Rechnet der Apostolische Stuhl mit mehr Klagen aus Deutschland?

Vatikan (kathnews). Die Apostolische Signatur ist das höchste Berufungs- und Verwaltungsgericht der Katholischen Kirche. Zugleich ĂŒbt sie Aufsicht ĂŒber die Gerichtsdisziplin in den einzelnen Diözesen der Weltkirche aus.
Ein Novum: Drei deutsche Richter
Vor einigen Tagen hat Papst Franziskus neue Richter fĂŒr das Höchste Gericht bestellt, darunter zur Ăberraschung vieler drei aus Deutschland: Gerhard Kardinal MĂŒller, den frĂŒheren PrĂ€fekten der Glaubenskongregation, sowie die Weihbischöfe Dominicus Meier aus Paderborn und Weihbischof Christoph Hegge aus MĂŒnster. Auf einen Schlag drei aus Deutschland. Das ist ein Novum. Bisher gab es nur einen deutschen Bischof als Richter an der Signatur. Dieses Richteramt bekleidete bis jetzt der frĂŒhere Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff.
Synodaler Weg fĂŒhrt möglicherweise zu Klagen
Es wird nun spekuliert, warum auf einmal drei deutsche Bischöfe in diese pĂ€pstliche Behörde berufen worden sind. Die Einrichtung regionaler Verwaltungsgerichte auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz und der damit verbundene gröĂere Arbeitsaufwand fĂŒr die Apostolische Signatur mag ein Grund sein. In einem Interview auf katholisch.de wurde jĂŒngst dem MĂŒnsteraner Kirchenrechtlers und Weihbischofs Christoph Hegge die Frage gestellt, was fĂŒr Themen das seien, âdie sich dann an der Apostolischen Signatur wiederfinden könntenâ. Weihbischof Hegge antwortete: âZum Beispiel alle Fragen, die im Synodalen Weg auftauchen. Je nachdem, was beschlossen und umgesetzt wird, kann das auch zu Klagen fĂŒhren, die dann ihren Weg vor die römischen Gerichte finden. “
Keine Kompetenz ĂŒber Glaubens- und Sittenfragen
Der Apostolische Stuhl rechnet also nach dem Synodalen Weg mit Klagen von Katholiken aus Deutschland. Schon jetzt klagen papst- und kirchentreue Katholiken beim Apostolischen Nuntius in Berlin und im Vatikan ĂŒber die kirchenspalterischen Forderungen des Synodalen Weges und die sie flankierenden Aktionen gegen den Papst. Vor einigen Wochen haben Katholiken aus dem Bistum Essen ein Dubium auf den Weg gebracht, es bei der Glaubenskongregation eingereicht und dem Apostolischen Nuntius in Berlin und der Deutschen Bischofskonferenz zur Kenntnis gebracht.
Allerdings dĂŒrfte es sich entsprechend dem Aufgabenbereich der Apostolischen Signatur bei den Klagen aus Deutschland vor allem um Verwaltungsklagen handeln. Diese wĂŒrden von den Richtern jedoch nur hinsichtlich ihrer RechtmĂ€Ăigkeit, nicht in Bezug auf die Sache selber beurteilt werden. Die vom Synodalen Weg zu erwartenden Voten zu Glaubens-und Sittenfrage (Stichwort: Priestertum der Frau, VerĂ€nderung der Sexualmoral der Kirche usw.) mĂŒssten von der Glaubenskongregation behandelt werden.  Sie fallen nicht in den ZustĂ€ndigkeitsbereich der Apostolischen Signatur.