Prof. Hoping spricht sich für Revision von „Traditionis Custodes“ aus

Kirchenrechtler: Wenn ständig von Vorschriften eines Gesetzes dispensiert wird, stellt sich die Frage nach dem Sinn des Gesetzes.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 28. Juli 2021 um 13:14 Uhr
Alte Messe in St. Leonhard, Leonberg i.d. Oberpfalz

Freiburg (kathnews). Wegen mancher Widersprüche im umstrittenen Motu Proprio „Traditionis Custodes“, mit dem Papst Franziskus das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ seines Vorgängers erheblich eingeschränkt und damit die Feier der „tridentinischen Messe“ de facto erschwert hat, fordert der Freiburger Liturgieprofessor Helmut Hoping laut der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ eine Revision des Motu Proprio „Traditionis custodes“. Dieses sei unklar und nur begrenzt umsetzbar. Nicht wenige Bischöfe würden durch Dispensen von seinen Normen das Motu Proprio in ihren Diözesen nicht anwenden und damit Papst Franziskus gar nicht folgen. Dessen Autorität werde dadurch nicht gestärkt.

Gesetz hinterfragen

Der aus Aachen stammende Kirchenrechtler Dr. Gero P. Weishaupt erklärte auf Anfrage von Andreas Gehrmann, Chefredakteur von Kathnews: „Wenn ständig von Vorschriften eines Gesetzes dispensiert wird, stellt sich die Frage nach dem Sinn des Gesetzes. Eine Aufhebung des Gesetzes oder dessen Ãœberarbeitung ist dann angesagt. Denn durch eine Dispens wird das Gesetz für einen konkreten Einzelfall oder konkrete Einzelfälle gleichsam bereits aufgehoben, auch wenn es also solches natürlich weiterhin besteht, der Gesetzesunterworfene ist aber nicht mehr an das Gesetz gebunden. Er ist davon befreit. Das Gesetz gilt in diesem Fall nicht, weil der Betroffene davon ausgenommen wird. Anstatt ständig zu dispensieren, wäre es vernünftiger, wenn Bischöfe grundsätzlich von ihrem Remonstrationsrecht Gebrauch machen und Gläubige beim Papst um Revision oder gänzliche Aufhebung von ‚Traditionis Custodes‘ bitten.“, so Weishaupt.

Widersprüche

Widersprüche in dem jüngsten Gesetzeswerk von Papst Franziskus zeigten sich laut „Die Tagespost“ nach Prof. Hoping darin, dass der Papst „noch im Februar letzten Jahres gebilligt habe, dass sieben neue Präfationen in der alten Messe verwendet werden können, wobei im entsprechenden Schreiben die ‚alte Messe‘ als die außerordentliche Form des Römischen Ritus bezeichnet werde. Dem Motu Proprio zufolge sei nun aber die ‚alte Messe‘ nicht Teil des römischen Ritus“, zitiert „Die Tagespost“ den Freiburger Theologen. Außerdem sei nicht zu verstehen, dass französische Bischöfe bestätigten, „dass das Schreiben von Franziskus unverhältnismäßig sei, obwohl vor der Publikation des Motu Proprio die Rede davon gewesen sei, dass die französischen Bischöfe in ihrer Antwort auf eine Umfrage des Vatikans von großen Problemen mit den vielen Priestern und Gläubigen berichtet hätten, die in ihren Bistümern der alten Messe verbunden seien“.

Foto: Alte Messe in St. Leonhard, Leonberg i.d. Oberpfalz – Bildquelle: Doris Bayer

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