Proskriptionslisten gehören in die heidnische Antike

Ulrich Nersinger hält ein Plädoyer für die vier Kardinäle, die in ihren „Dubia“ Papst Franziskus um Klärung einer zweideutigen Fußnote gebeten haben.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 11. Januar 2017 um 16:28 Uhr
Papst Franziskus und Ulrich Nersinger

Aachen/Eschweiler (kathnews). „Kardinäle haben das Recht, ja die Pflicht, zum Wohle des Papstes und der Kirche ihre Meinung kundzutun.“ Das schreibt der in Eschweiler bei Aachen lebende Vatikanist Ulrich Nersinger in der neuen Ausgabe des Vatikan Magazins. Ihre Pflicht erfüllten sie „in der Regel durch das gesprochene oder geschriebene Wort“. „Und wenn es durch Bedeutung und Schwere des Anliegens geboten erscheint, ‚suaviter in modo, fortiter in re‘ – stark in der Sache, mild in der Methode“, fügt der Historiker und Theologe hinzu.

Französische Revolution läßt grüßen

Mit seinem Plädoyer für die Meinungsäußerungen von Kardinälen nimmt Nersinger Bezug auf die aktuelle Debatte über die „Dubia“ der vier Kardinäle (Burke, Cafarra, Meisner, Brandmüller). Diese seien mit ihren Dubia ihrem Amt als Berater des Papstes und Stützen des Petrusamtes gerecht geworden. „Nichts an ihrem Vorgehen ist unbotmäßig, geschweige denn verwerflich oder ‚verbrecherisch‘“, stellte Nersinger klar. Er vergleicht die „Angriffswelle“ gegen die vier Kardinäle „jenem wütenden Geschrei …, das zu Zeiten der Französischen Revolution zu Füßen der Guillotine zu vernehmen war. Zwar wurden noch nicht die Köpfe, wohl aber schon die Roten Hüte der vier Eminenzen gefordert.“

Nur dem Papst Rechenschaft schuldig

Nersinger fragt dann in Anspielung auf gewisse hohe kirchliche Amtsträger (z. B. den Dekan der Rota) „worüber mehr Verwunderung angesagt ist, über die Arroganz und Überheblichkeit der Angreifer, deren fundamentalem Verlust der Anständigkeit oder ihrem Mangel an fachlichem Wissen. Allein der Papst sei in Rechtsfragen und -angelegenheiten für die Kardinäle zuständig, erinnerte Nersinger. Kadinäle hätte nur selten „den Roten Hut“ genommen. Das sei nur bei schweren Vergehen und Verbrechen möglich. Nersinger nennt als Beispiele „Angriffe auf das depositum fidei der Kirche, Attentate auf Leib und Leben des Heiligen Vaters“. „Aber selbst in diesen Fällen geschah nicht selten – wenn die Betroffenen Einsicht in ihre Schuld und echte Reue gezeigt hatten – die Wiedereinsetzung in den früheren Stand. Noch nie sind Kardinäle, die in tiefer Sorge um das Seelenheil der Gläubigen vor den Papst traten, bestraft, ihrer Würde beraubt worden.“ Es gelte, „die katholische Freiheit eines Christenmenschen zu verteidigen und zu fördern. Jemand mundtot zu machen, ist das Signum der Diktaturen. Und Proskriptionslisten, die sollte man in der heidnischen Antike hängen lassen“, so der Historiker und Vatikankenner Nersinger.

Foto: Ulrich Nersinger mit Papst Franziksus bei einer Mittwochsaudienz auf dem Petersplatz in Rom – Bildquelle: Archiv Nersinger

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung