Pille danach – Zivilisation des Todes breitet sich aus

Berlin (kathnews/pius.info). Der deutsche Bundesrat hat der rezeptfreien Abgabe der sogenannten „Pille danach“ zugestimmt. Ein weiterer Schritt in der Zivilisation des Todes. Die Länderkammer stimmte in seiner Plenarsitzung am 06.03.15 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Es gibt nur wenige Auflagen., die die „schnelle Verfügbarkeit“ betreffen. Ein „Versandhandelsverbot“ solle eine „zu späte“ Einnahme verhindern. Wörtlich: Vorzugsweise solle dies nämlich „innerhalb von 12 bis 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverker“ geschehen.
Weiter im Text: „Vor allem bei der Abgabe an Minderjährige muss die Apotheke zudem die Einsichtsfähigkeit der Minderjährigen insbesondere bezüglich der mit der Selbstmedikation verbundenen Entscheidungen und Konsequenzen im je- weiligen Einzelfall verantwortungsvoll einschätzen und entscheiden, ob das Arzneimittel abgegeben wird. Daneben können weitere Aspekte, zum Beispiel bei Hinweisen auf Missbrauch, oder die Notwendigkeit einer möglichen Verweisung an Schwangerschaftsberatungsstellen oder an eine Ärztin oder an einen Arzt, zu berücksichtigen sein. Eine solche Einschätzung und Beratung erfordert einen persönlichen Kontakt.“
Der Bundesrat hatte die Aufhebung der „Verschreibungspflicht“ durch einen Arzt bereits vor zwei Jahren gefordert. Hintergrund ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die damit in eine nationale Verordnung umgesetzt wurde. Die Bundesregierung ist jetzt frei, die Verordnung in Kraft zu setzen. Das könnte schon ab dem 15. März 2015 geschehen. Die Ärztevereinigung Sankt Lukas stellt fest: „Die verfügbare Datenlage erlaubt es bei sorgfältiger Recherche nicht, eine nidationshemmende und frühabortive (frühabtreibende) Wirkung sowohl für Levonorgestrel als auch Ulipristalacetat auszuschließen.“
Foto: Kreuzigung Christi – Glaskunst – Bildquelle: Kathnews