Protestanten raten Mischehen von Abendmahlsgemeinschaft und Interkommunion ab

Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) betrachtet Vorstoß der deutschen katholischen Bischöfe mit Skepsis.
Erstellt von Felizitas Küble am 21. März 2018 um 07:53 Uhr
Priester mit Kelch

Görlitz (kathnews/CF). Wie die „Tagespost“ kürzlich berichtete, hat die SELK kritisch zum Vorstoß der Kath. Bischofskonferenz betreff Interkommunion Stellung bezogen, wonach bei Misch-Ehen auch der protestantische Partner zur hl. Kommunion gehen dürfen. Die Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) gehört nicht zur liberalen EKD (Evangelischen Kirche in Deutschland), sondern ist altlutherisch und theologisch konservativ ausgerichtet; da sie an der lutherischen Realpräsenz-Lehre festhält, pflegt sie im allgemeinen keine Abendmahlsgemeinschaft mit anderen protestantischen Konfessionen.

In Ausnahmefällen erlaubt sie katholischen Eheleuten oder EKD-Evangelischen den Zugang zum SELK-Abendmahl unter bestimmten strikten Bedingungen. (Siehe hierzu: SELK)

Propst Gert Kelter, Ökumenereferent der SELK in Görlitz, schreibt in einem Gastbeitrag für die „Tagespost“, der katholische Ehepartner müsse in Glauben und Bekenntnis mit der in der SELK geltenden Lehre übereinstimmen – und der Ortspfarrer diese Sakramentszulassung in Wahrnehmung seiner seelsorglichen Verantwortung aussprechen. „In der Regel wird der lutherische Pfarrer den römisch-katholischen Ehepartner darauf hinweisen, dass dessen Kommunionsempfang außerhalb seiner Kirche nicht mit dem dort geltenden Kirchenrecht übereinstimmt und gegebenenfalls auch auf die kirchenrechtlichen Konsequenzen aufmerksam machen“, erklärt der Propst weiter.

Zudem weist Kelter darauf hin, dass in der SELK wie auch in der römisch-katholischen Kirche ekklesiologisch gelte, dass Kirchengemeinschaft und Sakramentsgemeinschaft sich gegenseitig bedingten und die Feststellung von Lehr- und Bekenntnisgemeinschaft voraussetzten. Propst Kelter betont, dass Pfarrer der SELK ihren in gemischtkonfessionellen Ehen lebenden Kirchgliedern nicht raten, die nun durch die Deutsche Bischofskonferenz eröffnete Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.

Textquelle: Christliches Forum

Foto: Kelch – Bildquelle: Patnac, Creative Commons

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