Pille danach – Zivilisation des Todes breitet sich aus
Berlin (kathnews/pius.info). Der deutsche Bundesrat hat der rezeptfreien Abgabe der sogenannten âPille danach“ zugestimmt. Ein weiterer Schritt in der Zivilisation des Todes. Die LĂ€nderkammer stimmte in seiner Plenarsitzung am 06.03.15 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Es gibt nur wenige Auflagen., die die âschnelle VerfĂŒgbarkeit“ betreffen. Ein âVersandhandelsverbot“ solle eine âzu spĂ€te“ Einnahme verhindern. Wörtlich: Vorzugsweise solle dies nĂ€mlich âinnerhalb von 12 bis 24 Stunden nach dem ungeschuÌtzten Geschlechtsverker“ geschehen.
Weiter im Text: âVor allem bei der Abgabe an MinderjaÌhrige muss die Apotheke zudem die EinsichtsfaÌhigkeit der MinderjaÌhrigen insbesondere bezuÌglich der mit der Selbstmedikation verbundenen Entscheidungen und Konsequenzen im je- weiligen Einzelfall verantwortungsvoll einschaÌtzen und entscheiden, ob das Arzneimittel abgegeben wird. Daneben koÌnnen weitere Aspekte, zum Beispiel bei Hinweisen auf Missbrauch, oder die Notwendigkeit einer moÌglichen Verweisung an Schwangerschaftsberatungsstellen oder an eine AÌrztin oder an einen Arzt, zu beruÌcksichtigen sein. Eine solche EinschaÌtzung und Beratung erfordert einen persoÌnlichen Kontakt.“
Der Bundesrat hatte die Aufhebung der âVerschreibungspflicht“ durch einen Arzt bereits vor zwei Jahren gefordert. Hintergrund ist eine Entscheidung der EuropaÌischen Kommission, die damit in eine nationale Verordnung umgesetzt wurde. Die Bundesregierung ist jetzt frei, die Verordnung in Kraft zu setzen. Das könnte schon ab dem 15. MĂ€rz 2015 geschehen. Die Ărztevereinigung Sankt Lukas stellt fest: âDie verfuÌgbare Datenlage erlaubt es bei sorgfaÌltiger Recherche nicht, eine nidationshemmende und fruÌhabortive (frĂŒhabtreibende) Wirkung sowohl fuÌr Levonorgestrel als auch Ulipristalacetat auszuschlieĂen.“
Foto: Kreuzigung Christi – Glaskunst – Bildquelle: Kathnews