Rechnet der Apostolische Stuhl mit mehr Klagen aus Deutschland?

Der Papst ernannte drei deutsche Bischöfe zu Richtern der Apostolischen Signatur.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 2. Juli 2021 um 17:09 Uhr
Petersdom

Vatikan (kathnews). Die Apostolische Signatur ist das höchste Berufungs- und Verwaltungsgericht der Katholischen Kirche. Zugleich übt sie Aufsicht über die Gerichtsdisziplin in den einzelnen Diözesen der Weltkirche aus.

Ein Novum: Drei deutsche Richter

Vor einigen Tagen hat Papst Franziskus neue Richter für das Höchste Gericht bestellt, darunter zur Überraschung vieler drei aus Deutschland: Gerhard Kardinal Müller, den früheren Präfekten der Glaubenskongregation, sowie die Weihbischöfe Dominicus Meier aus Paderborn und Weihbischof Christoph Hegge aus Münster. Auf einen Schlag drei aus Deutschland. Das ist ein Novum. Bisher gab es nur einen deutschen Bischof als Richter an der Signatur. Dieses Richteramt bekleidete bis jetzt der frühere Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff.

Synodaler Weg führt möglicherweise zu Klagen

Es wird nun spekuliert, warum auf einmal drei deutsche Bischöfe in diese päpstliche Behörde berufen worden sind. Die Einrichtung regionaler Verwaltungsgerichte auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz und der damit verbundene größere Arbeitsaufwand für die Apostolische Signatur mag ein Grund sein. In einem Interview auf katholisch.de wurde jüngst dem Münsteraner Kirchenrechtlers und Weihbischofs Christoph Hegge die Frage gestellt, was für Themen das seien, „die sich dann an der Apostolischen Signatur wiederfinden könnten“. Weihbischof Hegge antwortete: „Zum Beispiel alle Fragen, die im Synodalen Weg auftauchen. Je nachdem, was beschlossen und umgesetzt wird, kann das auch zu Klagen führen, die dann ihren Weg vor die römischen Gerichte finden. “

Keine Kompetenz über Glaubens- und Sittenfragen

Der Apostolische  Stuhl rechnet also nach dem Synodalen Weg mit Klagen von Katholiken aus Deutschland. Schon jetzt klagen papst- und kirchentreue Katholiken beim Apostolischen Nuntius in Berlin und im Vatikan über die kirchenspalterischen Forderungen des Synodalen Weges und die sie flankierenden Aktionen gegen den Papst. Vor einigen Wochen haben Katholiken aus dem Bistum Essen ein Dubium auf den Weg gebracht, es bei der Glaubenskongregation eingereicht und dem Apostolischen Nuntius in Berlin und der Deutschen Bischofskonferenz zur Kenntnis gebracht.

Allerdings dürfte es sich entsprechend dem Aufgabenbereich der Apostolischen Signatur bei den Klagen aus Deutschland vor allem um Verwaltungsklagen handeln. Diese würden von den Richtern jedoch nur hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit, nicht in Bezug auf die Sache selber beurteilt werden. Die vom Synodalen Weg zu erwartenden Voten zu Glaubens-und Sittenfrage (Stichwort: Priestertum der Frau, Veränderung der Sexualmoral der Kirche usw.) müssten von der Glaubenskongregation behandelt werden.  Sie fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Apostolischen Signatur.

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