus der Zeit der Vorgänger Kempf und Kamphaus etablierten modernistischen Diözesanfunktionäre – Priester wie Laien – betreiben die Medien ein konzertiertes Mobbing gegen den Bischof wie weiland gegen Kardinal Groër in Wien, Bischof Krenn in St. Pölten oder Bischof Mixa von Augsburg, um nur einige zu nennen. Den Medien genehme Bistumsleiter fallen nie unter das Verdikt. Der ZpV ist weit davon entfernt, Bischof Tebartz’ Ungeschicklichkeiten in Auftreten und Verhalten seinem Bistum oder der Öffentlichkeit gegenüber zu rechtfertigen oder zu entschuldigen. Aber auch die Medien müssen sich an rechtsstaatliche Grundsätze halten. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung. Niemand darf mehr oder weniger verdeckt vorverurteilt werden. Jeder in die Kritik geratene Bürger hat das Recht auf faire Berichterstattung, auch ein Bischof.
Reinhard Dörner (Vorsitzender)
ZpV e.V.
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Fax 02563 905269
Zusammenschluß papsttreuer Vereinigungen e.V.
Foto: Hoher Dom zu Limburg – Bildquelle: Berthold Werner